Berlin, 7. Dezember 2016 – Wer privat einen Schaden verursacht, kann in der Regel auf seine private Haftpflichtversicherung zählen. Ärgerlich wird es, wenn die Versicherung nicht zahlt und Verbraucher auf dem Schaden sitzenbleiben. Anbieter mit Best-Leistungs-Garantie versprechen, auch über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu zahlen, sofern ein anderer Versicherer am Markt für die Kosten aufkommen würde. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip hat die Leistungen der Versicherungen verglichen und zeigt, welche Fallstricke es bei der Best-Leistungs-Garantie zu beachten gilt.
Noch vor drei Jahren hatten rund 15 Prozent der Verbraucher keine private Haftpflichtversicherung, so das Statistische Bundesamt. Bei Haushalten mit einem Einkommen unter 1100 Euro waren es sogar 35 Prozent. „Eine Haftpflicht sollte jeder Haushalt haben“, sagt Eric Brandmayer, Experte für Versicherungen bei Finanztip. „Denn die Schäden, die man zum Beispiel als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr verursachen kann, können in die Millionen gehen.“ Ärgerlich wird es für den Verbraucher, wenn der Schaden nicht im Leistungsspektrum der eigenen Haftpflichtversicherung enthalten ist. Tarife mit der sogenannten Best-Leistungs-Garantie versprechen einen erhöhten Schutz und bezahlen auch Schäden, die eigentlich nicht mitversichert sind. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Garantie in jeder Situation greift: „Da hilft nur ein Blick ins Kleingedruckte. Denn auch ein Tarif mit Garantie ist nicht automatisch ein gutes Angebot“, erklärt Brandmayer.
Fallstricke bei der Best-Leistungs-Garantie beachten
Bei der Best-Leistungs-Garantie muss der Versicherte im Schadensfall nachweisen, dass ein anderer Anbieter für die Kosten aufkommen würde. Hierfür reicht beispielsweise schon ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers: „Allerdings darf man da nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wer etwa in seinem Tarif nur eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro hat, kann nicht erwarten, dass die eigene Versicherung bis 50 Millionen Euro Schaden zahlt“, sagt Brandmayer. Auch Schäden im Ausland oder zwischen versicherten Personen, zum Beispiel Ehepartnern, sind meist von der Garantie ausgeschlossen. Finanztip empfiehlt Verbrauchern eine Deckungssumme von mindestens 20 Millionen Euro, um gerade bei Personenschäden gut abgesichert zu sein.
Gefälligkeitsschäden und Ausfalldeckung sind sinnvoll
Gute Tarife decken auch Gefälligkeitsschäden ab. Mit dieser Klausel sind auch Schäden abgesichert, wenn man beispielsweise einem Freund beim Umzug hilft und etwas zu Bruch geht. Verbraucher sollten außerdem für den Fall vorsorgen, dass sie selbst der Geschädigte sind und der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat. „Hier ist eine Ausfalldeckung sinnvoll, die Versicherte davor schützt, auf den Kosten sitzenzubleiben, wenn der Verursacher nicht zahlen kann. Die sollte beim Tarif dabei sein“, weiß Brandmayer.
Finanztip empfiehlt für Singles und Familien den Tarif „Einfach Komplett“ der Haftpflichtkasse Darmstadt mit Best-Leistungs-Garantie. Bereits für 70 Euro jährlich sind Singles und Familien mit diesem Tarif gut abgesichert. Die Interrisk „XXL“ bietet auch ohne Garantie einen hohen Leistungsumfang für Versicherte, ist allerdings deutlich teurer. Alternativ bietet sich für Singles, die in den letzten 3 Jahren keinen Schaden gemeldet haben, der Tarif „Prestige“ der Versicherung „die Bayerische“ an.
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