Reisegepäckversicherung Darum brauchst Du keine Versicherung für Deine Koffer
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
Bist Du mit dem Flugzeug unterwegs oder machst eine Pauschalreise, ist die Fluggesellschaft für Dein Gepäck verantwortlich oder der Reiseveranstalter.
Machst Du eine Bahn-, Schiffs- oder Busreise, liegt ein Großteil der Verantwortung bei Dir, Unternehmen haften nur eingeschränkt für das Gepäck.
Eine Reisegepäckversicherung brauchst Du trotzdem nicht, da sie meist zu wenig leistet. Der Schutz ist zudem oft schon über die Hausratversicherung abgedeckt.
So gehst Du vor
Grundsätzlich solltest Du wichtige amtlichen Dokumente und notwendige Medikamente immer im Handgepäck aufbewahren.
Prüfe, wie Dein Reisegepäck in Deiner Hausratversicherung abgedeckt ist. Falls Du eine abschließen möchtest, vergleiche Tarife auf Mr-Money.
Geht etwas vom Reisegepäck verloren oder wird beschädigt, melde das sofort schriftlich. Je nachdem, wie und wo der Schaden zustande gekommen ist, sind unterschiedliche Stellen zuständig.
Für viele Menschen ist der Urlaub der Höhepunkt des Jahres. Doch wenn das Gepäck verloren geht, sind die Ferien alles andere als entspannend. Zum Ärger über fehlende Kleidung kommt dann noch der finanzielle Verlust. Gegen das zweite Problem gibt es die Reisegepäckversicherung. Doch lohnt sich eine solche Versicherung wirklich?
Wird Dein Gepäck durch einen Unfall, Feuer, Überschwemmung oder Sturm beschädigt, übernimmt die Reisegepäckversicherung die Kosten für die entstandenen Schäden. Außerdem zahlt die Versicherung, wenn Dein Gepäck gestohlen oder geraubt wird.
Du bekommst die Reparatur bezahlt oder – wenn eine Reparatur nicht möglich ist – den Zeitwert für das beschädigte oder abhanden gekommene Gepäck. Das heißt, die Versicherung zahlt die Summe, die das Gepäckstück und der Inhalt abzüglich Alter und Abnutzung noch wert ist. Je nachdem, wie alt Dein Reisegepäck also ist, wird die Versicherungssumme nicht ausreichen, um alle Sachen zu ersetzen.
Hinzu kommt, dass es für die Erstattung oft feste Höchstgrenzen gibt. Das betrifft das Gepäck insgesamt. Die Versicherungssummen liegen häufig zwischen 2.500 Euro bis 3.000 Euro. Aber auch bestimmte Gegenstände, die Du mit auf Reisen nimmst, haben laut Finanztip-Recherche oft eine feste Entschädigungssumme, unabhängig davon, wie viel sie wirklich wert sind. So sind zum Beispiel Kameras meist nur bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme versichert. Hast Du eine Versicherungssumme von 2.000 Euro vereinbart, bekommst Du für Deine Kamera im Schadensfall also maximal 1.000 Euro. Ähnliches gilt für Handys – wenn sie überhaupt versichert sind. Auch Sportgeräte sind in der Regel nur zu einer niedrigen Versicherungssumme mit abgesichert.
Weitere Gegenstände sind mitunter gar nicht versichert, besonders erwähnenswert hier:
Brillen
Kontaktlinsen
medizinische Hilfsmittel
Bargeld
Dokumente wie Dein Führerschein oder Reisedokumente
Wenn du den Verlust Deines Gepäcks erstatten lassen willst, muss sich dieses in irgendeiner Form unter Aufsicht befunden haben. Also entweder in einer Gepäckaufbewahrung, beim Reise- beziehungsweise Transportunternehmen oder in der Unterkunft. Das steht so auch in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV).
Befand sich das Gepäck in Deiner Obhut, kann der Verlust des Gepäcks von der Versicherung schnell als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden ‒ bei der sie nicht zahlen muss. So geschehen beispielsweise, als eine Reisende ihren Koffer neben den Sitzen abstellte und kurz einnickte (AG München, Urteil vom 29.04.2004, Az. 155C/12509/04). Oder als ein Reisender seinen Laptop in einer Tasche direkt neben sich abstellte, ihn aber nicht dauerhaft im Blick hatte (AG Berlin, Urteil vom 23.11.2004, Az. 7 C 68/04). In beiden Beispielen musste die Versicherung nicht für den Verlust zahlen.
Der Preis einer Reisegepäckversicherung hängt vor allem von der Reisedauer und der gewünschten Versicherungssumme ab. Für manche Versicherungen ist es zusätzlich relevant, wie alt Du bist oder wohin Du reisen willst, zum Beispiel ob Dein Ziel innerhalb oder außerhalb der EU liegt.
Beispielbeiträge Reisegepäckversicherung
Personen | Reiseziel | Versicherungssumme | |
---|---|---|---|
Single | Europa | Mindestens 2.000 € | Ab 18 € |
Single | Weltweit ohne USA | Mindestens 2.000 € | Ab 35 € |
Paar | Europa | Mindestens 4.000 € | Ab 50 € |
Single | Weltweit ohne USA | Mindestens 4.000 € | Ab 68 € |
Familie | Europa | Mindestens 5.000 € | Ab 50 € |
Familie | Weltweit ohne USA | Mindestens 5.000 € | Ab 68 € |
Tarife ohne Selbstbeteiligung
Quelle: Finanztip Recherche (Stand: 23. Oktober 2024)
Wie der Preis für eine Gepäckversicherung in der Realität aussehen könnte, wollen wir an folgendem Beispiel verdeutlichen:
Thomas und Sandra fliegen 14 Tage auf die Kanaren. Neben Kleidung, Kosmetik, Parfüm, Schmuck und Büchern ist im Reisegepäck eine Brille enthalten, zwei neue Handys, ein Tablet und eine Kamera. Der Wert des Gepäcks setzt sich wie folgt zusammen:
Kamera | 2.000 € (Zeitwert) |
Tablet | 200 € |
Parfüm | 150 € |
Handys | 1.600 € |
Kleidung & Schuhe | 870 € (Zeitwert) |
Brille | 300 € |
Schmuck & Uhren | 400 € |
Bücher | 40 € |
Gepäckwert: 5.560 € |
Eine günstige Gepäckversicherung würde in diesem Beispiel 63 Euro ohne Selbstbeteiligung kosten. Die meisten Angebote sind allerdings teurer, denn es gibt die Reisegepäckversicherung oft nur in Verbindung mit einer Reiserücktritts- und/oder Reisekrankenversicherung. Wir empfehlen Dir allerdings nicht, diese Versicherungen zusammen abzuschließen. Die Auslandskrankenversicherung ist eine wichtige Absicherung, die alle Reisenden außerhalb Deutschlands haben sollten. Die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für einige Reisende. Eine Reisegepäckversicherung wiederum ist unnötig. Außerdem sollte in erster Linie auf die Leistungen der jeweiligen Versicherung geschaut werden, nicht auf Kombirabatte.
Die Beiträge für die Reisegepäckversicherung erscheinen auf den ersten Blick nicht hoch. In Hinblick auf die Leistungen kannst Du Dir das Geld allerdings sparen. Nicht nur, dass diese eingeschränkt sind, ähnliche Leistungen erhältst Du auch von der Hausratversicherung. Unter bestimmten Bedingungen ist auch das Reise- oder Transportunternehmen für die Entschädigung verantwortlich.
Anstatt für eine Reisegepäckversicherung Geld auszugeben, solltest Du einen Blick in die Leistungen Deiner Hausratversicherung werfen. Diese verfügt über eine sogenannte Außenversicherung, die Bestandteil der Musterbedingungen (Teil A 12), und damit in der Regel auch Teil jedes Hausrattarifs ist.
Die Außenversicherung regelt die Absicherung Deines Hausrates außerhalb Deiner eigenen vier Wände. Sie schließt auch Gepäck im Urlaub ein und ersetzt Schäden, die durch Einbruch, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Wird also die teure Kamera aus dem Hotelzimmer entwendet, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Aber Achtung: Einbruch heißt, dass der Dieb in ein festes, verschließbares Haus oder Zimmer eingebrochen sein muss. Wird Dir etwas aus dem Zelt gestohlen, ist das kein Fall für die Hausratversicherung. Außerdem zahlt sie nicht bei einem Taschendiebstahl auf der Straße. Eine weitere Einschränkung ist meist die Dauer der Urlaubsreise, oft gilt der Schutz nicht länger als drei Monate.
Fährst Du mit dem Auto in den Urlaub, ist das Gepäck versichert, wenn der Wagen in einem geschlossenen Gebäude steht, also in einer Garage oder einem Parkhaus mit Schranke – egal, ob es der eigene Wagen oder ein Mietwagen ist. Allerdings solltest Du das Gepäck im Kofferraum verstauen und nicht sichtbar im Innenraum Deines Wagens ablegen – sonst kannst Du den Versicherungsschutz verlieren (OLG Köln, Urteil vom 01.06.1999, Az. 9 U 141/98).
Diese Versicherung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.
Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Verivox oder Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast oder Fahrräder mitversichern willst, kannst Du auch auf Check24 suchen.
Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck verantwortlich (§ 651a BGB) und der Schaden gilt als Reisemangel. Kommt das Gepäck gar nicht oder mit großer Verspätung am Urlaubsort an, kannst Du den Reisepreis mindern. Wichtig ist, dass Du den Veranstalter schnellstmöglich und am besten schriftlich informierst, wenn Deine Sachen beschädigt oder gar nicht ankommen.
Für Flüge gilt: Kommt Dein Aufgabegepäck abhanden, wird beschädigt oder zerstört, haftet die Airline. Und zwar unabhängig davon, ob sie für den Schaden oder den Verlust verantwortlich ist oder nicht (Montrealer Übereinkommen, Beschluss 2001/539/EG). Beim Handgepäck haftet die Fluggesellschaft dagegen nur, wenn sie für Schaden und Verlust verantwortlich ist. Allerdings ist dies im Einzelfall nicht so einfach nachzuweisen.
In beiden Fällen sieht das Montrealer Übereinkommen vor, dass die Airline pro Person bis zu einer Höchstgrenze von umgerechnet etwa 1.580 Euro haften muss (Stand: 21. Februar 2024). Musst Du Kleidung und andere Sachen nachkaufen, weil der Koffer länger weg ist, darfst Du diese Notanschaffungen der Airline extra in Rechnung stellen.
Wertgegenstände solltest Du übrigens im Handgepäck mit Dir führen, sofern Größe und Gewicht es erlauben. Ein gewisses Risiko, dass Aufgabegepäck verloren geht, besteht immer. Hast Du Wertgegenstände im aufgegebenen Koffer verstaut und dieser geht verloren, kann sich die Airline darauf berufen, dass Du unvorsichtig gehandelt hast.
Auch Bahn-, Schifffahrts- und Busunternehmen haften zum Teil, falls diese Dein Gepäck verlieren oder beschädigen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen je nach Transportart. Bei Busreisen zum Beispiel ist das Gepäck auf jeden Fall abgesichert, wenn es durch einen Unfall beschädigt wird (EU-Verordnung Nr. 181/2011). Geht es dagegen verloren, musst Du beweisen, dass das Busunternehmen dafür verantwortlich ist. War dies der Fall, musst Du den Wert Deines Gepäcks nachweisen. Sinnvoll ist es daher, ein Foto vom Inhalt des Koffers zu machen.
Wenn bei einer Kreuzfahrt das Gepäck nicht rechtzeitig ankommt, weil es beispielsweise beim Flug zum Einschiffungsort verloren ging, hast Du Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzkleidung. Wird Dir das Gepäck aus der Kajüte gestohlen, springt Deine Hausratversicherung ein.
Weigert sich ein Verkehrsunternehmen zu zahlen, kannst Du die Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs (SÖP) um Hilfe bitten. Sie arbeitet wie jede Schlichtungsstelle kostenlos. Die Schlichtungsempfehlung ist jedoch nur rechtswirksam, wenn beide Parteien dem Vorschlag zustimmen. Dies war 2023 in 85 Prozent aller Schlichtungsanträge der Fall.
Falls Du bei der Ankunft am Reiseort feststellst, dass Dein Gepäck verschwunden, beschädigt oder zerstört ist, wende Dich umgehend an den Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder das Transportunternehmen. Beschreibe die Schäden möglichst genau und fertige Beweisfotos an. Lass Dir die Verlust- oder Schadensmeldung schriftlich bestätigen. Hebe außerdem Dein Ticket und Deinen Gepäckschein gut auf.
Falls Dein Gepäck gestohlen wird, melde dies umgehend bei der Polizei. Eine Anzeige ist auch notwendig, damit Du bei den Behörden in Deutschland neue Ausweisdokumente beantragen kannst. Benachrichtige nach der Anzeige bei der Polizei sofort Deine Versicherung. Nach Deiner Rückkehr solltest Du eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen und wenn möglich Quittungen und Belege im Original beilegen.
Aufgrund der vielen Ausschlüsse oder Einschränkungen solltest Du Dir gut überlegen, ob Du eine Reisegepäckversicherung wirklich brauchst. In den meisten Fällen reicht es, wenn Du gut vorbereitet auf Reisen gehst und folgende Tipps beachtest:
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