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Grundrecht auf schnelles Internet: Was bringt's Dir wirklich?

Schon seit Ende 2021 gilt ein sogenanntes Recht auf schnelles Internet. Der Digitalausschuss des Bundestages plant jetzt einen weiteren Schritt: Er will die Mindestversorgung ausweiten, vergisst dabei aber das eigentliche Problem.

Anna Karolina Stock
Finanztip-Expertin für Private Finanzen

Fortschritte im Netzausbau, schnellere Upload- und Download-Geschwindigkeiten, leistungsstarke Glasfaser-Verträge – Internetanbieter rühren fleißig die Werbetrommel, wenn es darum geht, neue Kundinnen und Kunden von sich zu überzeugen. Schnelleres, stärkeres Internet klingt in der Theorie erstmal verlockend.

Das Ganze hat aber einen Haken: In der Praxis wird die Netzversorgung meist nur dort besser, wo sie sowieso schon gut ist – nämlich dort, wo viele Menschen wohnen, also in Großstädten und Ballungsgebieten. In ländlichen Gegenden dagegen herrscht weiterhin digitale Mangelversorgung. Laut Bundesnetzagentur kommen rund 1,8 Mio. Haushalte entweder gar nicht ins Internet oder müssen sich mit weniger als 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download zufriedengeben. Paralleles Video-Telefonieren, Streamen und Homeoffice sind damit nicht möglich.

Genau dieser Mangelversorgung sollte das Ende 2021 beschlossene Recht auf schnelles Internet eigentlich entgegenwirken. Damit wurden auch Mindestvorgaben festgelegt: Jedem deutschen Haushalt – und sei er noch so abgelegen – sollten mindestens 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload zur Verfügung stehen.

Weitere Verbesserungen – aber wieder nicht für alle

Schon jetzt bringt dieses "Grundrecht" nicht allen etwas. 1,8 Mio. Adressen befinden sich im digitalen Niemandsland. Mit den geplanten Änderungen des Bundestages könnte sich diese Situation sogar weiter verschlechtern – obwohl er die Mindestversorgung ab Dezember eigentlich verbessern will: beim Download auf 15 Mbit/s und beim Upload auf 5 Mbit/s. Für Videokonferenzen, Streaming und paralleles Homeoffice wäre das auf jeden Fall von Vorteil.

Der Haken bleibt aber: Die Mindestvorgaben verbessern sich erstmal nur auf dem Papier und ändern nichts an den technischen Voraussetzungen vor Ort. Digital untervorsorgte Regionen bleiben ohne zusätzliche Maßnahmen der Netzanbieter (Stichwort: Netzausbau auf dem Land) weiterhin unterversorgt.

Die höheren Mindestbandbreiten von 15 bzw. 5 Mbit/s könnten sogar dazu führen, dass die Zahl der unterversorgten Haushalte von 1,8 Mio. auf 2,2 Mio. ansteigt. Weil die Anschlüsse in vielen Haushalten nicht dafür ausgestattet oder schnelle Glasfaserleitungen z. B. nur bis zum Bordstein, aber nicht bis ins Hausinnere verlegt sind.

Was kannst Du gegen schlechtes Internet tun?

Gehörst Du zu einem der 1,8 Mio. Haushalte mit schlechtem oder ganz ohne Internet, hast Du die Möglichkeit, Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzulegen und einen besseren Anschluss zu verlangen. Wenn Dein Anbieter die passende Versorgung nicht sicherstellen kann (oder will), muss die Netzagentur ein Unternehmen (z. B. Telekom, Vodafone, etc.) dazu verpflichten.

Klingt erstmal einfach, ist es aber nicht. Das Beschwerdeverfahren ist so bürokratisch und kompliziert, dass bisher nur vier Haushalte besseres Internet durchsetzen konnten – vier von rund 5.600 Haushalten, die seit 2022 Beschwerde eingelegt haben.

Du möchtest wissen, ob die vertraglich versprochene Internetgeschwindigkeit tatsächlich bei Dir ankommt? Dann mach den Speed-Test der Bundesnetzagentur. Damit kannst Du Deine Internetqualität prüfen und offiziell nachweisen. Falls Dein Internetanbieter nicht wie vereinbart liefert, kannst Du mithilfe unseres Mus­ter­schrei­bens Nachbesserung einfordern und notfalls Deine Rechnung mindern – oder den Anbieter wechseln. Wie Du Schritt für Schritt vorgehst, haben wir in dieser Checkliste nochmal genau für Dich zusammengefasst.

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