Finanztip App
Immer up to date bleiben
App laden

News

Urteil: Arbeitgeber darf die Kosten für den Headhunter nicht von Dir verlangen

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Urteil

Bist Du über einen Headhunter an Deinen neuen Job gekommen, bist Du völlig frei darin, in der Probezeit zu kündigen. Die Provision für den Headhunter musst Du auf keinen Fall zahlen, auch nicht, wenn das so in Deinem Arbeitsvertrag steht. Denn eine solche Klausel ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.

Übrigens: Wusstest Du, dass auch die sogenannte Verschwiegenheitsklausel in Arbeitsverträgen grundsätzlich unwirksam ist? Warum Du mit Deinen Arbeitskolleginnen und -kollegen grundsätzlich immer über Dein Gehalt sprechen darfst, egal, was in Deinem Vertrag steht, liest Du in unserem Ratgeber.

(aju/vsc)

Deine Finanzen. Deine App.

Behalte den Überblick - jederzeit und überall. Mit der Finanztip App erhältst Du aktuelle Finanzinfos, Spartipps und wichtige Hinweise. Speicher oder teile Artikel, optimiere mit dem Finanztip Check-Up Deine Finanzen oder werde direkt per Push benachrichtigt, wenn es etwas Neues gibt. Hol Dir das gute Gefühl, nichts zu verpassen.

Hol Dir die App

Werde jetzt Teil unserer Mission für mehr Finanzbildung!

Mit Deinem monatlichen Beitrag stärkst Du die Finanztip Stiftung und hilfst, unser Angebot auszubauen. Als Unterstützer erhältst Du zudem exklusiven Zugang zu Expertengesprächen und zur kompletten Finanztip Academy.

Unterstütze uns