Auf Geldreise – Podcast #144 Der Winter naht: Gasanbieter wechseln und sparen (#144)

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Female Finance

Folge 144 anhören

Lohnt sich der Gasanbieterwechsel?

Seit ein paar Monaten sind die Gaspreise wieder deutlich gefallen. Der Arbeitspreis der Finanztip-Empfehlungen liegt im Schnitt zwischen 9 und 10 Cent je Kilowattstunde. In den nächsten Monaten werden die Preise wohl nicht noch günstiger werden.
 
Aktuell ist also ein guter Zeit­punkt, um den Gasanbieter zu wechseln. Besonders lohnt es sich, wenn Du mehr als 10,57 Cent je Kilowattstunde zahlst.
 
Wegen der Mehrwertsteuererhöhung und des gestiegenen Co2-Preises wirst Du ab dem neuen Jahr für Gas mehr ausgeben müssen. Bei dem von Finanztip errechneten Arbeitspreis von etwas mehr als 10,5 Cent bleibst Du allerdings unterhalb der 12 Cent des Gaspreisbremse

Auf die Kündigungsfrist achten

Was aber tun, wenn Du noch an Deinen alten Vertrag gebunden bist? Musst Du dann auf die aktuell günstigen Konditionen verzichten?

Die gute Nachricht vorweg: Auch wenn Dein Vertrag noch bis Februar laufen sollte, kannst Du jetzt schon Deinen Anbieter für nach Februar wechseln – und Dir so bereits jetzt den günstigeren Preis sichern. Das geht bis zu sechs Monate im Voraus.

Wenn Dein Vertrag kurz vorm Auslaufen ist, kannst Du Dich direkt um einen günstigeren Anbieter kümmern. Am besten lässt Du Dir vom Finanztip-Gasrechner die günstigsten Tarife anzeigen.

Steckst Du in der Grundversorgung, kannst Du innerhalb von zwei Wochen kündigen.
 
Du hast nach März 2022 zuletzt Deinen Gasanbieter gewechselt? Dann profierst Du vom Faire-Verträge-Gesetz. Danach verlängert sich Dein Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr um ein Jahr, sondern nur noch um einen Monat.
 
Ist es hingegen schon ein paar Jährchen her, dass Du Dir einen neuen Anbieter gesucht hast, und verpasst Du dann auch noch die Kündigungsfrist, verlängert sich Dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. 

Mach vom Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch

Außerordentlich kündigen kannst Du, wenn Dein Gasanbieter die Preise erhöht, aber auch, wenn er sie senkt. Meistens ist der neue, vermeintlich günstigere Preis nämlich gar nicht so günstig im Vergleich zu den anderen.

Sonderkündigen kannst Du unter Umständen auch, wenn die Bundesregierung höhere Umlagen oder Abgaben beschließt. Einzige Ausnahme: Hat sich Dein Anbieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verpflichtet, veränderte Kosten direkt und automatisch weiterzugeben – sowohl, wenn sie steigen, als auch, wenn sie sinken – dann gibt es kein Son­der­kün­di­gungs­recht. Steht dazu nichts in den AGB, kannst Du bei Preisanpassungen immer sonderkündigen. Das gilt auch, wenn der Co2-Preis zum Jahreswechsel steigt.

Wenn es schnell und einfach gehen soll, nutze die Finanztip-Mustervorlage zum Sonderkündigen.

So findest Du einen günstigen Gasanbieter

Der günstigste Preis ist nicht immer entscheidend. Trotzdem bieten Dir Arbeitspreis und Grundpreis eine Richtlinie. Je günstiger der Arbeitspreis, desto besser. Der Grundpreis liegt zwischen 5 und 12 Euro. Verbrauchst Du wenig Gas, zum Beispiel unter 5.000 kWh, dann wirkt sich der Grundpreis verhältnismäßig stärker aus, bei einem deutlich höheren Verbrauch hingegen der Arbeitspreis.
 
Neben dem Preis berücksichtigt Finanztip für Dich weitere ver­brau­cher­freund­liche Kriterien wie die Preisgarantie und Vertragslaufzeit. Anbieter, die mit Vorkasse, Kaution oder Pakettarifen arbeiten, schließen wir im Finanztip-Gaspreisrechner genauso aus wie Anbieter, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.
 
Übrigens geht Wechseln oft einfacher als gedacht. Mittlerweile kündigt in vielen Fällen der neue Anbieter für Dich. Du musst Dich also nur um einen neuen Vertrag kümmern. Ausnahme: Sonderkündigen kann der neue Anbieter für Dich nicht.

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