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Heizungsförderung: So sicherst Du Dir Tausende Euro zusätzlich

Wenn Deine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auf eine neue, klimafreundliche Heizung umsteigt, reicht der gemeinsame Förderantrag womöglich nicht aus. Als Selbstnutzer kannst Du Dir zusätzliche Zuschüsse sichern.

 

Sandra Duy, Redakteurin für den Bereich Energetische Sanierung
Sandra Duy Energetische Sanierung
Heizungsförderung

Wenn Deine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die gemeinsame Heizung austauscht, stellt sie zunächst den Antrag für die Grundförderung von 30 %. Wohnst Du selbst in Deiner Eigentumswohnung, kannst Du zusätzlich Anspruch auf verschiedene Bonusförderungen haben. Dafür musst Du aber selbst aktiv werden.

Das betrifft ziemlich viele Menschen: Rund 9,3 Mio. Eigentumswohnungen in Deutschland gehören zu einer WEG. Knapp 45 % davon werden von den Eigentümern selbst bewohnt. Und gerade für Selbstnutzer kann ein zusätzlicher Antrag viel Geld ausmachen.

Diese Boni kannst Du zusätzlich bekommen

Erfüllst Du die Voraussetzungen, kannst Du als Selbstnutzer aktuell zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus bekommen. Dafür muss die WEG die alte fossile Heizung bis zum 31. Dezember 2028 austauschen. Relevant ist das z. B. bei alten Öl-, Gas- Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie bei Gas- oder Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Ab 2027 sinkt der Bonus schrittweise.

Zusätzlich gibt es für Selbstnutzer einen gestaffelten Einkommensbonus: 

  • Bei einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € sind es 40 %,
  • bis 40.000 € bekommst Du 30 %,
  • und bis 50.000 € sind es noch 10 %.
  • Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 10.000 €. 

Je nach Einkommen sind insgesamt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich.

Wichtig: Diese persönlichen Boni musst Du selbst beantragen. Dafür hast Du höchstens sechs Monate nach der Zusage für den WEG-Basisantrag Zeit. Außerdem muss Dein Antrag gestellt sein, bevor nach dem Heizungstausch die Nachweise für den Basisantrag eingereicht werden.

So kann sich Dein Zuschuss mehr als verdoppeln

Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt eine Beispielrechnung von Finanztip: 

Eine WEG mit acht Wohnungen lässt für 150.000 € eine Erdwärmepumpe einbauen. Aktuell können davon höchstens 119.000 € für die Förderung berücksichtigt werden. Mit den 30 % Grundförderung erhält die WEG 35.700 € Zuschuss.

Gehören Dir 12,5 % der Immobilie, entfallen 14.875 € der förderfähigen Kosten auf Deine Wohnung. Aus dem gemeinsamen Antrag entfallen rechnerisch rund 4.463 € Zuschuss auf Deine Wohnung. Dieser Betrag wird allerdings an die WEG ausgezahlt, nicht direkt an Dich. 

Beantragst Du zusätzlich Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, können für Deine Wohnung bis zu 7.438 € dazukommen. Diese persönlichen Boni werden direkt an Dich ausgezahlt. Insgesamt können damit bis zu 11.901 € Förderung auf Deine Wohnung entfallen.

Kümmere Dich frühzeitig um den Extra-Antrag

Wenn Du Deine Wohnung selbst nutzt und Deine WEG einen Heizungstausch plant, prüf deshalb möglichst schon vor dem Beschluss, welche persönlichen Boni für Dich infrage kommen. Halte dafür unter anderem Deine Meldebestätigung und den Grundbuchauszug bereit. Für den Einkommensbonus brauchst Du außerdem die relevanten Einkommensteuerbescheide.

Frag auch frühzeitig bei Deiner Hausverwaltung nach den nötigen Angaben aus dem Basisantrag der WEG. Denn erfüllst Du die Bedingungen für einen zusätzlichen Bonus, solltest Du die Frist nicht verstreichen lassen: Wie das Beispiel zeigt, kann es dabei um mehrere Tausend € gehen. 

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Von Sandra Duy, und Martha Falkenburger
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