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Ärger mit Deinem Fluggepäck? So bekommst Du Schadensersatz

Stehst Du nach dem Flug ohne Koffer da, musst Du Dir das nicht gefallen lassen. Was bei verlorenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck gilt.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Ärger mit Deinem Fluggepäck? So bekommst Du Schadensersatz

Wenn Dein am Flughafen aufgegebenes Gepäckstück beim Transport beschädigt wird, verspätet ankommt oder verloren geht, hast Du Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Fluggesellschaft. 

Laut Montrealer Abkommen kannst Du umgerechnet bis zu 1.600 € erstattet bekommen. Das ist kein pauschaler Erstattungsbetrag, sondern ein Höchstbetrag, der pro Passagier, nicht pro Gepäckstück gilt. Die Airline muss Dir aber immer nur den tatsächlichen Schaden ersetzen.  

Schon vor der Abreise vorbereiten

Damit Du bei Problemen mit Deinem Koffer leichter Schadensersatz bekommst, solltest Du den Inhalt dokumentieren – am besten durch eine Liste und/oder Fotos. Kaufbelege helfen, den Wert verlorener oder beschädigter Gegenstände zu belegen. Auch ohne Fotos kannst Du den Kofferinhalt nachträglich durch Quittungen oder Zeugenaussagen nachweisen.

1. Gepäck verschwunden

Wenn es Dich tatsächlich erwischt und Du am Band vergeblich auf Deinen Koffer wartest, solltest Du zunächst Ruhe bewahren. An den meisten Flughäfen gibt es spezielle Schalter für Gepäckprobleme. Melde dort Deinen Verlust und lass Dir darüber unbedingt eine schriftliche Bestätigung geben. Bei manchen Airlines kannst Du Probleme mit Deinem Gepäck auch über eine App melden.

2. Gepäck verspätet

Mit etwas Glück erfährst Du am Schalter, dass Dein Koffer nur verspätet ist. In diesem Fall musst Du auf Zahnbürste, Unterwäsche und Co. nicht tagelang warten, Du darfst sie Dir neu kaufen. Notwendige Hygieneartikel bekommst Du von Deiner Airline in der Regel vollständig erstattet. Einige halten für Betroffene auch schon eine Grundausstattung bereit.

Musst Du Dir am Urlaubsort neue Kleidung kaufen, solltest Du Dich preislich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Auf den Kosten für sehr teure Markenartikel bleibst Du sonst wahrscheinlich sitzen. Häufig ersetzen Airlines hier grundsätzlich nur die Hälfte, weil Du Hose, Pullover und Co. auch noch zuhause tragen kannst.

Für verspätetes Gepäck gilt laut Montrealer Abkommen eine 21-Tage-Frist, um die verzögerte Zustellung schriftlich zu reklamieren.  

3. Gepäck beschädigt

Wenn Du beim Auspacken feststellst, dass Dein Gepäck beim Transport beschädigt wurde, solltest Du auch das melden. Dokumentier die Schäden genau und mach am besten Fotos.  

Außerdem solltest Du nicht trödeln: Den Schaden musst Du innerhalb von sieben Tagen melden, auch im Urlaub. Sonst erlischt Dein Anspruch auf Schadensersatz.

So kommst Du an Deine Entschädigung

Egal ob Verlust, Verspätung oder Beschädigung – bewahre alle Belege und Quittungen sorgfältig auf, um die entstandenen Schäden und Kosten lückenlos zu dokumentieren. Mit Deinen Nachweisen kannst Du dann bei der Airline schriftlich Schadensersatz beantragen.  

Wichtig: Den Neupreis bekommst Du nicht ersetzt, sondern nur den Zeitwert. Der Schaden wird danach berechnet, was die Gegenstände noch wert waren.

Reist Du im Rahmen einer Pauschalreise, kannst Du zusätzlich den Reisepreis mindern: pro Tag ohne Koffer um rund 25 %. Wie Du dabei vorgehst, liest Du im Ratgeber zu Reisemängeln bei Pauschalreisen.

Wer hilft, wenn die Airline nicht zahlt?

Wenn Deine Airline sich weigert oder nicht reagiert, kannst Du Dich auch an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr bzw. das Bundesamt für Justiz (Schlichtungsstelle Luftverkehr) wenden. Voraussetzung ist, dass Du privat geflogen bist und vorher vergeblich versucht hast, das Problem mit der Airline zu klären.  

Fluggasthelfer können unterstützen

Wenn Du Dich nicht selbst mit der Airline herumärgern willst, kannst Du auch einen Fluggasthelfer beauftragen. Wir empfehlen Dir die Fluggastrechte-PortaleErsatzpilot und EUFlight. Oder Du beauftragst einen Inkasso-Dienstleister wie Fairplane oder Flightright

Alles Wichtige zu Deinen Rechten als Fluggast findest Du in unserem Ratgeber.

Übrigens ist Dein Gepäck durch die Außenversicherung Deiner Hausratversicherung in der Regel weltweit gegen Einbruch, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser oder Sturm geschützt. Eine Reisegepäckversicherung kannst Du Dir also sparen. 

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Von Anna Karolina Stock, und Larissa Glas
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