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FinanzFact

Geld auf der Straße gefunden: Darfst Du es behalten?

Einen Zwanni auf der Straße finden und einstecken – bei so einer geringen Summe würden das vermutlich die meisten von uns machen. Aber ist das nicht eigentlich eine Straftat?

Anna Karolina Stock
Finanztip-Expertin für Private Finanzen

Gefundenes Geld einzustecken ist kein Kavaliersdelikt. Alles über 10€ musst Du im Fundbüro oder bei der Polizei abgeben. Wer einen solchen Fund nicht abgibt, begeht tatsächlich eine Straftat. Bei hohen Summen kann sogar eine Haftstrafe drohen. Meldet sich innerhalb von sechs Monaten nicht der rechtmäßige Besitzer, gehört der Fund dann aber Dir. Meldet er sich doch, steht Dir ein Finderlohn zu.  

So viel Finderlohn steht Dir zu

Bis zu einem Wert von 500€ kriegst Du 5% Finderlohn. Liegt der Wert drüber, sind es für den darüberliegenden Teil 3% – das ist gesetzlich vorgeschrieben. So viel wäre das dann konkret: 


Es gibt aber noch eine Ausnahme von der Finderlohnregel

Der Fundort spielt nämlich auch noch eine Rolle. Findest Du z. B. einen Geldbeutel im Bus, in der Straßenbahn oder im Zug, gilt Folgendes:

  • Du bekommst nur die Hälfte des eigentlich üblichen Finderlohns. Das gilt immer dann, wenn Du etwas in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Behörden findest.
  • Außerdem hast Du hier erst Anspruch auf Finderlohn, wenn der Fundwert mindestens 50€ beträgt.
  • Nach Ablauf der sechs Monate gehört der Fund auch nicht wie üblich Dir, sondern bleibt bei der zuständigen Behörde oder Verkehrsanstalt.

Gefundenes Geld darfst Du also nicht einfach so behalten, das ist jetzt klar. Aber hier die nächste Quizfrage: Darfst Du IKEA-Stifte aus dem Laden nach Hause mitnehmen? Hier gibt’s die Antwort. 

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