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Diese Steuerentlastungen erwarten Dich 2026
Bundestag und -rat haben ein Gesetz verabschiedet, um Pendler, Gastronomie und Ehrenamtliche steuerlich zu entlasten. Was konkret geplant ist.

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Bundestag und -rat haben ein Gesetz verabschiedet, um Pendler, Gastronomie und Ehrenamtliche steuerlich zu entlasten. Was konkret geplant ist.


Bundestag und -rat haben mehrere Steueränderungen beschlossen, die Deinen Alltag ab 2026 spürbar beeinflussen könnten – vom Arbeitsweg über Restaurantbesuche bis hin zum Ehrenamt. Konkret geht es um diese Entlastungen:
Für Deinen Arbeitsweg kannst Du Fahrtkosten steuerlich absetzen – egal, ob Du mit Bahn, Rad oder Auto fährst. Bisher gibt es 30 ct für die ersten 20 Kilometer und 38 ct ab dem 21. Kilometer. Ab Januar 2026 sollen künftig 38 ct ab dem ersten Kilometer gelten.
Ein Beispiel: Bei einem Arbeitsweg von 10 km und einer Fünf-Tage-Woche könntest Du 176 € zusätzlich als Werbungskosten ansetzen. Bei 20 km wären es 352 €. Selbst bei nur 5 km hättest Du 88 € mehr.
Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass Du mit Deinen Werbungskosten über die Pauschale von aktuell 1.230 € kommst.
Die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants, Cafés und Bäckereien soll – wie in der Corona-Zeit – dauerhaft von 19 auf 7 % sinken. Auch Lebensmitteleinzelhändler, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung würden davon profitieren.
Ob die Preise wirklich sinken, ist offen. Laut DPA haben die Branchenverbände schon angekündigt, dass sie die Steuerentlastung wegen gestiegener Kosten nicht komplett an den Gast weitergeben können. Trotzdem könnte die Senkung einigen Restaurants helfen, die zuletzt Umsatzeinbrüche hatten – und damit indirekt auch Dir als Gast.
Wenn Du Dich ehrenamtlich engagierst, könnte sich das ab 2026 noch mehr für Dich lohnen:
So viel dürftest Du ab 2026 durch Dein Engagement als Trainerin, Chorleiter oder ehrenamtliche Pflegerin einnehmen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen.
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält außerdem diese steuerlichen Pläne:
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