Zillmerung So wird die Provision bei der Lebensversicherung verteilt
Finanztip-Experte für Vorsorge
Das Wichtigste in Kürze
Das Zillmerverfahren, oder die Zillmerung, kommt bei der Berechnung der Beiträge einer Lebens- und Rentenversicherung zum Einsatz. Die Versicherung verteilt damit die Kosten für den Abschluss rechnerisch auf die gesamte Laufzeit. Die Abschlusskosten bestehen meist aus einer Provision für den Vermittler und verschiedenen Kosten für die Berechnung des Vertrags.
Jeder Vertragsabschluss führt zu Abschlusskosten. Ein Vermittler erhält vom Anbieter eine Provision, außerdem will die Versicherung sich ihre Leistungen bezahlen lassen. Dazu zählen die Berechnung des Risikos und die Erstellung des Vertrags. Diese Kosten trägt der Versicherte. Würde die Versicherung sie gleich nach Vertragsabschluss in Rechnung stellen, würden viele Kunden vermutlich sofort vom Abschluss zurücktreten. Deshalb wurde das Zillmerverfahren entwickelt: Die Kosten werden auf alle Beiträge verteilt, sodass der Versicherte sie kaum bemerkt und trotzdem bezahlt.
Die Finanzierung der Abschlusskosten wird mithilfe des Zillmersatzes errechnet. Dieser beträgt derzeit 2,5 Prozent aller gezahlten Beiträge, die nicht für den Versicherungsschutz oder die Verwaltung anfallen (§4 Deckungsrückstellungsverordnung).
Die Versicherung errechnet zunächst einen Beitrag (Nettobeitrag), den der Versicherte anhand seiner Versicherungssumme und seines Risikoprofils zahlen muss. Angenommen, für die Lebensversicherung wird ein monatlicher Sparbeitrag von 100 Euro vereinbart – also der Beitrag ohne Kosten für Versicherungsschutz und Verwaltung. Außerdem soll der Vertrag 30 Jahre lang laufen. Insgesamt würde der Versicherte demnach 36.000 Euro in die Police einzahlen. Beträgt der Zillmersatz 2,5 Prozent dieser Beiträge, dürfen Abschlusskosten in Höhe von 900 Euro auf die Laufzeit verteilt werden. Diese Kosten werden also auf den Nettobeitrag aufgeschlagen. Der gezillmerte Beitrag ist dann 102,50 Euro monatlich. Darauf kommen noch weitere Bestandteile eines Lebensversicherungsbeitrags, zum Beispiel Verwaltungskosten und Bezahlung des Versicherungsschutzes im Todesfall.
Die Methode hilft also, den Beitrag so zu berechnen, dass die Abschlusskosten am Ende des Vertrags vollständig bezahlt sind. Darauf möchte die Versicherung allerdings nicht warten. Für sie ist es besser, den Kunden gleich am Anfang zahlen zu lassen. Deshalb zieht sie in den ersten Jahren die Kosten von den gezahlten Beiträgen ab. Seit 2008 schreibt das Gesetz vor, dass dies gleichmäßig verteilt über die ersten fünf Jahre geschehen muss. Betragen die Abschlusskosten 900 Euro, dann fließen fünf Jahre lang jeden Monat 15 Euro des Beitrags nicht in den Vermögensaufbau, sondern an die Versicherung, um die Kosten abzustottern (§ 169 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz). Dementsprechend entwickelt sich der Wert der Lebensversicherung anfangs nur langsam.
Früher griffen die Lebensversicherungen noch freier zu. Die Abschlusskosten wurden gleich zu Anfang in Rechnung gestellt und die ersten Beiträge dienten nur dazu, sie zu begleichen. Jede Police startete deshalb rechnerisch im Minus. Der Rückkaufswert der Policen war demnach einige Jahre negativ – wer vorzeitig kündigte, bekam kein Geld zurück.
Für Versicherungen aus den Jahren zwischen 2001 und 2008 hat der Bundesgerichtshof einige Klauseln für unwirksam erklärt und die Berechnung des Rückkaufswerts rückwirkend verändert.
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