Tagespflege und Nachtpflege Diese Betreuung entlastet pflegende Angehörige wirklich

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch Angebote der Tagespflege und Nachtpflege sollen pflegende Angehörige entlastet werden.
  • Bei der Tagespflege wohnst Du als Pflegebedürftige zwar zuhause, wirst tagsüber aber in einer Pflegeeinrichtung betreut und kannst dort auch an Gruppenaktivitäten teilnehmen. Teilweise können pflegende Angehörige so ihrem Beruf weiter nachgehen. Doch auch kurzzeitige Pausen vom ständigen Einsatz sind möglich. 
  • Bei der Nachtpflege hingegen verbringst Du als pflegebedürftige Person den Tag zuhause und die Nacht in einem Pflegeheim. Möglichkeit zur Nachtpflege besteht auch ab und an - gerade wenn auch in der Nacht regelmäßig Betreuung nötig ist, sollten pflegende Angehörige das nutzen, um bei Kräften zu bleiben.
  • Die Pfle­ge­ver­si­che­rung stellt ein spezielles Budget für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung.

So gehst Du vor

  • Bei der Suche nach einem passenden Angebot für Tages- oder Nachtpflege können Dir eine kostenfreie Pflegeberatung oder spezielle Suchmaschinen helfen.
  • Schau Dir die Einrichtung an und vereinbare, wenn möglich, einen Schnuppertag.
  • Beantrage die Leistung bei der Pflegekasse. Das passende Formular findest Du entweder auf deren Webseite oder Du kannst es dort telefonisch oder schriftlich anfordern.
  • Schließe einen schriftlichen Vertrag mit der Betreuungseinrichtung. Diese rechnet auch direkt mit der Pflegekasse ab.

Einfach mal wieder durchschlafen. Den Job zumindest in Teilzeit weitermachen können. Auch die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen sind mittlerweile stärker im Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit. Einen anderen Menschen zu pflegen, ist fordernd und zeitaufwendig. Deshalb gibt es verschiedene Angebote, die auch die Pflegenden entlasten sollen. Zu diesen Angeboten gehört die Tages- und Nachtpflege. Du als Pflegebedürftiger wirst dabei einen Teil des Tages in einer stationären Einrichtung betreut, die restliche Zeit kannst Du in Deinem Zuhause verbringen.

Was bedeutet teilstationäre Pflege?

Angebote zur teilstationären Pflege sollen es Dir als pflegebedürftigem Menschen ermöglichen, weiter zuhause zu wohnen, auch wenn Deine Angehörigen die Pflege nicht rund um die Uhr sicherstellen können. Am gängigsten ist die sogenannte Tagespflege. In der Regel läuft das so ab: Du als Pflegebedürftige wirst morgens von einem Fahrdienst abgeholt, verbringst den Tag gemeinsam mit anderen Menschen in einer Pflegeeinrichtung und wirst nachmittags wieder nach Hause gebracht.

Folgende Möglichkeiten hast Du in Tagespflegeeinrichtungen in der Regel: 

  • Es werden gemeinsam Mahlzeiten eingenommen,
  • Du kannst an Gruppenaktivitäten teilnehmen – Sport, Literatur, Musik, Basteln,
  • bei Bedarf bekommst Du auch Unterstützung bei der Körperpflege,
  • bei Bedarf erhältst Du medizinische Versorgung.

Bei der Nachtpflege verbringst Du als Pflegebedürftige den Tag zuhause und die Nacht in einer Pflegeeinrichtung. Das kann zum Beispiel eine Erleichterung sein, wenn auch in der Nacht Betreuung nötig ist. Muss der Pflegende beispielsweise ein paar Nächte nach einer anstrengenden Zeit durchschlafen, um wieder zu Kräften zu kommen, kann dieses Angebot oft auch nur für ein oder zwei Nächte angenommen werden.

Nachtpflege kommt insbesondere für Menschen infrage, die einen gestörten Schlafrhythmus haben und nachts häufig aufwachen und dann Betreuung benötigen. Allerdings ist das Angebot an Nachtpflege-Einrichtungen deutlich begrenzter als das für Tagespflege.

Sowohl bei Tagespflege als auch bei Nachtpflege gilt: Die Betreuungsangebote lassen sich regelmäßig nutzen oder auch nur ab und an – ganz nach Bedarf.

Wer hat Anspruch auf teilstationäre Pflege?

Tages- oder Nachtpflege kannst Du in Anspruch nehmen, wenn Du Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hast und die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist (§ 41 Abs. 1 SGB XI).

Mit Pflegegrad 1 hast Du noch keinen Anspruch auf Kostenübernahme bei teilstationärer Pflege. Du kannst aber den Ent­last­ungs­be­trag nutzen, das ist dann zumindest ein Zuschuss. Details dazu erklären wir weiter unten im Text. Wie man einen Pflegegrad bekommt oder einen Antrag auf Einstufung in einen höheren Pflegegrad stellt, liest Du im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Was kosten Dich Tagespflege und Nachtpflege?

Wie hoch die Kosten für eine Tages- oder Nachtpflege sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Jede Pflegeeinrichtung ruft andere Preise auf, außerdem variieren die Kosten je nach Pflegegrad des Gastes. Mit 50 bis 100 Euro Tagespreis – je nach Pflegegrad und Region in Deutschland musst Du für Tagespflege aber durchaus rechnen.

Einen ersten Überblick über Angebote für Tages- und Nachtpflege in Deiner Umgebung sowie deren Preise findest Du zum Beispiel im Pflegelotsen des Verbands der Ersatzkassen. Dort wählst Du „stationäre Pflegeeinrichtungen“ und dann „Tagespflege“ oder „Nachtpflege“ aus und gibst Deine Postleitzahl ein. Auch die Pflegekassen haben Listen über zugelassene Einrichtungen für teilstationäre Pflege.

Unser Tipp: Nutze eine kostenfreie Pflegeberatung. Die Berater können Dir helfen, geeignete Betreuungsangebote zu finden, Formulare auszufüllen und die Leistungen der Pfle­ge­ver­si­che­rung sinnvoll zu kombinieren. Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege findest Du Beratungsangebote in Deiner Nähe.

Wie viel der Kosten für Tagespflege zahlt die Pfle­ge­ver­si­che­rung?

Die Pfle­ge­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten für teilstationäre Pflege bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Dieser ist abhängig vom Pflegegrad gestaffelt. Seit 2025 gibt es mehr Geld. Aus diesem Budget zahlt die Pfle­ge­ver­si­che­rung die Betreuung und medizinische Behandlungspflege in der Pflegeeinrichtung sowie das Abholen und Heimbringen des Pflegebedürftigen. Kosten, die das Budget für die Tages- und Nachtpflege übersteigen, müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen. Dasselbe gilt für die Verpflegung (dazu unten mehr).

Monatliche Höchstbeträge für teilstationäre Pflege 2025

 

seit 2025

bis 2024

Pflegegrad 1

0 €1

0 €1

Pflegegrad 2

721 €

689 €

Pflegegrad 3

1.357 €

1.298 €

Pflegegrad 4

1.685 €

1.612 €

Pflegegrad 5

2.085 €

1.995 €

1 Menschen mit Pflegegrad 1 können den Ent­last­ungs­be­trag von 125 Euro im Monat für teilstationäre Pflege einsetzen.
Quelle: § 41 Abs. 2 Satz 2 SGB XI, Mitteilung des Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­ums (Stand: Januar 2025). 

Leistungen für Tages- und Nachtpflege kannst Du zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Andere Leistungen werden Dir nicht gekürzt, wenn Du eine Tagespflege-Einrichtung besuchst.

Eigenanteil bei der Tages- und Nachtpflege

Die Pfle­ge­ver­si­che­rung kommt grundsätzlich nur für Kosten für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung eines Menschen auf. Kosten für Verpflegung, Unterbringung und die sogenannten Investitionskosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen – das gilt sowohl beim dauerhaften Aufenthalt in einem Pflegeheim als auch bei der Tages- und Nachtpflege. Damit bleibt immer ein Eigenanteil, den Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen müssen.

Ent­last­ungs­be­trag nutzen

Jedem Menschen mit einem Pflegegrad steht der sogenannte Ent­last­ungs­be­trag von 131 Euro im Monat zu. Dieses Geld lässt sich vielfältig einsetzen, zum Beispiel für Unterstützung im Alltag oder Haushalt. Du kannst den Ent­last­ungs­be­trag aber auch für die Tages- und Nachtpflege sowie für Kurzzeitpflege nutzen. Das Geld lässt sich sowohl für zusätzliche Betreuungstage verwenden, wenn das reguläre Budget von der Pfle­ge­ver­si­che­rung bereits erschöpft ist, als auch um den Eigenanteil für solche Angebote zu verringern.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf reguläre Leistungen für teilstationäre Pflege haben, können mit dem Ent­last­ungs­be­trag immerhin einen Teil der Kosten finanzieren. Das Geld für Ent­last­ungs­leis­tung­en lässt sich auch über einige Monate ansparen und dann gebündelt verwenden, statt die 131 Euro jeden Monat einzusetzen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Ent­last­ungs­be­trag.

Wie beantragst Du Tages- oder Nachtpflege?

Damit die Pfle­ge­ver­si­che­rung die Kosten für Tages- oder Nachtpflege übernimmt, musst Du einen Antrag stellen. Gesetzliche Pflegekassen und private Pfle­ge­ver­si­che­rungsunternehmen haben dafür oft ein eigenes Formular. Meist musst Du darauf angeben, in welcher Einrichtung die Betreuung erfolgt und ab wann.

Wird gefragt, warum teilstationäre Pflege notwendig ist, reicht in der Regel als Begründung, dass

  1. die häusliche Pflege ohne Tagespflege oder Nachtpflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, oder
  2. dass Tagespflege oder Nachtpflege zur Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Das passende Antragsformular bekommst Du als Pflegebedürftige von Deiner Pflegekasse. Bei vielen Ver­si­che­rungen ist ein Formular auf der Webseite der Kran­ken­kas­se zu finden. Alternativ kannst Du es auch telefonisch oder schriftlich bei Deiner Pflegekasse anfordern.

Du als pflegebedürftige Person schließt mit der Pflegeeinrichtung dann einen Vertrag über die Tages- oder Nachtpflege. Darin sollten schriftlich alle vereinbarten Leistungen und Kosten sowie Regelungen zum Fahrdienst vereinbart sein. Wenn die Pflegekasse die Leistungen genehmigt hat, kann die Betreuungseinrichtung direkt mit der Kasse abrechnen. Die Pflegebedürftigen müssen dann nur die verbleibenden Kosten zahlen.

Autoren
Julia Rieder
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