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Tipps & Tricks

Scheidung in Sicht? 5 Dinge, an die Ihr denken solltet

Geht’s in Eurer Beziehung in Richtung Ende, ist der Kopf sicherlich mit anderen Dingen beschäftigt. Damit Ihr bei einer Trennung trotzdem keine Probleme bekommt, gibt’s hier ein paar Dinge, an die Ihr denken solltet.

1. Wohnsituation klären
Wer zieht aus, wer bleibt? Für eine Scheidung müsst Ihr in der Regel erstmal ein Jahr getrennt wohnen. Euer Mietvertrag wird nicht ungültig, wenn einer von Euch auszieht. Ändert Ihr nichts, haften weiterhin beide. Bei einer gemeinsamen Immobilie wird’s besonders knifflig: Verkauft Ihr? Wird ein Partner ausbezahlt? Dabei sind viele Dinge zu bedenken. Ihr solltet deshalb die Entscheidung nicht übers Knie brechen. 

2. Umgangsrecht mit Kindern regeln
Klärt möglichst gemeinsam mit Euren Kindern, bei wem sie wohnen und wie’s mit Besuchen aussieht. Außerdem hat der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, Anspruch auf Unterhalt. Die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich für die Höhe des Unterhalts sind das Einkommen, das Alter des Kindes und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Ausführliche Informationen, wie sich der Unterhalt berechnet, sowie die aktuellen Zahlbeträge, findest Du im Ratgeber zur Düsseldorfer Tabelle.

3. Finanzielle Situation klären
Eure Einkünfte sollten so schnell wie möglich auf getrennte Girokonten fließen. Kann eine bzw. einer von Euch sich selbst nicht finanzieren, hat er oder sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Und denkt auch an Unterlagen für den Zugewinn- und Versorgungsausgleich (z. B. Renteninformationen, Unterlagen zu Riester- und Rürüp-Rente oder Sparverträge). 

4. Ver­si­che­rungen überprüfen
Checkt vor allem ob Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz angepasst oder neu abgeschlossen werden müssen. Bei Le­bens­ver­si­che­rung­en solltet Ihr ggf. neue Bezugsberechtigte wählen.

5. Steuerklasse wechseln
Ab dem Folgejahr der Trennung seid Ihr steuerlich Singles gleichgesetzt. Somit habt Ihr beide Steuerklasse 1, außer Ihr habt gemeinsame Kinder. Dann erhält der Elternteil, bei dem diese wohnen, Steuerklasse 2. 

Für die Scheidung müsst Ihr übrigens etwas Geld einplanen. Wie teuer es werden kann, erfährst Du hier

 

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