Pressemitteilung Mit der richtigen Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung deutlich sparen

Berlin, 21.09.2023 – Verbraucher können durch Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung im Schnitt fast ein Drittel ihres Gesamtbeitrags sparen. Das ergab eine Studie des Geldratgebers Finanztip zur Kfz-Wechselsaison. Für die meisten Fahrzeughalter endet das Ver­si­che­rungsjahr in der Kfz-Versicherung zum 31. Dezember mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Daher finden die meisten Wechsel zwischen den Ver­si­che­rungen im Herbst statt. Und Verbraucher können mit einem solchen Vertragswechsel viel Geld sparen. Dafür sollten sie auf wichtige Punkte im Vertrag, wie die Selbstbeteiligung in der Teilkasko, achten.

„Eine sinnvolle Selbstbeteiligung in der Teilkasko-Versicherung beträgt 150 oder 300 Euro” sagt Kathrin Gotthold, Kfz-Versicherungsexpertin bei Finanztip. Das decke kleinere Schäden ab. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro führte bei den von Finanztip untersuchten Tarifen zu einer durchschnittlichen Reduzierung des Gesamtbeitrags von 21 Prozent. Für eine Selbstbeteiligung von 300 Euro zeigte die Finanztip-Studie eine Ersparnis von im Schnitt 28 Prozent des Gesamtbeitrags. 

Ein wenig mehr Eigenrisiko bringt große Ersparnis 

Für den Versicherer folge aus der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung der Vorteil, dass er das Risiko für kleinere Schäden abgibt. „Der Versicherer spart doppelt, die Reparaturkosten für die kleinen Schäden und die Verwaltungskosten, wenn das Unternehmen den ganzen Apparat nicht in Gang setzen muss”, sagt Gotthold. Von dieser Ersparnis profitierten dann auch die Kunden. Das bedeute für die Verbraucher aber auch, dass sie das meist überschaubare Risiko für Bagatellschäden selbst tragen würden, ergänzt Gotthold: „Vorsichtig fahren ist dann doppelt sinnvoll, denn wer häufig in kleinere Unfälle verwickelt ist, wird von der Ersparnis beim Gesamtbeitrag nichts haben.”

Selbstbeteiligung nur in Teil- und Vollkasko möglich

Die Selbstbeteiligung – im Ver­si­che­rungsdeutsch auch Selbstbehalt genannt – regelt ob und bis zu welcher Höhe der Versicherte bei einem Schaden am Auto in die eigene Tasche greifen muss. In der Kfz-Versicherung wird dieser Anteil in der Regel in absoluter Höhe und nicht als Prozentsatz festgelegt. Die Ver­si­che­rung übernimmt dann nur die Summen, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen. Eine Selbstbeteiligung gibt es bei der Kfz-Versicherung nur in Voll- und Teilkasko. Diese sind freiwillig und bieten sich vor allem für neuere oder wertvollere Autos an. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht gibt es nur ohne Selbstbeteiligung.