Vor einer Woche haben wir über die geplante Riester-Reform inkl. Altersvorsorge-Depot u. a. mit geförderten Aktien-ETFs berichtet. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf dazu beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Mit enthalten: eine höhere Förderung ab 2029. Dann soll die Grundzulage für die ersten 1.200 € Einzahlung von 30 auf 35 % steigen.
Außerdem hat das Kabinett Eckpunkte zur Frühstartrente beschlossen, bei der der Staat Kindern 10 €/Monat in ein Depot einzahlen will. Wie sie grundsätzlich funktionieren soll, liest Du in unserem Ratgeber zur Frühstartrente. Gelten soll sie ab 2027, für den Geburtsjahrgang 2020 auch rückwirkend für 2026. Danach folgen Jahr für Jahr weitere Jahrgänge.
Neue Aspekte: Ab 2029 sollen auch Jahrgänge einbezogen werden, die es bisher nicht wurden, also vrstl. auch vor 2020 geborene Kinder. Und es soll auch eine Lösung für Kinder geben, deren Eltern (noch) kein Depot eröffnen. Dafür sollen nicht abgerufene Mittel (10 €/Monat) jahrgangweise angelegt und nachträglich in individuelle Depots übertragen werden können. Ist das Kind 18, soll es das Frühstart-Depot in ein AV-Depot umwandeln und dann bis zur Rente weiter besparen können.