Teilzeitarbeit anmelden Muster für einen Teilzeitantrag

Vorlage für einen Antrag auf Teilzeit

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Willst Du statt Vollzeit dauerhaft Teilzeit arbeiten, kannst Du das bei Deinem Arbeitgeber beantragen. Verwende dazu unser Mus­ter­schrei­ben Antrag auf Teilzeit.

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Welche Voraussetzungen gibt es für Teilzeitarbeit?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine im Arbeits­vertrag festgelegte Arbeitszeit zu verringern – und zwar nicht nur während oder nach der Elternzeit oder zur Pflege von Angehörigen. Das gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen (§ 6 TzBfG). Ebenso können Minijobber, befristet Beschäftigte oder Mitarbeiter, die bereits in Teilzeit arbeiten, beantragen, weniger Stunden in der Woche zu arbeiten.

Zwei Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Teilzeit erfüllt sein:

  1. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate (§ 8 Abs. 1 TzBfG).
  2. Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter (§ 8 Abs. 7 TzBfG).

Wie beantrage ich Teilzeit?

Sind die Voraussetzungen erfüllt, musst Du Deinem Chef nur mitteilen, dass Du die Arbeitszeit verringern möchtest. Außerdem musst Du angeben, wie viele Stunden Du zukünftig arbeiten möchtest und wie sie verteilt sein sollten. Das machst Du am besten schriftlich oder mit einer E-Mail – Textform reicht seit dem 1. Januar 2020 aus – und mindestens mit drei Monaten Vorlauf (§ 8 Abs. 2 TzBfG).

Einen Grund musst Du nicht angeben. Es schadet aber sicher nicht, den Wunsch mit drei kurzen Sätzen zu begründen. Du kannst dazu unser Mus­ter­schrei­ben für einen Antrag auf Teilzeit verwenden.

Mus­ter­schrei­ben Antrag Teilzeitarbeit

Hier kannst Du unser Musterschreiben für einen Antrag auf Teilzeitarbeit herunterladen:

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Ist der Arbeitgeber einverstanden, muss er den Arbeits­vertrag entsprechend anpassen. Falls der Chef den Teilzeitwunsch nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn ablehnt (eine E-Mail reicht dafür aus), verringert sich automatisch die vereinbarte Arbeitszeit im gewünschten Umfang (§ 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG).

Wer schon einmal die Stunden reduziert hat, kann erst wieder nach dem Ablauf von zwei Jahren verlangen, noch weniger zu arbeiten. Auch falls der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen wirksam abgelehnt hat, kann der Arbeitnehmer erst nach Ablauf dieser Karenzzeit einen neuen Antrag stellen (§ 8 Abs. 6 TzBfG).

Wie beantrage ich Brückenteilzeit?

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit. Arbeitnehmer haben dadurch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren, um dann wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren (§ 9a TzBfG).

Zwei Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Brückenteilzeit erfüllt sein:

  1. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate (§ 9a Abs. 1 TzBfG).
  2. Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Mitarbeiter (§ 9a Abs. 1 TzBfG).

Du musst im Antrag festlegen, für welchen Zeitraum Du weniger arbeiten willst. Du musst mindestens ein Jahr weniger arbeiten und höchstens fünf Jahre. Stelle den Antrag per E-Mail oder mit einem Brief drei Monate vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit.

Mus­ter­schrei­ben für einen Antrag auf Brückenteilzeit

Hier kannst Du unser Musterschreiben für einen Antrag auf Brückenteilzeit herunterladen:

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Was tun, wenn der Arbeitgeber blockiert?

Hält Dein Chef grundsätzlich nichts von Teilzeit und blockiert erst einmal, musst Du wissen, dass Du rechtlich in einer guten Position bist. Das gilt für alle Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen – und das betrifft Frauen und Männer. Einfach Nein sagen kann der Arbeitgeber nicht. Außerhalb der Elternzeit besteht für ihn die Pflicht, dem Teilzeitwunsch zuzustimmen, sofern dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Das Gesetz nennt als Beispiele für betriebliche Gründe

  • eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation,
  • eine wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs,
  • eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb oder
  • das Entstehen unverhältnismäßig hoher Kosten für den Arbeitgeber.

Häufig lehnen Arbeitgeber den Wunsch nach Teilzeit ab, weil zum Beispiel Firmenkunden erwarten, dass sie während der gesamten betriebsüblichen Arbeitszeit einen festen Ansprechpartner haben, weil sich keine geeignete Ersatzkraft finden lasse oder weil der Einarbeitungsaufwand zu groß sei. Das muss der Arbeitgeber aber konkret belegen. Oft scheitert es schon daran, dass er kein nachvollziehbares, betriebliches Organisationskonzept vorlegt, aus dem sich ergibt, dass der Arbeitnehmer notwendigerweise 40 Stunden arbeiten muss.

Auch die Leitlinien des Bundes­arbeits­gerichts machen es dem Arbeitgeber nicht leicht. Beschäftigt dieser in ähnlichen oder vergleichbaren Bereichen bereits eine Teilzeitkraft, kann er den Teilzeitwunsch in der Regel nicht ablehnen. In vielen Fällen lohnt es sich, in Ruhe mit dem Chef zu reden. Übrigens: Der Arbeitgeber kann den Antrag nicht einfach ablehnen. Der Gesetzgeber verpflichtet ihn, mit dem Arbeitnehmer zu verhandeln (§ 8 Abs. 3 TzBfG). Vielleicht einigt Ihr Euch dann ja auf eine 35- statt 30-Stunden-Woche, sofern Du bislang 40 Stunden arbeitest.

Hat Deine Firma Deinen Antrag auf Teilzeit oder Brückenteilzeit abgelehnt, kannst Du Dein Recht vor dem Arbeitsgericht einklagen. Das Gericht prüft, ob der Arbeitgeber tatsächlich ablehnen durfte. Er muss dann darlegen und beweisen, dass er betriebliche Gründe für sein Nein hat.

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