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Steuern sparen im Homeoffice: So holst Du das Maximum raus

Wenn Du zuhause arbeitest, sparst Du Dir nicht nur den Arbeitsweg. Du kannst auch Steuern sparen – vor allem in einer Situation.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Egal ob Du am Esstisch arbeitest oder ein eigenes Arbeitszimmer hast: Wenn Du Deine Arbeit von zuhause aus erledigst, kannst Du das steuerlich geltend machen. Und diese zwei Optionen hast Du, um das Maximum rauszuholen:

1. 6€ pro Tag im Homeoffice sichern
Du arbeitest einen oder mehrere Tage im Homeoffice? Dann sicher Dir 6€ für jeden Tag, den Du von zuhause arbeitest. Das geht über die Homeoffice-Pauschale, die ab 2023 unbefristet gilt.

Maximal 1.260€ kannst Du so im Jahr absetzen – und zwar auch, wenn Du nicht zwingend aufs Homeoffice angewiesen bist. Das ist deutlich mehr als 2022. Da waren es nur 5€ am Tag und maximal 600€ im Jahr.

Das geht übrigens auch, wenn Du ein Arbeitszimmer hast, es aber nicht absetzen kannst. Das betrifft z. B. Lehrkräfte. Die konnten früher das Arbeitszimmer absetzen, das geht ab 2023 nicht mehr.

2. Das Arbeitszimmer unbeschränkt absetzen
Du hast ein Zimmer, das Du zu mind. 90% für die Arbeit nutzt und das passend für Deine Arbeit eingerichtet ist, z. B. als Büro? Das kannst Du eigentlich nicht absetzen, es gibt aber eine Ausnahme: Wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deines Berufs ist, kannst Du es geltend machen und richtig Geld sparen.

Das gilt z. B., wenn Du in der Buchhaltung arbeitest und das in Deinem Arbeitszimmer erledigst. Für eine Richterin gilt das nicht – hier zählt der Gerichtssaal als Mittelpunkt.

Trifft das bei Dir zu, kannst Du die Kosten unbeschränkt abziehen. Heißt: Wenn Deine Wohnung z. B. 100 m² groß ist und Dein Arbeitszimmer 10 m² davon ausmacht, kannst Du 10% Deiner Kosten wie z. B. Miete, Wasser und Energie geltend machen. Möbel wie Deinen Schreibtisch kannst Du zusätzlich komplett absetzen, das gilt auch wenn Du das Arbeitszimmer renovierst.

Fürs Arbeitszimmer umziehen und Umzug absetzen
Übrigens: Wenn Du künftig im Homeoffice arbeiten und dafür in eine größere Wohnung ziehen musst, kannst Du nicht nur das neue Arbeitszimmer absetzen – sondern sogar die Kosten für den Umzug. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az. 5 K 190/22). Über diesen Fall muss aber der Bundesfinanzhof noch final entscheiden.

Egal ob Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer: Die nötige Steu­er­er­klä­rung kannst Du selbst! Wir empfehlen Dir dafür Wiso Steuer 2023, Steuersparerklärung 2023 und Tax 2023. Falls Du das lieber per App machen willst, empfehlen wir Dir Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix.

Alle Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer und unsere Checkliste zum Steuern sparen im Homeoffice findest Du in unserem Ratgeber.

(ene)

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