Tipps & Tricks
So findest Du vergessene Konten von Angehörigen
Mehrere Mrd. € liegen auf den Konten Verstorbener – und die Banken suchen nicht aktiv nach den Erben. Was Du tun solltest, wenn Du vermutest, dass irgendwo noch Geld auf Dich wartet.

Tipps & Tricks
Mehrere Mrd. € liegen auf den Konten Verstorbener – und die Banken suchen nicht aktiv nach den Erben. Was Du tun solltest, wenn Du vermutest, dass irgendwo noch Geld auf Dich wartet.


Schätzungen zufolge liegen in Deutschland 2 bis 9 Mrd. € auf sogenannten “nachrichtenlosen Konten” – also Konten, zu denen sich seit Jahren niemand gemeldet hat. Genauere Zahlen geben die Banken nicht bekannt. Meist sind bei solchen Konten die Besitzer verstorben, manchmal sind die Konten bei einem Umzug einfach in Vergessenheit geraten.
Das Geld darauf verfällt aber nicht. Es liegt so lange bei der Bank, bis sich Erben melden. Die Institute müssen Dir als Erbin oder Erbe auch noch Jahrzehnte nach der letzten Kontobewegung das Guthaben auszahlen. Allerdings ziehen sie in dieser Zeit unter Umständen Kontoführungsgebühren ab.
Erst nach 30 Jahren müssen sie das Geld ausbuchen und als Gewinn versteuern, so verlangen es die Finanzämter. Aber selbst dann gilt: Die Banken müssen es bei entsprechendem Nachweis immer noch auszahlen, falls Du Dich als rechtmäßige Erbin oder rechtmäßiger Erbe meldest.
Anders macht es z. B. Großbritannien: Nach 15 Jahren buchen die Banken das Vermögen von einem nachrichtenlosen Konto auf eine gemeinnützige Förderbank und verwenden das Kapital für soziale Zwecke.
Dafür ist es in Großbritannien aber auch sehr leicht, solche Konten aufzuspüren. Es gibt ein zentrales Register im Internet („My Lost Account“), über das Du kostenlos nach vergessenen Konten suchen kannst.
In Deutschland hat der Bundesrat 2022 immerhin eine Initiative gestartet, ein solches Register auch beim Bundesamt für Justiz ins Leben zu rufen. Die neue Bundesregierung verfolgt dieses Ziel weiter.
Künftig soll das Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls genutzt werden. Hintergrund dieses Vorschlags ist eine Veröffentlichung des Social Entrepreneurship Netzwerks Deutschland (SEND).
Bis es so weit ist, musst Du ohne ein zentrales Register auskommen. Das bedeutet aber nicht, dass Du herrenlose Konten nicht finden kannst – die Suche ist nur deutlich mühsamer.
Um Dir die Suche zu erleichtern, haben wir für Dich alle wichtigen Stellen zusammengestellt, bei denen Du nachforschen kannst.
Um vergessene Sparkassen-Konten zu finden, kannst Du Dich per Post an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden oder per E-Mail an nachforschung@dsgv.de.
Schick immer die Kopie des Erbscheins oder Testaments mit. Du musst Deine Anschrift mitteilen sowie die letzte Adresse der oder des Verstorbenen.
Der Verband gibt Deine Anfrage an den zuständigen Regionalverband weiter, der sich nach dem letzten Wohnort der oder des Verstorbenen richtet. Existiert ein vergessenes Sparkassen-Konto, meldet sich die zuständige Sparkasse direkt bei Dir als Erbin oder Erbe.
Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass die Sparkasse für die Recherche eine Gebühr verlangt.
Bei Volks- und Raiffeisenbanken gibt es auf der Website des Verbands den Service “Kontonachforschung”. Dahinter verbirgt sich allerdings keine zentrale Auskunftsstelle. Die Anfrage landet immer beim zuständigen Regionalverband. Die Suche ist auf den letzten Wohnort oder das Bundesland beschränkt.
Für die Nachforschung können Kosten anfallen, deren Höhe vom Aufwand der Recherche abhängt. Auch hier musst Du nachweisen, dass Du als Erbin oder Erbe berechtigt bist – entweder durch einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Ergeben sich bei Sichtung des Nachlasses Anhaltspunkte, dass der Verstorbene auch Konten bei privaten Banken wie etwa der Deutschen Bank oder der ING hatte, kannst Du Dich an den Bundesverband deutscher Banken wenden.
Wenn Du Deine Berechtigung als Erbin oder Erbe nachweist, leitet der Verband ein zentrales, bundesweites Nachforschungsverfahren ein. Findet ein Institut ein Konto, Schließfach oder Wertpapierdepot, setzt es sich direkt mit Dir in Verbindung. Das Verfahren ist kostenlos.
Zu den öffentlichen Banken gehören unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Landesbausparkassen. Der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VOEB) bietet kein Nachforschungsverfahren an. Hier bleibt Dir nur die direkte Recherche anhand der Unterlagen des Nachlasses.
Vermutest Du, dass die verstorbene Person Geld im Ausland angelegt hat, ist die Kontensuche zumindest in der Schweiz und Luxemburg leichter. Die Schweiz hat das Problem vorbildlich gelöst. Dort kannst Du Dich an eine zentrale Stelle wenden, nämlich den Bankenombudsmann.
Nach Ausfüllen eines Fragebogens mit Kopie von Personalausweis und Erbschein erhältst Du innerhalb von drei bis vier Wochen eine Auskunft, ob die Erblasserin oder der Erblasser ein Konto in der Schweiz hatte.
Aber Achtung: Vermögenswerte, die seit 60 Jahren ohne Kundenkontakt sind, fallen dort gesetzlich an den Staat.
In Luxemburg gibt es Unterstützung durch den Bankenverband: Für 60 € bekommst Du von der Luxemburger Bankenvereinigung (ABBL) einen Musterbrief, alle Adresslabels und weitere Informationen. Die ABBL sucht nicht selbst, hilft Dir aber dabei.
In Österreich ist die Kontensuche für Private über den österreichischen Bankenverband nicht möglich. Die Banken geben nur Auskunft, wenn sie eine Anfrage vom Gericht bekommen.
Wenn Du vermutest, dass verstorbene Angehörige noch Konten hatten, wart nicht zu lange. Fang am besten sofort mit der Suche an – auch wenn es mühsam ist. Es kann sich finanziell lohnen.
Wenn Du auch bei Tagesgeld- und Festgeldzinsen auf dem neuesten Stand bleiben willst, dann solltest Du mithilfe unseres Tages- und Festgeldvergleichs checken, ob Du noch den besten Zinssatz kassierst.
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