Tipps & Tricks

Lass Dir diesen Strom-Rabatt nicht wegnehmen

Viele Stromanbieter geben die gesetzlich vorgesehenen Netzentgelt-Rabatte nach § 14a EnWG nicht an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Prüf, ob Du auch betroffen bist.

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl Energie
Lass Dir diesen Strom-Rabatt nicht wegnehmen

Mit einer Wärmepumpe, einer Wallbox oder einem Stromspeicher hast Du Anspruch auf einen Netzentgelt-Rabatt beim Strom nach § 14a EnWG. Hast Du einen eher niedrigen Verbrauch, kannst Du damit einen Pauschalbetrag von durchschnittlich 165 € im Jahr sparen. Bei einem Gerät mit hohem Verbrauch und separatem Zähler bekommst Du 60 % Rabatt auf die Netzentgelte. Das sind im Jahr schnell mal 300 €.

Das Problem: Einige Stromanbieter geben Dir diesen Rabatt einfach nicht weiter, sondern stecken sich das Geld lieber selbst ein. Zum Beispiel haben uns die Stadtwerke Hamm bestätigt, dass sie die reduzierten Netzentgelte zwar auf die Abrechnung schreiben, aber nicht an ihre Kundinnen und Kunden weiterreichen.

Rabatt wird nicht weitergegeben? Das kannst Du tun

Wenn das bei Dir auch der Fall ist, wechsle den Anbieter – unser Stromvergleich (enthält Werblinks) hilft Dir dabei. Bevor Du den Wechsel beauftragst, lass Dir von Deinem Wunschanbieter bestätigen, dass er den Rabatt an Dich weitergibt. Nutz dafür ganz einfach unser Musterschreiben (Word-Dokument).

Uns interessiert, welche Stromanbieter die §14a-Rabatte bereits weitergeben und bei welchen es Probleme gibt. Erzähl uns in dieser kurzen Umfrage von Deinen Erfahrungen. 

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Von Amelie Junk
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