Tipps & Tricks
Steuern sparen im Homeoffice: So holst Du das Maximum raus
Wenn Du zuhause arbeitest, sparst Du Dir nicht nur den Arbeitsweg. Du kannst auch Steuern sparen – vor allem in einer Situation.

Finanztip-Experte für Steuern
Tipps & Tricks
Wenn Du zuhause arbeitest, sparst Du Dir nicht nur den Arbeitsweg. Du kannst auch Steuern sparen – vor allem in einer Situation.
Egal ob Du am Esstisch arbeitest oder ein eigenes Arbeitszimmer hast: Wenn Du Deine Arbeit von zuhause aus erledigst, kannst Du das steuerlich geltend machen. Und diese zwei Optionen hast Du, um das Maximum rauszuholen:
Du arbeitest einen oder mehrere Tage im Homeoffice? Dann sicher Dir 6€ für jeden Tag, den Du von zuhause arbeitest. Das geht über die Homeoffice-Pauschale, die ab 2023 unbefristet gilt.
Maximal 1.260€ kannst Du so im Jahr absetzen – und zwar auch, wenn Du nicht zwingend aufs Homeoffice angewiesen bist. Möbel wie Schreibtisch und -stuhl kannst Du zusätzlich komplett absetzen.
Das geht übrigens auch, wenn Du ein Arbeitszimmer hast, es aber nicht absetzen kannst, weil es nicht den Mittelpunkt Deiner Tätigkeit darstellt. Das betrifft z. B. Lehrkräfte, die ihr Arbeitszimmer aus diesem Grund seit 2023 nicht mehr absetzen können. Denn ihr Tätigkeitsmittelpunkt liegt in der Schule, Uni, etc.
Du hast ein Zimmer, das Du zu mind. 90% für die Arbeit nutzt und passend für Deine Arbeit als Büro eingerichtet ist? Normalerweise kannst Du das nicht (mehr) absetzen. Es gibt aber eine Ausnahme:
Nur, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deines Berufs ist, kannst Du es geltend machen und richtig Geld sparen. Das gilt z. B., wenn Du in der Buchhaltung arbeitest und das in Deinem Arbeitszimmer erledigst. Für eine Richterin gilt das nicht – hier zählt der Gerichtssaal als Mittelpunkt.
Trifft das bei Dir zu, kannst Du die Kosten unbeschränkt abziehen. Heißt: Wenn Deine Wohnung z. B. 100 m² groß ist und Dein Arbeitszimmer 10 m² davon ausmacht, kannst Du 10% Deiner Miet-, Wasser- und Energiekosten geltend machen. Zusätzlich kannst du Renovierungskosten im Arbeitszimmer komplett absetzen.
Wichtig: Setzt Du die Kosten für Dein Arbeitszimmer von der Steuer ab, kannst Du die Homeoffice-Pauschale nicht gleichzeitig nutzen.
Übrigens: Wenn Du im Homeoffice arbeiten und dafür in eine größere Wohnung ziehen musst, kannst Du nicht nur das neue Arbeitszimmer absetzen – sondern sogar die Kosten für den Umzug. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden (Az. 5 K 190/22). Über diesen Fall muss aber der Bundesfinanzhof noch final entscheiden.
Egal ob Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer: Die nötige Steuererklärung kannst Du selbst! Wir empfehlen Dir dafür Wiso Steuer 2025, Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) und Tax 2025. Falls Du das lieber per App machen willst, empfehlen wir Dir Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix.
Alle Voraussetzungen, um Dein Arbeitszimmer abzusetzen, findest Du in unserem Ratgeber.
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