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Equal Pay: So prüfst Du, ob Du fair bezahlt wirst
Eine Mercedes-Abteilungsleiterin erhält 210.000 € Nachzahlung. Was das Urteil zur Lohngleichheit für Dich als Frau bedeuten kann.

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Eine Mercedes-Abteilungsleiterin erhält 210.000 € Nachzahlung. Was das Urteil zur Lohngleichheit für Dich als Frau bedeuten kann.


Eine Daimler-Abteilungsleiterin verdiente jahrelang weniger als ihre männlichen Kollegen. Dagegen hat sie geklagt und bekommt nun rund 210.000 € zugesprochen – als Gehaltsnachzahlung und für ihre betriebliche Altersvorsorge. (LAG Baden-Württemberg, Az. 2 Sa 14/24 - Link zum Urteil: Landesrecht BW - 2 Sa 14/24 | Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 2. Kammer | 18.08.2026 | Urteil)
Eine einzelne besser bezahlte Vergleichsperson kann bereits auf eine Benachteiligung wegen des Geschlechts hindeuten. Das heißt aber nicht, dass Dir automatisch das Gehalt dieser Person zusteht. Dein Arbeitgeber kann Gehaltsunterschiede mit objektiven Gründen erklären.
Der Fall zeigt: Ein genauer Blick aufs eigene Gehalt kann sich lohnen. Wenn Du vermutest, dass Du schlechter bezahlt wirst als männliche Kollegen, kannst Du handeln.
Eine Daimler-Abteilungsleiterin verdiente nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit – auf Vollzeit hochgerechnet – weniger als vergleichbare männliche Führungskräfte.
Das Gericht sprach ihr für die Jahre 2018 bis 2022 rund 202.000 € brutto Nachzahlung zuzüglich Zinsen und knapp 9.000 € für die betriebliche Altersvorsorge zu. Die Bezahlung des bestverdienenden Kollegen bekam sie nicht: Maßstab war vor allem der Median, das mittlere Entgelt der männlichen Führungskräfte auf derselben Hierarchieebene.
Vergleichst Du Dein Gehalt mit Deinen männlichen Kollegen, kommt es nicht nur auf die Summe an. Entscheidend ist, ob Du und ein Kollege eine gleiche oder gleichwertige Arbeit machen. Mehr Verantwortung, längere einschlägige Erfahrung oder nachweisbare Leistungsunterschiede können ein höheres Gehalt rechtfertigen.
Arbeitest Du in Teilzeit, wird Dein Gehalt für den Vergleich auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet. Weniger Arbeitsstunden dürfen zu einem geringeren Monatsgehalt führen – aber nicht automatisch zu einem niedrigeren Stundenlohn.
Kommst Du mit Deinem Arbeitgeber nicht weiter, kann der Streit vor dem Arbeitsgericht landen. Dort zahlst Du in der ersten Instanz Deine Anwaltskosten selbst, auch wenn Du gewinnst.
Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz kann dieses Kostenrisiko abdecken. Welcher Tarif zu Dir passt, erfährst Du in unserem Ratgeber. Unsere Hauptempfehlungen sind aktuell WGV PBV Optimal und ARAG Aktiv Komfort. HUK-Coburg PBV Plus ist eine weitere Option, wenn eine möglicherweise höhere Selbstbeteiligung für Dich in Ordnung ist.
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