Tipps & Tricks
E.ON-Fernwärme: Gericht kippt Preisformeln
Das OLG Hamm hat Preisänderungsklauseln von E.ON in drei Fernwärmenetzen für unwirksam erklärt. Betroffene können auf Rückzahlungen hoffen. Wie es jetzt weitergeht.

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Das OLG Hamm hat Preisänderungsklauseln von E.ON in drei Fernwärmenetzen für unwirksam erklärt. Betroffene können auf Rückzahlungen hoffen. Wie es jetzt weitergeht.


Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am 12. Oktober entschieden, dass E.ON Energy Solutions GmbH (E.ON) in drei Fernwärmenetzen seine Arbeitspreise nicht auf Grundlage der verwendeten Preisformel erhöhen durfte.
Das Urteil betrifft Dich nach aktuellem Stand, wenn Du in bestimmten Versorgungsgebieten in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen Fernwärme von E.ON beziehst. Die eigentliche Sammelklage umfasst aber noch weitere Gebiete in diesen Bundesländern und auch in Schleswig-Holstein.
Bei E.ON sind die Arbeitspreise für Fernwärme seit 2020 zum Teil stark gestiegen. Weil er die Berechnungsgrundlage für die Preisanpassungen für rechtswidrig hält, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Anbieter geklagt.
Grundsätzlich dürfen Fernwärme-Anbieter ihre Preise erhöhen. Dafür müssen ihre Preisänderungsklauseln aber bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Der vzbv hält u.a. die zugrunde liegenden Preisformeln von E.ON für rechtswidrig. Sie verstießen gegen die rechtlichen Vorgaben, weil sie sich zu stark am Erdgaspreis orientierten. Für die Berechnung sei diese starke Gewichtung unverhältnismäßig.
Jetzt hat das OLG Hamm entschieden: Die Preisänderungsklauseln für die Versorgungsgebiete Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes sind unwirksam. Das Gericht bemängelt, dass dadurch die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher stärker steigen als die tatsächlichen Kosten für E.ON.
Eine entsprechende Feststellung für alle betroffenen E.ON-Wärmenetze lehnte es dagegen ab.
Betroffene Kundinnen und Kunden können weiter auf Erstattungen von mehreren Hundert bis über 1.000 € hoffen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der vzbv hat angekündigt, Revision einzulegen und E.ON prüft noch mögliche Rechtsmittel.
Die Entscheidung des OLG kann man aber als Etappensieg interpretieren: Der vzbv will vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. Er möchte erreichen, dass auch die Preisänderungsklauseln in weiteren E.ON-Versorgungsgebieten für unwirksam erklärt werden. E.ON-Kunden und -Kundinnen dort könnten dann ebenfalls bessere Chancen auf Rückzahlungen haben.
Hattest Du Dich zur Sammelklage angemeldet, bleibst Du auch im weiteren Verfahren dabei. Deine von der Anmeldung erfassten Ansprüche bleiben grundsätzlich vor der Verjährung geschützt. Eine neue Anmeldung ist nicht nötig. Bewahre Deine Fernwärme-Abrechnungen und Preisänderungsschreiben auf, falls Du später Geld zurückfordern kannst.
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