Gliedertaxe und Invaliditätsgrad Du bist verletzt: Wie viel zahlt die Unfall­ver­sicherung?

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gliedertaxe legt bei einer Unfall­ver­sicherung fest, wie hoch der Grad Deiner körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nach einem Unfall ist. Das nennt sich Invaliditätsgrad. 
  • Der Invaliditätsgrad wird in Prozent angegeben: Je höher die Ver­si­che­rung ihn einstuft, desto mehr Geld bekommst Du von der Ver­si­che­rung. 
  • Die Zahlung kann höher ausfallen, wenn Du mit der Ver­si­che­rung eine Progression, also eine ansteigende Leistung, vereinbart hast. 

So gehst Du vor

  • Vergleiche die Gliedertaxen mehrerer Ver­si­che­rungen, bevor Du Dich für eine private Unfall­ver­sicherung entscheidest. 
  • Melde einen Unfall innerhalb weniger Tage Deiner Ver­si­che­rung und hole 
    ein ärztliches Gutachten ein, das Deinen Invaliditätsgrad bestimmt. Reiche dieses Gutachten bei der Ver­si­che­rung ein.  
  • Prüfe mit der vereinbarten Gliedertaxe, wie viel Geld Dir von der Ver­si­che­rung zusteht. Such Dir anwaltliche Hilfe, wenn Du mit der Ver­si­che­rungsleistung nicht einverstanden bist. 

Ein Unfall kann das Leben verändern – vor allem dann, wenn die Folge eine dauerhafte körperliche Behinderung oder Einschränkung ist. Die private Unfall­ver­sicherung kann helfen: Sie zahlt einen Teil der vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter körperlicher Schaden bleibt. Wie hoch die Leistungen ausfallen und wie die Ver­si­che­rung die Leistungen berechnet, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. 

Wie viel zahlt die Unfall­ver­sicherung?

Wie viel Deine private Unfall­ver­sicherung zahlt, hängt im Wesentlichen von zwei verschiedenen Faktoren ab: von der vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me und dem Grad der körperlichen oder psychischen Einschränkung, auch Invaliditätsgrad genannt. 

Die Ver­si­che­rungs­sum­me hast Du zu Beginn Deines Vertrags mit der Ver­si­che­rung vereinbart. Meist beträgt die Ver­si­che­rungs­sum­me mehrere Zehn- oder Hunderttausend Euro. Diese Summe würde Dir die Ver­si­che­rung zahlen, wenn Du eine sogenannte Vollinvalidität, also eine Invalidität von 100 Prozent erleiden würdest. Bei einer anteiligen Invalidität bekommst Du also auch nur einen Teil der Ver­si­che­rungs­sum­me ausgezahlt. 

Invalidität bedeutet für die Versicherer, dass Du wegen eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung davongetragen hast. Wegen eines Knochenbruchs, der wieder vollständig verheilt, bist Du zum Beispiel noch lange nicht im Sinne der Ver­si­che­rungs­be­din­gungen invalide. Kannst Du Deinen Arm nach einem Knochenbruch dauerhaft nur noch eingeschränkt bewegen, liegt dagegen Invalidität vor. 

Das heißt: Der sogenannte Invaliditätsgrad bestimmt das Ausmaß Deiner dauerhaften Beeinträchtigung. Je höher die Ver­si­che­rung Deinen Invaliditätsgrad nach einem Unfall einschätzt, desto höher fällt demnach auch die Summe aus, die die Ver­si­che­rung an Dich auszahlt. 

Woran aber machen die Versicherer das Ausmaß Deiner dauerhaften Beeinträchtigung fest? Dazu nutzen sie die sogenannte Gliedertaxe. Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, mit der die Ver­si­che­rung berechnen kann, wie viel Geld sie Dir bei einem Unfall auszahlen muss. Sie ist Bestandteil Deines Ver­si­che­rungsvertrags. Und legt für jeden Körperteil fest, wie hoch der Invaliditätsgrad ist, wenn er seine vollständige Funktionsfähigkeit verliert. 

So kann die Tabelle zum Beispiel regeln, dass Du bei einer Erblindung auf einem Auge einen Invaliditätsgrad von 60 Prozent hast. Das würde für Dich bedeuten: Du bekommst 60 Prozent der vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me ausgezahlt.

Das zeigt aber auch: Der vollständige Funktionsverlust eines Körperteils bedeutet nicht automatisch, dass Du zu 100 Prozent invalide bist und die gesamte Ver­si­che­rungs­sum­me ausgezahlt bekommst. Wie sich der Invaliditätsgrad mithilfe der Gliedertaxe berechnen lässt, erklären wir Dir im nächsten Kapitel

Neben der Einmalzahlung, auch Invaliditätsleistung genannt, zahlt die Unfall­ver­sicherung möglicherweise weitere Leistungen: zum Beispiel ein Krankentagegeld, wenn Du wegen des Unfalls nicht arbeiten kannst oder ein Krankenhaustagegeld, wenn Du im Krankenhaus behandelt werden musst. Eine Unfallrente zahlen die meisten Anbieter nach unseren Analysen erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Wie hoch diese Leistungen ausfallen, hängt davon ab, was Du vertraglich mit der Ver­si­che­rung vereinbart hast. Schau daher nach einem Unfall in Deine Ver­si­che­rungsunterlagen und prüfe, wie viel die Ver­si­che­rung an Dich auszahlen muss. 

Wichtig: Damit die private Unfall­ver­sicherung überhaupt zahlt, musst Du den Unfall unverzüglich, also am besten innerhalb weniger Tage Deiner Ver­si­che­rung melden (§ 30 Abs. 1 Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (VVG )). Welche Fristen Du außerdem einhalten musst, um Deine Invalidität nachzuweisen, muss Dir der Versicherer mitteilen (§ 186 VVG). Mehr zu den Fristen und wie Du einen Unfall meldest, erfährst Du im Ratgeber zur Invalidität

Wie funktioniert die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Allgemeinen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen (AVB), in der eine Ver­si­che­rung festlegt, welchen Grad der Beeinträchtigung Du davonträgst, sollte einer Deiner Körperteile fehlen oder vollständig eingeschränkt sein.

Die Körperteile bekommen in dieser Tabelle Prozentsätze zwischen 0 und 100 zugewiesen. So kann einem Auge beispielsweise ein Wert von 60 Prozent zugeordnet sein, einem kompletten Arm 70 Prozent und einem großen Zeh 5 Prozent. 

Wie stark Deine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, schätzt zunächst ein Arzt oder eine Ärztin mithilfe eines Gutachtens ein. Wichtig zu wissen: Dieses Gutachten musst Du in aller Regel innerhalb von 15 Monaten nach Deinem Unfall bei der Ver­si­che­rung einreichen. Ob nach einem Unfall ein Gesundheitsschaden zurückbleibt, zeigt sich oft erst Monate nach einem Unfall. Daher räumt Dir die Ver­si­che­rung in aller Regel eine großzügige Frist dafür ein. Schau aber unbedingt in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen nach, welche Frist Deine Ver­si­che­rung mit Dir vereinbart hat. 

Die endgültige Entscheidung über Deinen Invaliditätsgrad trifft aber die Ver­si­che­rung. Sie kann Dein Gutachten akzeptieren und auf dieser Basis Deinen Invaliditätsgrad einstufen. Oder sie beauftragt selbst einen Arzt oder eine Ärztin für eine weitere Untersuchung. Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Körperteil seine vollständige Funktion verloren hat, dann bekommst Du genau den Wert aus der Gliedertaxe zugewiesen.

Ist der Körperteil dagegen in seiner Funktion nur eingeschränkt, dann kürzt die Ver­si­che­rung entsprechend den Invaliditätsgrad. Konkret: Ist nach einem Unfall auf einem Auge nur noch die Hälfte der Sehkraft vorhanden, halbiert die Ver­si­che­rung den Prozentwert, der in der Gliedertaxe für das Auge angegeben ist – beispielsweise von 60 auf 30 Prozent.

Doch nicht jeder Körperteil ist in der Tabelle für die Gliedertaxe aufgelistet, etwa der Kopf, der Rücken oder innere Organe. Doch auch hier können Verletzungen schwere Folgen haben. In solchen Fällen ermittelt die Ver­si­che­rung den Invaliditätsgrad daher ohne Gliedertaxe

Wie unterscheiden sich die Gliedertaxen?

Jede Ver­si­che­rung hat eine eigene Gliedertaxe. Beim Abschluss einer privaten Unfall­ver­sicherung solltest Du daher die Gliedertaxen verschiedener Tarife vergleichen. Zwar gibt es Emp­feh­lungen des Gesamtverbands der deutschen Ver­si­che­rungswirtschaft (GDV) für die Gliedertaxe, gute Tarife leisten aber oft deutlich mehr. Während beispielsweise der vollständige Verlust einer Hand laut GDV-Empfehlung 55 Prozent Invalidität bedeutet, sind es bei guten Tarifen laut unseren Untersuchungen im Durchschnitt 72 Prozent. Das kann bei der Auszahlung einen Unterschied von mehreren Zehntausend Euro ausmachen. 

Angenommen Du verlierst bei einem Unfall Dein Gehör auf einem Ohr. Die Ver­si­che­rung legt dafür in ihrer Gliedertaxe einen Invaliditätsgrad von 30 Prozent fest. Bei einer vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro bekommst Du also 30.000 Euro gezahlt. Sieht die Gliedertaxe dagegen einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent vor, bekommst Du 50.000 Euro gezahlt. 

Aus diesem Grund solltest Du bei der Unfall­ver­sicherung auch auf eine großzügige Gliedertaxe achten. Eine gute Hilfe für den Vergleich der Gliedertaxen einzelner Unfall­ver­sicherungen bietet eine Übersicht des Analysehauses Morgen und Morgen. Das Unternehmen hat die Gliedertaxe von 275 Unfall-Tarifen untersucht und ausgewertet, welche Invaliditätsgrade die Ver­si­che­rungen im Mittel für welchen Körperteil annehmen. 

In der nachfolgenden Tabelle siehst Du in der linken Spalte die Werte, die der Gesamtverband der Versicherer (GDV) empfiehlt. Daneben sind die Durchschnittswerte der Versicherer gelistet, die Morgen und Morgen ermittelt hat. So empfiehlt der GDV einen Invaliditätsgrad von 30 Prozent, solltest Du auf einem Ohr Dein Gehör vollständig verlieren. Die Ver­si­che­rungen zahlen laut Morgen und Morgen durchschnittlich 43 Prozent. Demnach bist Du zu 43 Prozent invalide, solltest Du auf einem Ohr nach einem Unfall nichts mehr hören.

Grundsätzlich gilt: Die Gliedertaxe eines leistungsstarken Tarifs sollte mindestens die Werte des GDV erreichen. Im besten Fall übertrifft sie aber die Richtwerte.

Diese Prozentangaben sollte eine Gliedertaxe enthalten 

KörperteilEmp­feh­lung des GDV

Durchschnittswerte der Ver­si­che­rungen

Stimme0 %88 %
ein Auge50 %62 %
Gehör auf einem Ohr30 %43 %
Geruchssinn10 %16 %
Geschmackssinn5 %13 %
kompletter Arm70 %80 %
Arm oberhalb Ellenbogen65 %78 %
Arm unterhalb Ellenbogen60 %75 %
komplette Hand55 %72 %
Daumen20 %33 %
Zeigefinger10 %24 %
anderer Finger

5 %

11 %
Bein über Mitte Oberschenkel70 %77 %
Bein bis Mitte Oberschenkel60 %72 %
Bein bis unterhalb Knie50 %66 %
Bein bis Mitte Unterschenkel45 %63 %
kompletter Fuß40 %55 %
großer Zeh5 %11c%
anderer Zeh2 %5 %

Quelle: Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV), Morgen und Morgen Analyse auf Anfrage von Finanztip (Stand: 10. Juli 2024)

Wenn Du wissen möchtest, welche Punkte bei einer privaten Unfall­ver­sicherung noch wichtig sind, solltest Du in unseren Ratgeber für die die private Unfall­ver­sicherung schauen. 

Wichtig zu wissen: Eine private Unfall­ver­sicherung ist nicht unbedingt notwendig, denn laut Angaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2019 entstehen nur rund 1 Prozent aller schweren Behinderungen durch einen Unfall. Die große Mehrheit ist Folge einer Krankheit – doch genau dann schützt die Unfall­ver­sicherung nicht. 

Viel wichtiger ist deshalb eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung). Ist diese zu teuer oder bekommst Du keinen BU-Versicherungsschutz, solltest Du Dich zu BU-Alternativen beraten lassen.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Wie wird der Invaliditätsgrad berechnet?

Der Invaliditätsgrad bestimmt, wie viel Prozent Du von der vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me ausgezahlt bekommst. Die Auszahlungssumme erhöht sich aber nochmal, wenn Du zusätzlich zur Ver­si­che­rungs­sum­me eine Progression, also eine ansteigende Leistung vereinbart hast. Hohe Progressionsstufen liegen bei 225, 350 oder 500 Prozent. Die eigentliche Auszahlungssumme wird dann nochmal um diesen Prozentsatz angehoben. Bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro würdest Du dann je nach Invaliditätsstufe und gewählter Progression bis zu 225.000, 350.000 oder 500.000 Euro ausgezahlt bekommen.  

Allerdings greift die Progression bei vielen Versicherern erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent. Außerdem musst Du bei einer sehr hohen Progressionsstufe bis zu doppelt so hohe Ver­si­che­rungsbeiträge zahlen. Wir empfehlen daher eine Progression von 225 oder 350 Prozent. 

Wie Invaliditätsgrad und Progression die Zahlung der Ver­si­che­rungs­sum­me beeinflussen, zeigt die folgende Grafik. Ohne vereinbarte Progression beträgt die Invaliditätsleistung höchstens 100 Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me. Wird eine Progression gewählt, steigt die Leistung nochmal an, je höher der Invaliditätsgrad ausfällt. Das ist deswegen besonders wertvoll, weil Du mit steigender Invalidität in der Regel auch höhere Kosten hast, um etwa Dein Haus umzubauen oder Deinen Betrieb umzuorganisieren.  

Quelle: Finanztip, eigene Darstellung (Stand: 23. Juli 2024)

Dazu folgendes Praxisbeispiel: Handwerker Manuel rutscht bei Holzarbeiten am Schuppen mit der Säge ab, sein Daumen muss amputiert werden. Die Gliedertaxe seiner Unfall­ver­sicherung nimmt bei einem abgetrennten Daumen einen Invaliditätsgrad von 31 Prozent an. Bei einer vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro würde Manuel daher 31.000 Euro als Invaliditätsleistung bekommen. Wenn Manuel eine Progression von 350 Prozent vereinbart hat, bekommt er das 3,5-fache, also 108.500 Euro als Invaliditätsleistung überwiesen. 

Ist die Funktion seines Daumens dagegen nur eingeschränkt, wird die Zahlung anteilig berechnet. In Manuels Beispiel würde dadurch auch keine Progression greifen: Durch eine Operation kann Manuels Daumen erhalten werden. Nach der Operation kann er den Daumen aber nur noch eingeschränkt bewegen. Die Ver­si­che­rung kürzt den Invaliditätsgrad daher auf 15 Prozent. Manuel bekommt eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 15.000 Euro gezahlt. 

Sind dagegen mehrere Körperteile durch den Unfall betroffen, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Im Ergebnis kann der Invaliditätsgrad 100 Prozent aber nicht übersteigen. Hat Manuel also nicht nur seinen Daumen, sondern auch seinen Zeigefinger verloren, bekommt er für beide Körperteile jeweils einen Invaliditätsgrad zugeordnet. Seine Ver­si­che­rung legt für den abgetrennten Zeigefinger einen Invaliditätsgrad von 22 Prozent fest. Zusammen mit dem Daumen kommt er auf einen Invaliditätsgrad von 53 Prozent. Bei einer vereinbaren Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 und einer Progression von 350 Prozent, bekommt er also 185.500 Euro von der Ver­si­che­rung gezahlt. 

Im Zweifel kannst Du Dir anwaltliche Hilfe holen

Bei solchen Summen kann es aber auch schnell zum Streit mit der Ver­si­che­rung kommen. Möglicherweise erkennt sie das von Dir eingeholte Gutachten nicht an und beauftragt einen anderen Arzt. Der stellt dann möglicherweise einen niedrigeren Invaliditätsgrad fest. In so einem Fall solltest Du Dich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Ver­si­che­rungsrecht beraten lassen. Denn es geht oft um sehr viel Geld. 

Eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernimmt die Anwaltskosten. Bedenke aber, dass die Ver­si­che­rung meist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten hat. Wenn Du sie also erst abschließt, wenn der Unfall schon geschehen ist, dann übernimmt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung keine Kosten für diesen Fall. Am besten überlegst Du also schon bei Abschluss der privaten Unfall­ver­sicherung, ob eine zusätzliche Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Dich infrage kommt. Wann das der Fall ist, erfährst Du im Ratgeber zur Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Autoren
Julia Rieder
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