Tagespflege und Nachtpflege Einige Stunden Betreuung entlastet pflegende Angehörige
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Einen anderen Menschen zu pflegen, ist fordernd und zeitaufwendig. Deshalb gibt es verschiedene Angebote, die pflegende Angehörige entlasten sollen. Dazu gehört die Tages- und Nachtpflege. In diesem Modell werden Pflegebedürftige einen Teil des Tages in einer stationären Einrichtung betreut, die restliche Zeit verbringen sie in ihrem Zuhause.
Angebote zur teilstationären Pflege sollen es pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, weiter zuhause zu wohnen, auch wenn ihre Angehörigen die Pflege nicht rund um die Uhr sicherstellen können. Am gängigsten ist die sogenannte Tagespflege. Der Pflegebedürftige wird dann meist morgens von einem Fahrdienst abgeholt, verbringt den Tag gemeinsam mit anderen Menschen in einer Pflegeeinrichtung und wird nachmittags wieder nach Hause gebracht.
In den Tagespflegeeinrichtungen werden gemeinsam Mahlzeiten eingenommen, es gibt häufig Gruppenaktivitäten, bei Bedarf aber auch Unterstützung bei der Körperpflege oder der medizinischen Versorgung.
Bei der Nachtpflege verbringt der Pflegebedürftige den Tag zuhause und die Nacht in einer Pflegeeinrichtung. Das kann zum Beispiel eine Erleichterung sein, wenn auch in der Nacht Betreuung nötig ist und Du als Pflegender ein paar Nächte durchschlafen möchtest, um wieder zu Kräften zu kommen. Nachtpflege kommt insbesondere für Menschen infrage, die einen gestörten Schlafrhythmus haben und nachts häufig aufwachen und dann Betreuung benötigen. Allerdings ist das Angebot an Nachtpflege-Einrichtungen deutlich begrenzter als das für Tagespflege.
Tages- oder Nachtpflege können Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist (§ 41 Abs. 1 SGB XI).
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag nutzen, um einen Teil der Kosten für teilstationäre Pflege zu decken. Details dazu erklären wir weiter unten im Text. Wie man einen Pflegegrad bekommt oder einen Antrag auf Einstufung in einen höheren Pflegegrad stellt, liest Du im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Du als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger kannst die Zeit der Betreuung in der Tages- oder Nachtpflege nutzen, um Dich zu erholen, Besorgungen zu machen oder Deinem Beruf nachzugehen. Die Betreuungsangebote lassen sich regelmäßig nutzen oder ab und an, ganz nach Bedarf.
Wie hoch die Kosten für eine Tages- oder Nachtpflege sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Jede Pflegeeinrichtung ruft andere Preise auf, außerdem variieren die Kosten je nach Pflegegrad des Gastes. Mit 50 bis 100 Euro Tagespreis – je nach Pflegegrad und Region in Deutschland musst Du für Tagespflege aber durchaus rechnen.
Einen ersten Überblick über Angebote für Tages- und Nachtpflege in Deiner Umgebung sowie deren Preise findest Du zum Beispiel im Pflegelotsen des Verbands der Ersatzkassen. Dort wählst Du „stationäre Pflegeeinrichtungen“ und dann „Tagespflege“ oder „Nachtpflege“ aus und gibst Deine Postleitzahl ein. Auch die Pflegekassen haben Listen über zugelassene Einrichtungen für teilstationäre Pflege.
Unser Tipp: Nutze eine kostenfreie Pflegeberatung. Die Berater können Dir helfen, geeignete Betreuungsangebote zu finden, Formulare auszufüllen und die Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll zu kombinieren. Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege findest Du Beratungsangebote in Deiner Nähe.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für teilstationäre Pflege bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Dieser ist abhängig vom Pflegegrad gestaffelt und reicht von 689 Euro im Monat bei Pflegegrad 2 bis zu 1.995 Euro monatlich bei Pflegegrad 5. Aus diesem Budget zahlt die Pflegeversicherung die Betreuung und medizinische Behandlungspflege in der Pflegeeinrichtung sowie das Abholen und Heimbringen des Pflegebedürftigen. Kosten, die das Budget für die Tages- und Nachtpflege übersteigen, müssen Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen. Dasselbe gilt für die Verpflegung (dazu unten mehr).
Leistungen für Tages- und Nachtpflege | |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 €1 |
Pflegegrad 2 | 689 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € |
1 Menschen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat für teilstationäre Pflege einsetzen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium (Stand: 19. Juli 2022)
Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Andere Leistungen werden nicht gekürzt, wenn jemand eine Tagespflege-Einrichtung besucht.
Die Pflegeversicherung kommt grundsätzlich nur für Kosten für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung eines Menschen auf. Kosten für Verpflegung, Unterbringung und die sogenannten Investitionskosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen – das gilt sowohl beim dauerhaften Aufenthalt in einem Pflegeheim als auch bei der Tages- und Nachtpflege. Damit bleibt immer ein Eigenanteil, den Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen müssen.
Jedem Menschen mit einem Pflegegrad steht der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu. Dieses Geld lässt sich vielfältig einsetzen, zum Beispiel für Unterstützung im Alltag oder Haushalt. Du kannst den Entlastungsbetrag aber auch für die Tages- und Nachtpflege sowie für Kurzzeitpflege nutzen. Das Geld lässt sich sowohl für zusätzliche Betreuungstage verwenden, wenn das reguläre Budget von der Pflegeversicherung bereits erschöpft ist, als auch um den Eigenanteil für solche Angebote zu bezahlen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf reguläre Leistungen für teilstationäre Pflege haben, können mit dem Entlastungsbetrag immerhin einen Teil der Kosten finanzieren. Das Geld für Entlastungsleistungen lässt sich auch über einige Monate ansparen und dann gebündelt verwenden, statt die 125 Euro jeden Monat einzusetzen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Damit die Pflegeversicherung die Kosten für Tages- oder Nachtpflege übernimmt, musst Du einen Antrag stellen. Gesetzliche Pflegekassen und private Pflegeversicherungsunternehmen haben dafür oft ein eigenes Formular. Meist musst Du darauf angeben, in welcher Einrichtung die Betreuung erfolgt und ab wann. Wird gefragt, warum teilstationäre Pflege notwendig ist, reicht in der Regel die Begründung, dass die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder dies zur Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Das passende Antragsformular bekommst Du von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Bei vielen Versicherungen ist ein Formular auf der Webseite der Krankenkasse zu finden. Alternativ kannst Du es auch kurz telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse anfordern.
Die pflegebedürftige Person schließt mit der Pflegeeinrichtung dann einen Vertrag über die Tages- oder Nachtpflege. Darin sollten schriftlich alle vereinbarten Leistungen und Kosten sowie Regelungen zum Fahrdienst vereinbart sein. Wenn die Pflegekasse die Leistungen genehmigt hat, kann die Betreuungseinrichtung direkt mit der Kasse abrechnen. Die Pflegebedürftigen müssen dann nur die verbleibenden Kosten zahlen.