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Kippt dieser wichtige Schutz bei Krediten?

Seit 2025 darf Dir eine Restschuldversicherung erst sieben Tage nach Kreditabschluss verkauft werden. Jetzt droht dieser wichtige Verbraucherschutz zu kippen.

Hermann-Josef Tenhagen private Finanzen
Mensch mit Schutzschild

Seit Anfang 2025 gilt eine neue Regelung für Restschuldversicherungen (RSV): Wenn Du einen Kredit abschließt, darf Dir diese Versicherung erst sieben Tage später angeboten werden. Das soll verhindern, dass Du überstürzt eine RSV abschließt oder Dir sogar weißgemacht wird, dass Du den Kredit sonst nicht bekommst.

Wir bei Finanztip haben uns über die neue Frist sehr gefreut. Denn auch wenn es sinnvoll klingt, Dich dagegen zu versichern, wenn Du Deine Rate nicht mehr stemmen kannst: Teilweise verteuert eine RSV den Kredit unverhältnismäßig stark. Außerdem ist der Schutz oft lückenhaft, sodass die Versicherer nicht zahlen.

Aktuell macht die Kreditwirtschaft Druck auf die Politik, die Wochenfrist wieder abzuschaffen. Mit Erfolg: Der Bundesrat fordert bereits, dass Du – auf ausdrücklichen Wunsch – auch früher eine RSV abschließen darfst. Hintergrund: Deutschland hat mit der Regelung sogar mehr für den Verbraucherschutz getan, als die dazugehörige EU-Richtlinie vorsieht.

Unsere Empfehlung bleibt gleich: Verzichte auf eine RSV. Details zu unserem kritischen Blick auf die RSV und wie Du einen vielleicht schon bestehenden Vertrag wieder loswirst, liest Du in unserem Ratgeber zur Restschuldversicherung.

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