Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) startete 2021 ein Musterfeststellungsverfahren gegen die Berliner Sparkasse. Etwa 1.000 Kundinnen und -Kunden nahmen daran teil. Es ging um eine unzulässige Klausel in den AGB, durch die sie Gebührenerhöhungen automatisch zugestimmt haben, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist aktiv widersprochen haben.
Der BGH bestätigte in dieser Woche erneut, dass solche “Zustimmungsfiktionsklauseln” unwirksam sind und Betroffene auch dann Rückzahlungen verlangen können, wenn sie die Gebühren länger als drei Jahre widerspruchslos gezahlt haben (Az. XI ZR 45/24).
Hattest Du Dich der Musterfeststellungsklage des VZBV angeschlossen, bekommst Du zu viel gezahlte Kontogebühren zurück – und zwar rückwirkend seit November 2017. Nutz dafür den Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Hast Du bisher nichts unternommen, gilt für Deinen Erstattungsanspruch die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt grundsätzlich immer mit der Abbuchung der unzulässigen Gebühren von Deinem Konto. Nicht erst mit einem Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2021 – auch wenn Dir erst damit klar wurde, dass Dir womöglich eine Erstattung zusteht. Zu viel gezahlte Gebühren aus den Jahren 2021 und davor können also nicht mehr zurückgeholt werden.
Weitere Informationen findest Du in unserem Ratgeber zu Bankgebühren.