Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: günstiger Schutz für die eigenen vier Wände

Berlin, 8.5.2019 – Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, und trotzdem sollten Hausbesitzer unbedingt eine abschließen: die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser am Haus entstehen. Eine  aktuelle Finanztip-Untersuchung zeigt: Wer auf den falschen Tarif setzt, zahlt schnell mehrere Hundert Euro zu viel. So schlägt der teuerste Tarif für ein Einfamilienhaus mit 470 Euro im Jahr zu Buche, während der günstigste knapp 256 Euro kostet. Für eine versicherte Doppelhaushälfte müssen Besitzer zwischen 112 und 282 Euro jährlich bezahlen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erläutert, worauf Hausbesitzer achten sollten, um die passende und zugleich günstigste Ver­si­che­rung zu bekommen.

Die eine perfekte Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für jeden gibt es nicht. „Je nachdem, wo man wohnt und wie groß das Haus oder die Wohnung ist, ist ein anderer Ver­si­che­rungsvertrag sinnvoll“, erklärt Kathrin Gotthold, Ver­si­che­rungsexpertin bei Finanztip. Ihre Emp­feh­lung: „Am besten nutzen Verbraucher Vergleichsportale, denn bei den Portalen werden die Merkmale individuell abgefragt.“ Besonders gute Ergebnisse in der Finanztip-Untersuchung lieferte Verivox; Mr. Money kann eine Alternative sein.

Schutz gegen Naturgewalten ist besonders teuer

Standardversicherungen für Gebäude zahlen bei Schäden, die durch Feuer versursacht wurden, etwa Brände und Blitzeinschlag. Die Policen schützen zudem vor Schäden durch Leitungswasser und Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel. Wer sein Gebäude zusätzlich gegen Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, eine Lawine oder auch Starkregen absichern möchte, muss den Baustein Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung extra abschließen. „Das kann teuer sein“, sagt Gotthold. „Im Schnitt verlangen Anbieter dafür einen Preisaufschlag von 48 Prozent.“ Verbraucher sollten daher genau abwägen, ob sie diesen Schutz benötigen – in einem Risikogebiet, etwa am Wasser oder an einem Hang, kann das aber durchaus sinnvoll sein.

Diese Leistungen sollten Hausbesitzer unbedingt mitversichern

Einige Leistungsmerkmale sind bei der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung unverzichtbar. „Setzen Sie unbedingt ein Häkchen bei grober Fahrlässigkeit. Nur dann zahlt die Ver­si­che­rung auch, wenn Sie selbst den Schaden grob fahrlässig verursacht haben“, rät Gotthold. „Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie im Winter nicht heizen und dadurch ein Wasserrohr bricht.“ Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten sollten ebenfalls eingeschlossen sein, ebenso die Folgen von Überspannungsschäden und Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder falls die Dekontamination von Erdreich erforderlich wird.

Der Ver­si­che­rungs­schutz sollte zudem Wasserzu- und Wasserableitungsrohre einschließen – und zwar sowohl auf dem versicherten Grundstück als auch außerhalb. Ebenso sollten Schäden am Gebäude, die durch Einbrüche entstehen, mitversichert sein. Finanztip empfiehlt Verbrauchern, jährlich zu zahlen und 250 Euro Selbstbeteiligung zu wählen. Der Grund: Wer die Kosten kleiner Schäden selbst übernimmt, spart insgesamt bei der Ver­si­che­rung.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate bis zum Ende des Ver­si­che­rungsjahres

Gottholds Tipp: „Vergleichen Sie regelmäßig die Preise der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Gibt es einen passenden Vertrag günstiger, wechseln Sie! Kündigen können Sie drei Monate vor Ende des Ver­si­che­rungsjahres.“ Im Ver­si­che­rungsfall oder bei einer Preiserhöhung haben Versicherte ein Son­der­kün­di­gungs­recht und können innerhalb eines Monats kündigen. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Ge­bäu­de­ver­si­che­rung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser kann sie innerhalb eines Monats nach dem Eintrag in das Grundbuch kündigen.

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