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Wohnung teurer untervermieten? BGH stoppt diesen Trick
Untervermieten ist erlaubt – Abkassieren nicht: Wenn Du mit Deiner Wohnung gezielt Gewinn machen willst, riskierst Du sogar die Kündigung.

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Untervermieten ist erlaubt – Abkassieren nicht: Wenn Du mit Deiner Wohnung gezielt Gewinn machen willst, riskierst Du sogar die Kündigung.


Du hast Deine Wohnung günstig gemietet und teuer weitervermietet? Dieses Vorgehen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun klar gestoppt. Mit seinem Urteil (Az. VIII ZR 228/23) stärkt er die Position von Vermietern – und schützt gleichzeitig Untermieter vor überteuerten Mieten.
Im verhandelten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung mit zwei Zimmern für 962 € untervermietet, selbst zahlte er nur 460 €. Nach Mietpreisbremse wären höchstens 748 € erlaubt gewesen. Dass die Untermiete darüber lag, ist ein klares Indiz für eine gewinnbringende Untervermietung.
Der Vermieter kündigte wegen Pflichtverletzung. Während das Amtsgericht die Räumung zunächst ablehnte, erklärte der BGH die Kündigung nun für wirksam.
Du darfst Deine Wohnung grundsätzlich untervermieten – zum Beispiel, wenn Du für eine Zeit ins Ausland gehst oder sich Deine Lebenssituation vorübergehend ändert. In solchen Fällen hast Du ein berechtigtes Interesse.
Gewinne zu erzielen ist dabei allerdings nicht erlaubt. Die Untervermietung soll Dir helfen, Deine Wohnung zu behalten – sie ist kein Geschäftsmodell. Verlangst Du deutlich mehr, als Du selbst zahlst, muss Dein Vermieter das nicht akzeptieren.
Im konkreten Fall hat der Mieter seine Wohnung verloren. Genau das kann Dir auch passieren, wenn Du bei der Untervermietung bewusst über die zulässigen Preisgrenzen gehst. Dein Vermieter darf in solchen Fällen nach einer Abmahnung sogar kündigen.
Gleichzeitig stärkt das Urteil Deine Rechte, wenn Du selbst zur Untermiete wohnst: Überteuerte Untermietverträge sind nicht zulässig. Hält sich Dein Vermieter oder Hauptmieter nicht daran, kannst Du Dich dagegen wehren.
Bevor Du einen Untermietvertrag unterschreibst, solltest Du prüfen, ob die Miete angemessen ist. Worauf Du dabei achten musst, liest Du in unserem Ratgeber zur Mietpreisbremse. Überteuerte Untermieten solltest Du nicht akzeptieren.
Steckst Du bereits in einem teuren Untermietvertrag, hast Du diese Möglichkeiten:
Übrigens: Seit 2026 gilt die Mietpreisbremse in 627 Städten und Gemeinden (statt 493). Besonders in Bayern, Baden-Württemberg und Brandenburg sind viele Orte neu dazugekommen.
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