Elterneigenschaft nachweisen Elterneigenschaft: Checklisten & Musterschreiben
Dein Chef und auch die Pflegekasse dürfen Nachweise Deiner Elternschaft verlangen – die Nachweise unterscheiden sich danach, ob Du leibliche oder adoptierte Kinder hast, Stief-, oder Pflegekinder. Die für Dich passende Checkliste findest Du ebenfalls auf dieser Seite.

Elterneigenschaft – was ist das überhaupt?
Immer dann, wenn ein Kind lebend geboren wird, wird seinen leiblichen Eltern die Elterneigenschaft im Sinne der sozialen Pflegeversicherung zuerkannt. Was unromantisch klingt, ist es auch. Doch es ist wichtig ist für die Höhe des Beitrags, den die Eltern in die gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen müssen. Für kinderlose Versicherte kommt ab ihrem 23. Lebensjahr ein Zuschlag drauf. Außerdem gibt es für Eltern Beitragsabschläge für die Zeit, in der ihre Kinder jung sind.
Hast Du keine Kinder?
Bist Du über 23 Jahre alt und hast keine Kinder, beläuft sich Dein Beitrag seit 1. Juli 2023 auf 4 Prozent Deines monatlichen Bruttolohns. Der addiert sich aus 3,4 Prozent Grundbeitrag plus 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag.
Den Grundbeitrag zahlst Du aber nicht allein. Du teilst ihn Dir mit Deinem Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt, also 1,7 Prozent. Dein eigener Anteil beträgt noch 2,3 Prozent Deines Bruttoeinkommens – 1,7 Prozent plus des allein zu tragenden Kinderlosenzuschlags in Höhe von 0,6 Prozent.
Du hast mindestens ein Kind?
Hast Du ein Kind, zahlst Du seit Juli 2023 den Grundbeitrag in Höhe von 3,4 Prozent. Davon zahlst Du selbst 1,7 Prozent, die andere Hälfte Dein Arbeitgeber.
Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen schrittweise weniger, solange zwei Kinder unter 25 Jahre alt sind. Schau in unserer folgenden Tabelle nach, was für Dich gilt.
Alte und neue Beitragssätze im Überblick
Alte und neue Beitragssätze im Überblick
So viel zahlst Du monatlich in die gesetzliche Pflegeversicherung ein:
Beitrag seit Juli 2023 | Beitrag bis einschließlich Juni 2023 | ||
---|---|---|---|
(in Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze) | |||
Kinderlose | 4 = 3,4 plus Kinderlosenzuschlag 0,6 (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3)* | 3,4 = 3,05 plus Kinderlosenzuschlag 0,35 (Arbeitnehmer-Anteil: 1,875) | |
Eltern mit 1 Kind | 3,4 (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7)* | Wegfall des Kinderlosenzuschlags gilt lebenslang. | 3,05 (Arbeitnehmer-Anteil: 1,525) |
Eltern mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 3,15 (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45)* | 3,05 (Arbeitnehmer-Anteil: 1,525) | |
Eltern mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 2,90 (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2)* | 3,05 (Arbeitnehmer-Anteil: 1,525) | |
Eltern mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 2,65 (Arbeitnehmer-Anteil: 0,95)* | 3,05 (Arbeitnehmer-Anteil: 1,525) | |
Eltern mit 5 Kindern unter 25 Jahren | 2,4 (Arbeitnehmer-Anteil: 0,7)* | Reduzierung besteht, so lange mindestens zwei Kinder unter 25. Jahre alt sind. | 3,05 (Arbeitnehmer-Anteil: 1,525) |
*Arbeitgeber-Anteil konstant 1,7 Prozent, sofern er erbracht werden muss. Ausnahme: Sonderregelung in Sachsen (1,2 Prozent).
Quelle: Paragraf 55 Sozialgesetzbuch XI, Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz PUEG (Stand: 15. April 2024)
Die Regelung zum Kinderlosenzuschlag gibt es bereits seit 2005. Seit Juli 2023 gelten weitergehende Abschlagsregelungen für Eltern. Mit der Entlastung für Eltern in der Pflegeversicherung berücksichtigt die Bundesregierung den auch finanziellen Aufwand, den die Betreuung und Erziehung von nicht erwachsenen Kindern macht. Gefordert hat das das Bundesverfassungsgericht: Bis Juni 2023 hing die Höhe des Beitragssatzes für die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich davon ab, ob jemand Kinder hat oder nicht. Es gab nur den Zuschlag für Kinderlose.
Die höchsten Verfassungswächter erkannten das als verfassungswidrig (Beschluss vom 7. April 2022, Az. 1 BvL 3/18 u.a.). Für die Höhe des Beitragssatzes muss in ihren Augen auch relevant sein, wie viele Kinder der oder die Versicherte hat. Die Bundesregierung hat diesen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts im PUEG, also dem Pflege- Unterstützungs- und Entlastungsgesetz umgesetzt.
Aus den Regelungen ergibt sich, dass die Gesetzgeberinnen einen Unterschied sehen zwischen der Befreiung vom Zuschlag für Kinderlose und den neuen Abschlägen für Mehrkindfamilien. Das hat für Dich als Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung direkte Folgen und ist daher wichtig. Im Folgenden erklären wir Dir, wann und wie lange der Kinderlosenzuschlag entfällt und was für den Abschlag für Mehrkinderfamilien gilt.
Wann entfällt der Kinderlosenzuschlag?
Ein Kind reicht aus, damit Deine Elterneigenschaft bis zum Lebensende wirksam bleibt. Es macht keinen Unterschied, ob das Kind verstirbt, es ist unerheblich, ob das Kind im Inland oder im Ausland geboren ist, wo es wohnt oder sich aufhält. Dasselbe gilt für das Entfallen des Kinderlosenzuschlags: einmal ein Kind reicht aus, um von diesem Zuschlag befreit zu sein.
Wann erhalten Eltern Abschläge auf ihren Beitrag?
Die Abschläge auf den Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung für Eltern gibt es hingegen nur, solange jeweils mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren alt sind.
Das bedeutet: hast Du zwei Kinder, eines beispielsweise 24 und eines 22 Jahre alt, bekommst Du ab dem 25. Geburtstag des älteren Kindes keine Abschläge mehr – auch wenn Dein jüngeres Kind noch unter 25 ist. Denn Du erfüllst die Voraussetzung nicht mehr, dass zwei Deiner Kinder unter 25 Jahren sind. Vom Kinderlosenzuschlag bist Du aber weiterhin befreit.
Im Gegensatz zu den Regelungen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen gibt es bei den Abschlagsregelungen in der Pflegeversicherung zudem keine Ausnahme für Kinder mit einer Behinderung; sie zählen mit Vollendung des 25. Lebensjahres auch nicht mehr.
Verstirbt ein Kinder vor Vollendung des 25. Lebensjahres, zählt es weiter auf den Abschlag ein, bis es 25 Jahre alt geworden wäre. Entscheidend für die Berechnung der 25 Jahre ist das Geburtsjahr.
Elterneigenschaft nachweisen: Musterschreiben
Damit Du Dir vorstellen kannst, wie eine solche Erklärung Deines Arbeitgebers aussehen könnte, stellen wir ein Muster für eine Drittschuldnererklärung zur Verfügung.
Welchen Nachweis musst Du für die Elterneigenschaft bringen?
Bist Du in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, bist Du automatisch auch Mitglied in der gesetzlichen Pflegekasse. Du zahlst also Pflegeversicherungsbeiträge von Deinem Gehalt. Wer mindestens 23 Jahr alt und ohne Nachwuchs ist, auf dessen Beitragssatz kommt Kinderlosenzuschlag drauf. Im Gegensatz dazu werden Personen, die mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren haben, durch Abschläge auf die Pflegebeitragssätze finanziell unterstützt.
Wem gegenüber erkläre ich, dass ich ein Elternteil bin?
Nach Paragraf 55 Absatz 3a Satz 1 SGB XI müssen die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle, von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse, nachgewiesen sein, sofern diesen die Angaben nicht bereits bekannt sind. Zum Beispiel durch Personal- oder Gehaltsunterlagen.
Das klingt kompliziert, lässt sich aber einfach aufdröseln. Denn die Stelle, der Du sagst, wie viele Kinder Du hast, ist in aller Regel Dein Arbeitgebender. In Ausnahmen ist es Dein Rentenversicherungsträger oder auch die Zahlstelle für Versorgungsbezüge. Diese Stellen überweisen die Beiträge an die Pflegekasse. Bist Du selbstständig, musst Du Deine Elterneigenschaft selbst gegenüber Deiner Pflegekasse nachweisen.
Zusammengefasst:
- In dem meisten Fällen ist der Arbeitgeber die beitragsabführende Stelle – ihm gegenüber ist dann der Nachweis über die Kinder und ihr Alter zu erbringen.
- Bist Du Selbstzahler, musst Du das Deiner Pflegekasse direkt mitteilen.
- Bist Du freiwillig krankenversichert, wird sich sowohl Dein Arbeitgeber als auch Deine Pflegekasse bei Dir melden. Du musst beiden Anzahl und Alter Deiner Kinder mitteilen.
In der Regel funktioniert das mit einem formlosen Schreiben, nutze gerne unser Musterdokument. Deine Pflegekasse stellt Dir aber eventuell ein Formular oder einen Vordruck zur Verfügung, das Dir und der Kasse die Arbeit erleichtert.
Welche Nachweise zur Elterneigenschaft muss ich vorlegen?
Das Gesetz selbst schreibt keine konkrete Form des Nachweises vor. Die Gesetzgeberinnen haben den Spitzenverband Bund der Pflegekassen aber in Paragraf 55 Absatz 3a Satz 2 SGB XI aufgefordert, Empfehlungen darüber zu geben, welche Nachweise geeignet sind.
Als Nachweis, dass Du ein Kind hast, reicht bei leiblichen Eltern eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Alternativ kannst Du auch eine Kopie des Eltern- oder Kindergeldbescheides einreichen oder eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde.
Adoptiveltern sind leiblichen Eltern gleichgestellt. Sie gelten mit der Adoption als Eltern. Nachweis dafür ist die Adoptionsurkunde. Möglich ist der Nachweis auch über den Einkommensteuerbescheid, auf dem ein ganzer oder ein halber Kinderfreibetrag eingetragen ist.
Hier findest Du eine Checkliste für leibliche Eltern und Adoptiveltern
Stiefeltern können ihre Elterneigenschaft durch eine Heiratsurkunde beziehungsweise Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft und eine Meldebescheinigung bestätigen.
Unsere Checkliste Pflegeversicherungen für Stiefeltern gibt es hier
Pflegeeltern weisen ihre Elternschaft mit der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einem Nachweis des Jugendamtes über die „Vollzeitpflege“ nach. Alternativ können Stief- oder Pflegeeltern ebenfalls ihren Einkommensteuerbescheid inklusive ganzem oder halbem Kinderfreibetrag als Nachweis einreichen.
Hinweise der Pflegekassen zum Nachweis der Elterneigenschaft in Bezug auf Pflegekinder
Achte darauf, dass alle Eltern außer leiblichen Eltern ins Leben des Kindes getreten sein müssen, als es noch jung genug war. Es gelten die Altersgrenzen für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen, also maximal Vollendung des 25. Lebensjahres.
Bereit loszustarten?
Jetzt Musterschreiben herunterladen!

Mission: Mehr Finanzkompetenz für Deutschland
Vom ersten Girokonto über die richtigen Versicherungen bis zu den großen Weichenstellungen im Leben, wie dem Kauf einer Immobilie - unsere Expertenredaktion recherchiert die wichtigsten Themen für Dich jede Woche neu und begleitet Dich auf Deiner Geldreise. So nehmen wir Dir die Angst vor allem, was mit Geld und Finanzen zu tun hat. Als Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung arbeiten wir komplett unabhängig und ausschließlich in Deinem Sinne. Über 2 Millionen Menschen in Deutschland sind schon Teil unserer Community. Und ab heute gehörst auch Du dazu!
- Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung
- Alle Empfehlungen frei von wirtschaftlichen Interessen
- Unabhängige Redaktion mit über 20 Expertinnen und Experten
- 100% objektive und transparente Auswahlkriterien
- Experten-Partner für Spiegel, Radioeins, ARD u.v.m.
Über Finanztip
Wir alle müssen ein Leben lang Finanz-Entscheidungen treffen. Vom ersten Girokonto über die richtigen Versicherungen bis zu den großen Weichenstellungen im Leben, wie etwa dem Kauf einer Immobilie. Aber wer erklärt einfach und verständlich, wie das alles funktioniert?
Genau dafür gibt es Finanztip. Unsere Mission ist es, persönliche Finanzen so einfach wie möglich zu machen. Und zwar so, dass Du sie selber machen kannst. Durch fundiert recherchierte Ratgeber, leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkrete Produktempfehlungen, auf die Du Dich verlassen kannst.
Das kostenlose Angebot von Finanztip umfasst einen wöchentlichen Newsletter mit mehr als 1 Million Abonnenten sowie eine Website mit mehr als 1.000 fundierten Ratgebern mit konkreten Empfehlungen. Die Finanztip-Ratgeber wurden im vergangenen Jahr mehr als 60 Millionen Mal aufgerufen. Darüber hinaus bietet Finanztip einen Youtube-Kanal mit mehr als 300.000 Followern sowie die Podcasts „Auf Geldreise“ (der sich speziell an Frauen richtet), „Tenhagens Podcast“ und „Geld ganz einfach“ mit Saidi.
Doch Finanztip ist kein normales Unternehmen: Wir sind Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.