Spritverbrauch reklamieren Für Deinen Spritschlucker den Kaufpreis zurückverlangen

Das Wichtigste in Kürze

  • Autos verbrauchen meist viel mehr Kraftstoff, als im Prospekt steht. Käufer müssen mit Mehrkosten von etwa 500 Euro im Jahr rechnen.
  • Falls Dein Fahrzeug auch auf dem Prüfstand mehr Benzin oder Diesel benötigt als angegeben, kannst Du es reklamieren und Dein Geld zurückverlangen. Du musst den Mehrverbrauch unter Laborbedingungen beweisen.
  • Noch unveröffentlichte Messungen des Kraftfahrt-Bundesamtes zeigen offenbar, dass viele Autos auf dem Prüfstand mehr als 10 Prozent zu viel Sprit verbrauchen.
  • Vor dem Neuwagenkauf: Erfahrungen über den realistischen Spritverbrauch teilen andere Autofahrer auf Internetportalen wie spritmonitor.de oder verbrauchsrechner.de.

So gehst Du vor

  • Falls Du Dein Fahrzeug reklamieren willst, benötigst Du wahrscheinlich juristische Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Dieser gibt ein Gutachten über den Spritverbrauch in Auftrag.
  • Schluckt Dein Auto auf dem Prüfstand mehr als 10 Prozent zu viel, kannst Du es zurückgeben und erhältst den Kaufpreis zurück. Alternativ kannst Du den Wagen behalten und eine Minderung des Preises verlangen.
  • Verbraucht das Fahrzeug weniger als 10 Prozent zu viel, ist eine Rückabwicklung des Kaufs nicht möglich. Eine Minderung des Kaufpreises kannst Du dennoch verlangen.
  • Informationen hält auch der ADAC bereit.

Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht erst seit dem VW-Abgasskandal bemängelt, tricksen die Autohersteller bei den offiziellen Verbrauchsangaben im großen Stil. Nach DUH-Angaben aus dem Jahr 2015 schlucken die in Deutschland meistverkauften Modelle durchschnittlich 38 Prozent mehr Sprit, als die Hersteller in den Prospekten versprechen. Über alle Fahrzeugklassen und auf ein durchschnittliches Autoleben von zwölf Jahren gerechnet, entstehen den Besitzern Zusatzkosten für Kraftstoff von mehr als 6.000 Euro.

Dein Auto reklamieren

Fast alle Autofahrer wissen zwar, dass die angegebenen Werte unter Laborbedingungen ermittelt werden und im Alltag kaum zu erreichen sind. Doch laut DUH hat die Abweichung in den vergangenen Jahren immer weiter zugenommen. Und offenbar verbrauchen viele Fahrzeuge sogar auf dem Prüfstand mehr als im Prospekt steht, wie eine geheime Liste des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zeigt.

Wenn das bei Deinem Auto der Fall ist, gibt es zwei Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren: Du kannst das Auto zurückgeben oder eine Minderung des Kaufpreises fordern.

Laut einem Grundsatzbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) darf der gemessene Verbrauch nicht mehr als 10 Prozent von der Herstellerangabe abweichen (8. Mai 2007, Az. VIII ZR 19/05). Liegt der Mehrverbrauch darunter, lässt sich der Kauf nicht rückabwickeln. Der Käufer muss den Wagen behalten, kann aber einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen (Minderung).

Verbraucht das Fahrzeug mehr als 10 Prozent zu viel, ist der Fahrzeugwert erheblich gemindert. Dann kann der Käufer das Auto zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen, abzüglich eines gewissen Betrags für die Zeit, in der er das Auto genutzt hat. Der Käufer kann das Auto aber auch behalten und eine Preisminderung verlangen. Für die Reklamation hat der Betroffene ab dem Kaufzeitpunkt zwei Jahre Zeit.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

Zum Ratgeber

Käufer muss Mehrverbrauch unter Laborbedingungen nachweisen

Käufer können ihr Auto nur dann erfolgreich reklamieren, wenn sich ein Mehrverbrauch auch unter Laborbedingungen nachweisen lässt. So hat es der BGH bereits 2007 entschieden. Die Beweislast liegt dabei allein beim Käufer, der im Zweifel ein Gutachten in Auftrag geben muss.

Auch Labormessungen sind offenbar geschönt

Der Nachweis kann durchaus gelingen: Dass viele Autos auch unter Laborbedingungen mehr verbrauchen als im Prospekt angegeben, zeigen offenbar Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts, die als Nebenprodukt bei den NOx-Messungen (Stickoxide) im Rahmen des Dieselskandals angefallen sind. Demnach stoßen 30 Modelle über 10 Prozent mehr Kohlendioxid (CO2) aus als angegeben. Da der CO2-Ausstoß eng mit dem Spritverbrauch verbunden ist, verbrauchen die Fahrzeuge sogar im Labor mehr Diesel, als im Fahrzeugschein steht.

Laut Bundesverkehrsministerium sind die Werte allerdings nicht nach dem vorgeschriebenen CO2-Messverfahren erhoben worden. Es werde eine spezifische CO2-Nachmessung folgen. Die Ergebnisse sollen nach Abschluss der Untersuchungen in einem eigenen Bericht veröffentlicht werden. Dieser Bericht sei noch nicht abgeschlossen.

Wir rechnen damit, dass die offizielle Liste erst nach der Bundestagswahl 2017 veröffentlicht wird, da Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) das Thema bestimmt nicht im Wahlkampf haben will.

Nichtsdestoweniger sind die vorläufigen Werte ein guter Anhaltspunkt dafür, welche Autos wahrscheinlich zu viel Diesel verbrauchen. Steht Dein Wagen auf der Liste, stehen die Chancen recht gut, dass Du ihn erfolgreich reklamieren kannst und den Kaufpreis zurückerhältst.

Bereits im November 2016 berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über Dobrindts geheime Liste. Im April 2017 druckte die Berliner „Tageszeitung“ (Taz) die Liste ab. Finanztip liegt das Dokument ebenfalls vor.

Dobrindts geheime Liste: CO2-Messungen des KBA (nicht bestätigt)

HerstellerTestfahrzeug

Überschreitung

CO2-Ausstoß in

Prozent

Alfa RomeoGiulietta 2.0l12,75
AudiA3 2.0l12,23
AudiA6 3.0l35,04
AudiA6 2.0l36,35
AudiA6 3.0l10,79
BMW216d GT 1.6l18,95
FiatDucato 3.0l24,11
JaguarXE 2.0l28,30
JeepCherokee 2.0l11,69
Land RoverEvoque 2.0l22,42
Peugeot (1)308 SW 1.6l13,29
Peugeot (2)308 SW 1.6l21,35
MercedesV-Klasse 2.1l10,48
RenaultKadjar 1,5l10,59
RenaultKadjar 1,6l13,42
VW (EA288)Golf 1.6l BMT12,06
SuzukiVitara 1.6l15,32
VolvoV60 2.0l15,32
PorscheMacan 3.0l14,17
VW (EA288)Passat 2.0l14,96
MitsubishiASX 2.3l15,03
VW (EA189)Golf Plus 1.6l15,04
VWTouareg 3.0l16,33
VW (EA288)Spartsvan 2.017,21
VW (EA189)Passat 2.0 TDI17,76
SmartFourtwo 0.8l18,30
VW (EA288)TOURAN 2.0 TDI19,09
OpelZafira 1.6l20,60
VW (EA189)Polo 1.2 TDI22,98
MercedesC 220 2.1l21,74

Quelle: KBA-Dokument, Taz (21. April 2017)

David gegen Goliath

Auch wenn sich der Verbraucher mit seiner Beschwerde an den Händler richten muss, so sprangen in der Vergangenheit die Autohersteller ein und schmetterten mit ihren Anwälten die Ansprüche des Kunden ab.

Mach Dir daher klar, dass Du Dich mit der mächtigen Automobilindustrie anlegst und ein Risiko eingehst. Wenn Du Dich davon nicht abschrecken lässt, liest Du im Folgenden, wie Du Schritt für Schritt den Mehrverbrauch reklamierst.

Schritt für Schritt: So verlangst Du Dein Geld zurück

Verbrauch messen - Steht Dein Auto nicht auf der KBA-Liste, solltest Du zunächst selbst messen. Tank Dein Auto ganz voll und stell den Kilometerzähler auf 0. In den nächsten Tagen fährst Du innerhalb von Ortschaften, auf Landstraßen und der Autobahn. Beschleunige sanft und halt Dich ans Tempolimit. Auf der Autobahn fährst Du nicht schneller als 120 Stundenkilometer. Schalt soweit möglich die Klimaanlage aus. Wenn das Benzin fast zur Neige geht, tank erneut voll. Teile die Literzahl, die jetzt an der Zapfsäule erscheint, durch die Kilometerzahl, die auf dem Tacho steht. Multiplizierst Du diese Zahl mit 100, dann hast Du den tatsächlichen Verbrauch errechnet. Dieser Wert gibt Dir einen ersten groben Anhaltspunkt.

Vergleiche den selbst gemessenen Verbrauch ruhig einmal mit dem Wert, den der Bordcomputer ausgibt. Manchmal zeigt dieser zu wenig an, was Dir das trügerische Gefühl geben kann, Dein Wagen sei sparsam.

Wende Dich an den ADAC. In einem Prüfzentrum des Klubs kannst Du den Verbrauch genauer messen lassen.

An den Händler wenden - Erhärtet sich der Verdacht, dass der Wagen deutlich mehr verbraucht als angegeben, solltest Du ihn beim Händler reklamieren und Nachbesserung verlangen. Stell Dich darauf ein, dass der Händler Dir entgegenhält, es liege an Deiner Fahrweise.

Anwalt suchen - Wenn der Händler eine Überprüfung und Reparatur ablehnt oder keine Verbesserung erzielen konnte, solltest Du Dir Hilfe von einem Experten holen. Dazu wendest Du Dich am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der kennt sich auch mit Fragen des Vertragsrechts aus, gerade wenn ein Fahrzeug Mängel aufweist. Wie Du einen solchen Anwalt findest und mit welchen Kosten zu rechnen ist, erfährst Du im Ratgeber Anwaltskosten.

Gutachten einholen - Da Du in der Beweispflicht bist, benötigst Du ein Gutachten eines Sachverständigen. Dabei wird der Verbrauch unter Laborbedingungen getestet. Darum kümmert sich meist der Rechtsanwalt, der dadurch die Beweise sichert. Die Kosten belaufen sich laut ADAC auf mindestens 1.500 Euro.

Rücktritt vom Vertrag erklären - Ergibt das Gutachten, dass der Verbrauch unter Testbedingungen um mehr als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht, kannst Du das Auto zurückgeben und bekommst den Kaufpreis erstattet. Vorher musst Du dem Händler aber zweimal die Möglichkeit geben nachzubessern.

Dafür, dass Du den Wagen schon genutzt hast, musst Du Dir eine Entschädigung anrechnen lassen. Das Oberlandesgericht Hamm hat dabei folgende Formel angewendet: Kaufpreis geteilt durch 200.000 Kilometer (mutmaßliche maximale Laufleistung) multipliziert mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern (Urteil vom 7. Februar 2013, Az. I-28 U 94/12). Statt den vollen Kaufpreis von rund 20.000 Euro hat der Verbraucher in dem Fall 17.000 Euro zurückbekommen.

Minderung erklären - Alternativ zum Rücktritt vom Kaufvertrag kannst Du eine Minderung des Preises verlangen. Denn wenn der Verbrauch weniger als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht, ist keine Rückabwicklung des gesamten Vertrags möglich. Wie auch bei einer Abweichung von mehr als 10 Prozent kannst Du aber einen Teil des Kaufpreises zurückfordern, da ein Sachmangel vorliegt.

Ein Verbraucher hat zum Beispiel 10 Prozent des Kaufpreises zurückbekommen, weil der Autogasverbrauch seines Opel Corsa um 7,2 Prozent höher war als vom Hersteller angegeben. Das entschied das Amtsgericht Husum (Urteil vom 11. April 2011, Az. 2 C 35/10).

In einem Verfahren vor dem Landgericht Detmold hielt der Richter eine Rückzahlung von 4 Prozent des Kaufpreises für gerechtfertigt. Der Kraftstoffverbrauch lag 17,7 Prozent über dem im Verkaufsprospekt angegebenen Wert (Urteil vom 14. November 2012, Az. 10 S 176/10).

Klage - Kann Dein Anwalt keine außergerichtliche Einigung herbeiführen, bleibt nur eine Klage gegen den Händler. Vorher solltest Du Dich bei Deinem Rechtsanwalt genau über die möglichen Kosten informieren. Diese sind deutlich geringer, wenn Du nur eine Minderung anstrebst. Willst Du Dein Geld komplett zurück, zahlst Du für Deinen Anwalt erstmal mehr, weil der Streitwert höher ist. Gewinnst Du vor Gericht, erhältst Du die Kosten zurück.

Vor dem Kauf auf unabhängigem Portal informieren

Wenn Du erst noch ein Auto kaufen willst, vertrau nicht dem Hersteller oder Händler, wenn es um den Verbrauch geht. Einen realistischen Benzinverbrauch für den Alltagseinsatz erfährst Du eher von anderen Käufern auf spezialisierten Internetportalen. Ein sehr bekanntes ist spritmonitor.de, das auch die DUH als Datenquelle nutzt. Eine weitere Website dieser Art ist verbrauchsrechner.de.

Auf den Portalen protokollieren angemeldete Autofahrer ihre zurückgelegten Kilometer und erfassen die Tankvorgänge. Daraus errechnet die Seite automatisch den Benzinverbrauch. Die Daten können andere Nutzer der Plattform einsehen. Haben genügend Autofahrer ihre Werte übermittelt, ergibt sich ein realistisches Bild über den tatsächlichen Verbrauch.

Darum weichen die Werte ab

Offenbar optimieren die Autohersteller ihre Fahrzeuge auf einen abstrakten Prüflauf statt auf den Alltagseinsatz. So sollen manche Hersteller für den Testlauf spezielle Leichtlaufreifen mit hohem Luftdruck aufziehen, die Spalten der Karosserie abkleben und die Lichtmaschine abschalten. In der Realität würde das Auto so nach kurzer Zeit liegenbleiben. Auf dem Prüfstand ist das hingegen kein Problem.

Neben dem Verbrauch wird auch der Ausstoß von klima- und gesundheitsschädlichen Abgasen geschönt. Etliche Diesel-Fahrzeuge schalten beispielsweise bei Temperaturen unter 17 Grad die Abgasreinigung aus – angeblich, um den Motor zu schonen. Im Labor ist es wärmer als 17 Grad.

Viele dieser Tricks sind möglicherweise legal. Die Autoindustrie nutzt sehr geschickt jede Gesetzeslücke aus und sieht dann keinen Grund für eine Reklamation durch die Kunden.

Nicht legal ist jedoch ein spezieller Betriebsmodus, der sich einschaltet, sobald die Sensoren erkennen, dass das Fahrzeug auf einem Prüfstand steht („Defeat Device“). Volkswagen wurde nachgewiesen, eine solche Betrugs-Software millionenfach eingebaut zu haben. Der Skandal hatte VW-Konzernchef Martin Winterkorn zum Rücktritt gezwungen.

Autoren
Daniel Pöhler

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