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Nach BGH-Urteil: Allianz korrigiert Rentenfaktor
Gute Nachrichten für alle mit fondsgebundener Rentenversicherung bei der Allianz: Nach einem BGH-Urteil korrigiert der Versicherer den Rentenfaktor unaufgefordert nach oben.

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Gute Nachrichten für alle mit fondsgebundener Rentenversicherung bei der Allianz: Nach einem BGH-Urteil korrigiert der Versicherer den Rentenfaktor unaufgefordert nach oben.


Im Dezember hat der BGH ca. 1 Mio. Betroffenen ein frühes Weihnachtsgeschenk gemacht: Er erklärte eine Rentenfaktor-Klausel der Allianz final für unwirksam. Dieser Faktor bestimmt, wie viel Rente Du bei fondsgebundenen Rentenversicherungen (z. B. Riester) bekommst. Mit der Klausel hatte die Allianz den Rentenfaktor in für sie schlechten Zeiten gesenkt. In besseren Phasen hat sie ihn aber nicht wieder angehoben.
Erstritten hat das Urteil die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Und die liefert jetzt die nächste gute Nachricht: Die Allianz hat begonnen, die Rentenfaktoren bzw. -leistungen in ihren Verträgen automatisch wieder einzusetzen. Heißt: Besparst Du noch Deinen Vertrag, wird er angepasst. Bist Du schon in der Auszahlphase, bekommst Du bald mehr Rente raus.
Das gilt laut VZ auch für Verträge, in denen nicht die exakte Klausel aus dem Rechtsstreit verwendet wurde, sondern eine inhaltlich gleiche. Unser Tipp: Frag zur Sicherheit schriftlich bei der Allianz nach einer Bestätigung, ob und wann das auch bei Deinem Vertrag passiert.
Wichtig: Andere Versicherer haben ähnliche Klauseln verwendet. Hier ist das BGH-Urteil nicht unmittelbar anwendbar. Du solltest aber unbedingt versuchen, auch dort Deinen höheren Rentenfaktor zurückzubekommen. Dabei helfen wir Dir mit zwei Musterschreiben (Word-Dokumente): Nutz dieses, wenn Du noch in der Ansparphase bist – und dieses, wenn Du Deine Rente bereits beziehst. Weitere Infos liest Du in unserem Rentenfaktor-Ratgeber.
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