Pflegebeitrag: Falsch oder nicht erfasste Kinder können Eltern Geld kosten

Die Pflegebeiträge unterscheiden sich nach Zahl und Alter der Kinder. Eltern sollten deshalb kontrollieren, ob ihre Kinder bei Arbeitgeber oder Pflegekasse korrekt hinterlegt sind und sich zu viel gezahlte Beiträge zurückholen.

Anja Ciechowski • Pflege
Vater pustet mit Tochter Ballons auf

Quelle: magnific

Sind Deine Kinder nicht richtig erfasst, kann Dein Pflegebeitrag zu hoch sein. Denn: Je mehr Kinder unter 25 Jahre, desto geringer sind die Pflegebeiträge.

Überprüfe daher, ob der Betrag auf Deiner Abrechnung stimmt und hole Dir zeitnah das zurück, was Du zu viel gezahlt hast.

Zahlst Du zu viel an die Pflegekasse?

Ein kurzer Blick auf Deinen Lohnzettel verrät, ob Du zu hohe Beiträge zahlst. Schau einfach in die Zeile, in der der Betrag zur Pflegeversicherung ausgewiesen ist – oft gekennzeichnet als PV-Beitrag.

Wie hoch Dein persönlicher Pflegebeitrag sein sollte, rechnet Dir der Pflegebeitragsrechner von Finanztip aus. Überprüfe anschließend, ob der Wert mit dem auf Deiner Gehaltsabrechnung übereinstimmt.

Pflegebeitragsrechner


Hast Du beispielsweise zwei Kinder unter 25 Jahre und ein beitragspflichtiges Bruttogehalt von 4.000 Euro monatlich, sollte dort eine Summe von 62 Euro stehen. Wegen einer Sonderregel zahlst Du in Sachsen mehr. Nämlich 82 Euro monatlich.

So lässt Du Deinen Pflegebeitragssatz korrigieren

Ist die Abrechnung falsch, solltest Du bei Deinem Arbeitgeber nachfragen. Melde den Fehler zunächst Deiner Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung. Dafür braucht es ein formloses Schreiben. Noch einfacher geht es mit dem Musterschreiben von Finanztip.

Zum Musterschreiben

Unter Umständen fragt Dein Arbeitgeber Nachweise bei Dir an, um fehlerhafte Daten zu korrigieren. Das ist bei leiblichen Kindern die Geburtsurkunde. Bei Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern können mehre Unterlagen nötig sein.

Bitte die Lohnbuchhaltung ausdrücklich darum, Deine Beiträge rückwirkend neu zu berechnen, lass Dir den Erstattungsbetrag aufschlüsseln und die korrigierten Gehaltsabrechnungen geben.

Bekommst Du zu viel gezahlte Beiträge zurück?

Zu viel gezahlte Beiträge erstattet Dir Dein Arbeitgeber in der Regel (§ 26 Abs. 2 SGB IV), indem er sie Dir auszahlt oder mit den laufenden Pflegebeiträgen verrechnet. Ist das nicht möglich, etwa weil Du Deinen Job gewechselt hast, kannst Du Dir die Beiträge unter Umständen über einen Erstattungsantrag von Deiner Krankenkasse zurückholen. 

Warte damit nicht zu lang. Dein Anspruch verjährt vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Beitrag gezahlt wurde (§ 27 Abs. 2 SGB IV).

Hat Dein Arbeitgeber zum Beispiel von Juli bis Dezember 2023 zu viel Pflegebeitrag einbehalten, würde die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2027 enden.

Nicht alle Kinder werden automatisch erfasst

Seit Juli 2025 bekommt Dein Arbeitgeber durch das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV) automatisch angezeigt, ob Du die sogenannte Elterneigenschaft erfüllst, wie viele Kinder Du hast und wie alt sie sind.

Trotzdem können Daten fehlen oder falsch zugeordnet sein. Lebt der Nachwuchs etwa im Ausland, wird er häufig nicht erfasst. Auch adoptierte Kinder oder Stiefkinder bleiben schnell unberücksichtigt. Deshalb solltest Du ab und an kontrollieren, ob Du den richtigen Pflegebeitrag zahlst, vor allem, wenn sich Deine familiäre Situation ändert.

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