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Tipps & Tricks

ETF-Verschmelzung: Was bedeutet das für Dein Geld?

Dein ETF wird verschmolzen? Keine Panik! Lies hier, warum das passiert, worauf Du achten solltest und wann Steuern fällig werden.

Timo Halbe
Timo Halbe
Finanztip-Experte für Bank und Börse
ETF-Verschmelzung: Was bedeutet das für Dein Geld?

Stell Dir vor, Du hast in einen ETF investiert, der jetzt mit einem anderen ETF verschmolzen werden soll. Das läuft dann meistens so ab:

Erstmal bekommst Du (digitale) Post von Deinem Depotanbieter und wirst über die Verschmelzung informiert. Darin steht dann auch ein Stichtag, zu dem die ETFs verschmolzen werden.

An diesem Tag verschwinden die Anteile des ursprünglichen ETFs aus Deinem Depot und dafür tauchen die Anteile des neuen ETFs auf. Als Anlegerin oder Anleger musst Du dafür meist nichts tun. 

Aber warum passiert das überhaupt und welche Folgen hat das Ganze für Dich? Wir klären die wichtigsten Fragen und zeigen Dir, was Du tun solltest. 

1. Warum werden ETFs verschmolzen? 

Es gibt vor allem einen Grund: Wirtschaftlichkeit. Nur einen, statt zwei, Fonds zu managen, kostet die Anbieter weniger. Ein großer Fonds ist somit allgemein günstiger als mehrere kleine. Das kann – muss aber nicht – z. B. in Form von niedrigeren Verwaltungs- oder Transaktionskosten an Dich als Anlegerin oder Anleger weitergegeben werden.

Teilweise entsteht für Anbieter durch eine Verschmelzung auch ein Steuervorteil. So hat Amundi z. B. kürzlich davon profitiert, dass sie einen ETF zu einem anderen mit Sitz in Irland verschmolzen haben. Denn in Irland gelten günstigere Quellensteuer-Regelungen. Kurz gesagt können sich Fondsanbieter dadurch einen Teil gezahlter Steuern zurückholen. Das wirkt sich auch positiv für Dich als Anlegerin oder Anleger aus. Denn wenn weniger Steuern für den Fonds gezahlt werden, performt er tendenziell auch besser.

2. Worauf sollten Anleger achten?

  • Index: Prüf, ob der neue ETF weiterhin den gleichen Index abbildet und somit zu Deiner Anlagestrategie passt 
  • Kosten: Schau, ob die TER und andere Kosten des ETFs durch die Verschmelzung vergleichbar attraktiv bleiben 
  • Handelbarkeit: Check, ob der neue ETF bei Deinem Depotanbieter überhaupt verfügbar ist. Gleiches gilt für Deinen Sparplan: Kannst Du ihn weiter (zu den gleichen oder besseren Konditionen) ausführen? 
  • Art von ETF: Überprüf, ob der neue ETF bezüglich der Dividenden (thesaurierend oder ausschüttend) und der "Bauarten" (physisch oder synthetisch) gleichbleibt und ob das nach wie vor Deinen Vorstellungen entspricht

Wenn einer der Punkte Dir nicht mehr passt, kannst Du überlegen, den ETF zu verkaufen und selbst einen neuen auszuwählen. Unser ETF-Finder hilft Dir, den passenden für Dich zu finden. Denk dabei aber an die steuerlichen Auswirkungen. Alternativ kannst Du auch den ETF in Deinem Depot behalten, aber Deinen Sparplan auf einen anderen ETF wechseln. Das bietet sich zum Beispiel an, wenn der ETF durch die Verschmelzung bei Deinem Broker nicht mehr vergünstigt, bespart werden kann.

3. Wann musst Du Steuern zahlen? 

In der Regel fallen bei einer ETF-Verschmelzung keine Steuern an, solange der alte und der neue Fonds im gleichen Land aufgelegt wurden. Sobald sich der Sitz des ETFs ändert, gilt das allerdings nicht mehr. Denn das Ganze wird wie ein Verkauf und Neukauf des ETFs behandelt, wobei nur die Transaktionskosten wegfallen. 

Nicht-deutsche Anlegerinnen und Anleger müssen übrigens in der Regel keine Steuern zahlen. Das liegt an unseren Gesetzen in Deutschland, der Anbieter hat darauf keinen Einfluss. 

4. Wie viel Steuern muss ich zahlen? 

Falls Du Steuern zahlen musst, hängt die Höhe in erster Linie davon ab, wie viel Gewinn Du mit dem ETF gemacht hast. 

Beispiel: Nehmen wir an, Du hättest 2018 direkt zum Auflagebeginn 10.000€ in den vorhin erwähnten Amundi-ETF (ISIN: LU1781541179) investiert. Bis Ende Januar 2025 wären daraus 23.697€ geworden. Selbst mit dem Freistellungsauftrag von 1.000€ müsstet Du darauf ca. 2.300€ Steuern zahlen. Die Vorabpauschale haben wir in der Berechnung nicht berücksichtigt, weil sie nur einen geringfügigen Unterschied macht. 

Liegt der realisierte Gewinn unter 1.000€, ist er komplett von Deinem Freistellungsauftrag abgedeckt – solange Du ihn noch nicht anderweitig aufgebraucht hast. 

In jedem Fall gilt: 

Informier Dich rechtzeitig über die geplante Verschmelzung und ihre Auswirkungen auf Deine Anlage. Handelt es sich um eine (ehemalige) ETF-Empfehlung von uns, informieren wir i. d. R. im Finanztip-Newsletter und der Finanztip-App darüber. 

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Von Amelie Junk

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