Familienpflegezeit: Arbeitsfreistellung zur Pflege
Pflege-Notstand durch Corona-Krise: Was tun?

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Wer pflegebedürftige Angehörige hat, den trifft die Corona-Krise gleich doppelt: Zum einen sind diese Angehörigen oft besonders gefährdet durch das Virus. Zum anderen haben viele Familien ein Betreuungsproblem. Einrichtungen zur Tagespflege arbeiten oft nur in eingeschränktem Betrieb, bei vielen Pflegediensten gibt es Engpässe. Eine Umfrage im Auftrag der Krankenkasse DAK aus dem November 2020 zeigt: 57 Prozent der befragten pflegenden Angehörigen geben an, dass ihr Zeitaufwand für die Pflege in der Pandemie gestiegen ist. Doch es gibt Unterstützungsangebote, die Pflegende in dieser schwierigen Situation entlasten können.
Musst Du die Pflege zuhause umorganisieren, solltest Du zunächst mit Deinem Arbeitgeber sprechen. Vielleicht lässt sich eine Homeoffice-Regelung finden, mit der Du Pflege und Job unter einen Hut bringen kannst.
Ist das nicht möglich, kannst Du Dich bei Pflegenotfällen wegen der Covid-19-Pandemie für 20 Tage von der Arbeit freistellen lassen. Diese coronabedingte Sonderregelung gilt bis zum 30. Juni 2022, wurde aber bereits mehrfach verlängert. Normalerweise hast Du zehn Arbeitstage Anspruch auf eine Freistellung vom Job. Dieses Recht haben alle Angestellten – unabhängig davon, wie groß die Firma ist (§ 2 Pflegezeitgesetz). Es gibt auch keine gesetzliche Frist, wie lange vorher Du diese kurzzeitige Verhinderung ankündigen musst. Allerdings musst Du Deinem Arbeitgeber auf Wunsch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Pflegebedürftigkeit Deines Angehörigen vorlegen.
Du kannst Dir die freien Tage für die Pflege auch mit anderen Familienmitgliedern teilen. Bei zwei Geschwistern kann dann zum Beispiel jeder zehn Tage nehmen.
Wenn Du während der Freistellung keinen Lohn bekommst, solltest Du bei der Pflegekasse Deines Angehörigen schnellstmöglich Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Das sind 90 Prozent Deines ausgefallenen Nettoentgelts. Hast Du in den letzten zwölf Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen, sind es 100 Prozent. Der Höchstbetrag liegt bei rund 113 Euro pro Tag (Stand: 2022). Davon gehen aber noch Sozialversicherungsbeiträge ab. Das Pflegeunterstützungsgeld gibt es bis Ende des Jahres 2022 ebenfalls für maximal 20 Tage zusätzlich. Den Antrag stellst Du bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen – entweder als formloses Schreiben oder auf einem Formular, das die Kasse bereitstellt.
Im Oktober 2020 ist eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft getreten: Hast Du schon vor der Pandemie einmal Pflegeunterstützungsgeld erhalten, werden diese Tage nicht auf die 20 Tage angerechnet, in denen Du den Lohnersatz für Corona-Notfälle in der Pflege bekommen kannst. Zuvor wurden die Tage angerechnet, so dass Pflegende insgesamt höchstens 20 Tage Lohnersatz bekommen konnten. Nun kommen die 20 Corona-Tage obendrauf. Die Änderung (§ 150 Abs. 5d SGB XI) gilt rückwirkend zum 23. Mai 2020. Falls Du also schon Unterstützungsgeld für einen pandemiebedingten Pflegenotfall bekommen hast, dieses aber gekürzt wurde, solltest Du eine Nachzahlung fordern.
Zu möglichen Lösungen für die Betreuung Deines pflegebedürftigen Angehörigen kannst Du Dich kostenfrei bei einer Pflegeberatungsstelle beraten lassen. Die Berater können Dich ganz individuell unterstützen und Deine Fragen beantworten. Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege findest Du die Telefonnummern von Angeboten in Deiner Nähe. Experten des Familienministeriums beraten Dich unter 030 20179131. Und auch viele Krankenkassen haben eigene Pflegeberater. Bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst oder einem Pflegeheim kann Dir auch das Portal Pflegelotse des VDEK helfen.
Wichtig ist: Mute Dir nicht zu viel zu! Auch pflegende Angehörige brauchen Pausen. Wenn Du eine Auszeit von der Betreuung brauchst, kann zum Beispiel Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege helfen. Diese Angebote geben Dir die Möglichkeit, Deinen pflegebedürftigen Angehörigen stunden- oder tageweise von anderen Familienangehörigen oder Bekannten betreuen zu lassen oder ihn übergangsweise in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, etwa während Du nach einer anderen Lösung für die Pflege suchst. In weiteren Finanztip-Ratgebern erklären wir, mit welche Kosten fürs Pflegeheim Du rechnen musst und was Du tun kannst, wenn das Pflegeheim die Preise erhöht.
Viele Einrichtungen für die Tages- und Nachtpflege betreuen mittlerweile wieder Pflegebedürftige mit einem Hygienekonzept. Als Angestellter kannst Du aber auch bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen, um einen Angehörigen zu pflegen. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Angehöriger einen Pflegegrad hat. Wie er den bekommt, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Pflegezeit als Auszeit vom Job hast Du, wenn das Unternehmen, in dem Du arbeitest, mindestens 16 Beschäftigte hat. Die Pflegezeit musst Du Deinem Arbeitgeber mindestens zehn Tage vor Beginn der Freistellung schriftlich ankündigen. Dafür kannst Du dieses Musterschreiben des Familienministeriums verwenden.
Der große Haken dabei: Du wirst unbezahlt freigestellt und bekommst keinen Ersatz für den Verdienstausfall. Du kannst lediglich ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt grundsätzlich die Hälfte des fehlenden Nettogehalts ab. Du kannst aber auch einen geringeren Darlehensbetrag in Anspruch nehmen.
Ein weiterer Nachteil bei der Pflegezeit: Du musst Dich selbst um Deine Krankenversicherung kümmern, falls Du Deine Wochenarbeitszeit vorübergehend auf Null reduzierst. Wenn Du einen gesetzlich versicherten Partner hast, kannst Du Dich in diesem Fall aber kostenfrei familienversichern. Immerhin genießt Du während der Pflegezeit Kündigungsschutz.
Arbeitest Du in einer Firma mit mindestens 26 Mitarbeitern, kannst Du Familienpflegezeit beantragen und damit bis zu 24 Monate lang Deine Arbeitszeit reduzieren. So kannst Du Deinen Angehörigen zuhause pflegen, arbeitest aber weiterhin mindestens 15 Stunden die Woche in Deinem bisherigen Job. In Pandemie-Zeiten darfst Du die Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden auch einen Monat lang unterschreiten.
Willst Du Familienpflegezeit nehmen, dann musst Du das Deinem Arbeitgeber normalerweise mindestens acht Wochen vorher schriftlich ankündigen (§ 2a Abs. 1 FPfZG). Wegen der Covid-19-Pandemie hat der Bundestag aber einige Sonderregelungen bei der Familienpflegezeit beschlossen: Bis zum 30. Juni 2022 reicht es, dem Arbeitgeber zehn Arbeitstage vorher in Textform Bescheid zu geben. Das geht zum Beispiel per E-Mail.
Normalerweise können Beschäftigte für jeden pflegebedürftigen Angehörigen nur ein einziges Mal Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Mit Zustimmung des Chefs kannst Du bis Ende Juni 2022 nicht ausgeschöpfte Monate der Pflege- und Familienpflegezeit nehmen, solange Du nicht die Gesamtdauer von 24 Monaten überschreitest.
Wie bei der Pflegezeit kannst Du für die Dauer der Familienpflegezeit ein zinsloses Darlehen vom Staat in Anspruch nehmen. Du kannst auch zeitgleich mit Deinen Geschwistern für die Pflege beruflich kürzertreten. So musst Du Deine Arbeitszeit möglicherweise weniger stark reduzieren und hast auch geringere Gehaltseinbußen.
Für Beamte gelten das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz übrigens nicht. Sie müssen eine Freistellung für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen mit ihrem Dienstherrn besprechen.
In Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten kannst Du unabhängig von den Regelungen zu Pflegezeit und Familienpflegezeit für einen begrenzten Zeitraum in Brückenteilzeit gehen. Einen Grund dafür musst Du nicht angeben. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zur Teilzeitarbeit.
Allen Menschen, die zuhause gepflegt werden und die einen Pflegegrad haben, steht der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu. Ab Pflegegrad 1 kannst Du damit Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen bezahlen. Ebenso lässt sich das Geld für Betreuung und Alltagsbegleitung nutzen: Geschulte Helfer übernehmen dann ehrenamtlich die stundenweise Betreuung in der Wohnung oder in einer Gruppe außer Haus. Organisiert wird das Ganze häufig von Sozialstationen und Wohlfahrtsverbänden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kannst Du den Entlastungsbetrag auch für Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege einsetzen.
Der Entlastungsbetrag wird nicht wie das Pflegegeld direkt ausgezahlt, sondern erst erstattet, wenn Du Leistungen eines Dienstes in Anspruch genommen hast. Du gehst dabei also in Vorleistung und bekommst das Geld zurück, nachdem Du die Quittung bei der Kasse eingereicht hast. In jedem Bundesland gibt es andere Bestimmungen dafür, welche Dienstleistungen Du Dir über den Entlastungsbetrag erstatten lassen kannst. Frage deshalb am besten bei Deiner Pflegekasse oder einem Pflegeberater nach, welche Angebote es an Deinem Wohnort gibt.
Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 können den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat während der Pandemie freier einsetzen. Noch bis zum 30. Juni 2022 sind die Vorgaben außer Kraft gesetzt, die normalerweise in den einzelnen Bundesländern für die Nutzung des Entlastungsbetrags gelten. Damit kannst Du die 125 Euro auch für Hilfe im Haushalt oder sonstige Unterstützung etwa von Nachbarn verwenden.
Für alle Pflegebedürftigen gilt: Hast Du nicht in jedem Monat die vollen 125 Euro Entlastungsbetrag ausgeschöpft, wird der übriggebliebene Betrag ins neue Kalenderjahr übertragen. Du kannst das Geld dann bis zum 30. Juni verwenden, anschließend verfällt der Anspruch. Zwischenzeitlich galt eine Sonderregelung zur Übertragbarkeit des Entlastungsbetrags. Diese ist aber ausgelaufen. Restbeträge aus dem Jahr 2021 kannst Du nur noch bis Ende Juni 2022 verwenden.
Auch die Erstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Inkontinenzartikel, ist in der Pandemie erhöht worden. Bis Ende des Jahres 2021 gab es dafür monatlich 60 Euro, seit Januar 2022 bekommen Pflegebedürftige wieder 40 Euro wie bisher.
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