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Tipps & Tricks

Scheidung in Sicht? 5 Dinge, an die Ihr denken solltet

Steht Deine Ehe vor dem Aus, gibt’s neben emotionalen Fragen auch viel Organisatorisches zu klären. Die Kosten solltest Du dabei auch nicht unterschätzen.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Scheidung in Sicht? 5 Dinge, an die Ihr denken solltet

Steht Dir eine Scheidung bevor, gibt’s viele organisatorische und finanzielle Fragen zu klären. Wer zieht aus? Wie wird der Unterhalt geregelt? Und was kostet eine Scheidung überhaupt? Damit Du einen Überblick hast, haben wir die wichtigsten Punkte hier für Dich zusammengefasst: 

1. Trennungsjahr und Wohnsituation

Wer zieht aus, wer bleibt? Für eine Scheidung müsst Ihr erstmal ein Jahr getrennt wohnen. Wohnt Ihr zur Miete, kann einer von Euch den gemeinsam abgeschlossenen Vertrag nicht einfach kündigen.

Ziehst Du aus, haftest Du trotzdem weiterhin für Miete und Zustand der Wohnung. Um Deine Position rechtlich zu verbessern, hast Du diese drei Möglichkeiten.

Bei einer gemeinsamen Immobilie wird’s knifflig: Muss der eine jetzt Miete an den anderen zahlen und wie viel? Oder ist es besser die Immobilie zu verkaufen? Wird ein Partner ausbezahlt? Dabei sind viele Dinge zu bedenken. Die Entscheidung solltet Ihr auf keinen Fall übers Knie brechen.

2. Umgangsrecht und Unterhalt für die Kinder

Klärt möglichst gemeinsam mit Euren Kindern, bei wem sie wohnen und wie’s mit Besuchen aussieht. Es ist sinnvoll, das für Euch passende Betreuungsmodell zu wählen und aufzuschreiben.

Außerdem hat der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, Anspruch auf Kindesunterhalt. Der wird nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Maßgeblich sind das Einkommen, die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen und ihr Alter.

Wie sich der Unterhalt berechnet, sowie die aktuellen Zahlbeträge, findest Du in unserem Ratgeber zur Düsseldorfer Tabelle.

3. Finanzielle Trennung und Unterhalt an den anderen

Eure Einkünfte sollten so schnell wie möglich auf getrennte Girokonten fließen. Kann eine bzw. einer von Euch sich selbst nicht finanzieren, hat er oder sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das gilt für die Trennungsphase bis Eure Scheidung durch ist.

Sortiert und kopiert Unterlagen für den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich (z. B. Renteninformationen, Unterlagen zu Riester- und Rürup-Rente oder Sparverträge).

4. Versicherungen und Steuerklasse

Check vor allem, ob Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz angepasst oder neu abgeschlossen werden müssen. Bei Lebensversicherungen solltet Ihr ggf. neue Bezugsberechtigte wählen.

Ab dem Folgejahr der Trennung seid Ihr steuerlich Singles gleichgesetzt. Somit habt Ihr beide Steuerklasse 1, außer Ihr habt gemeinsame Kinder. Dann erhält der Elternteil, bei dem diese wohnen, Steuerklasse 2.

5. Scheidungskosten

Sofern die Scheidung einvernehmlich ist, solltest Du mindestens mit 1.600€ bis 3.000€ Gerichts- und Anwaltsgebühren rechnen. Durch Streitereien kann’s aber auch deutlich teurer werden. Wird das Gericht z. B. für Ehegattenunterhalt oder strittige Punkte eingeschaltet, steigen die Kosten. Je mehr Ihr außergerichtlich klärt, desto günstiger wird es.

Auch Euer gemeinsames Vermögen erhöht die Scheidungskosten. Minderjährige Kinder führen dagegen oft zu niedrigeren Gerichtskosten, weil Ihr dann einen Freibetrag von 250 bis 300€ je nach Gericht von Eurem Nettoeinkommen abziehen könnt, was die Gerichtskosten schmälert.

So berechnest Du die Kosten

Die Scheidungskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der etwa das Dreifache Eures gemeinsamen Nettoeinkommens beträgt. Beispiel: (2.500€ + 2.000€) × 3 = 13.500€ Verfahrenswert. Dazu kommen noch Euer Vermögen und der Versorgungsausgleich. Wie Du den Verfahrenswert genau berechnest, liest Du hier. Insgesamt liegt der Verfahrenswert hier bei 21.000€.

In dieser Tabelle kannst Du dann nachschauen, was der Verfahrenswert genau für die Gerichtskosten bedeutet. Für die Rechtsanwaltsgebühren orientierst Du Dich an dieser Tabelle. Nach dem Beispiel oben würden die Gerichts- und Anwaltskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Kinder bei mindestens 3.200€ liegen.

Wie teuer Deine Scheidung genau wird, kannst Du Dir mit unserem neuen Scheidungskostenrechner berechnen lassen. Der Rechner zeigt Dir die Gesamtkosten an, die in Deinem Fall durch Gericht und Anwalt mindestens anfallen würden. Und unsere Trennungs-Checkliste hilft Dir, bei einer Scheidung die wichtigsten Punkte im Blick zu behalten. 

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