Unfallversicherung für Kinder Den Nachwuchs für den Ernstfall absichern
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Unfälle und Krankheiten sind bei Kindern keine Seltenheit: Stürze, Verbrennungen und Virusinfektionen sind in jungen Jahren oft unvermeidbar. Zum Glück heilen die meisten Verletzungen und Erkrankungen bei Kindern schnell wieder ab. In seltenen Fällen können sie aber gravierende Folgen haben: Laut Statistischem Bundesamt haben 200.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland eine Schwerbehinderung. Unfälle spielen dabei aber nur eine untergeordnete Rolle: 90 Prozent der schweren Behinderungen werden durch eine Krankheit verursacht. Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann helfen, die finanziellen Folgen abzufangen, wenn sich Eltern plötzlich um ein schwer krankes Kind kümmern müssen.
Die Unfallversicherung für Kinder zahlt eine vereinbarte Geldsumme, wenn ein Kind wegen eines Unfalls eine dauerhafte Gesundheitsschädigung (Invalidität) davonträgt. Diese einmalige Kapitalleistung nennt sich daher auch Invaliditätsleistung. Im Prinzip funktioniert die Kinderunfallversicherung daher wie eine Unfallversicherung für Erwachsene.
Egal, ob sich Dein Kind auf dem Schulhof oder zuhause verletzt: Die private Unfallversicherung bietet Schutz bei allen denkbaren Unfällen – und das in der Regel weltweit und zu jeder Tageszeit. Die gesetzliche Unfallversicherung ist hingegen nur dann zuständig, wenn sich Dein Kind in der Schule oder bei einem Wegeunfall zur oder von der Schule verletzt.
Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Vergiftungen, Impfschäden oder Infektionen sind häufig zusätzlich abgesichert. Dazu gehören auch die gesundheitlichen Folgen von Zeckenbissen wie FSME und Borreliose. Tropenkrankheiten wie Malaria oder Fleck- und Gelbfieber fallen ebenfalls häufig unter den Versicherungsschutz.
Beeinträchtigungen durch andere Erkrankungen sind dagegen nicht versichert. Wenn ein Kind beispielsweise an Krebs erkrankt oder eine andere schwere Erkrankung entwickelt, greift die Unfallversicherung in der Regel nicht. Besseren Schutz bietet daher eine Kinderinvaliditätsversicherung. Sie zahlt nicht nur, wenn ein Kind durch einen Unfall eine Invalidität oder Schwerbehinderung erleidet, sondern auch wenn dies durch eine Krankheit verursacht wird.
Die Hauptleistung der Unfallversicherung ist die einmalige Kapitalleistung, auch Invaliditätsleistung genannt. Häufig werden hohe Versicherungssummen von 100.000 Euro oder mehr angeboten. Neben der einmaligen Kapitalzahlung gibt es weitere Leistungen bei der Unfallversicherung. Dazu gehören beispielsweise eine Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen, eine Todesfallleistung und ein Krankentagegeld.
Leistungen der privaten Unfallversicherung erhältst Du allerdings nicht bei jedem Unfall. Ob und wie viel Geld Du von der Unfallversicherung bekommst, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen kommt es auf die vereinbarte Versicherungssumme an. Zum anderen hängt die konkrete Auszahlungssumme von der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. In einer sogenannten Gliedertaxe ordnet die Versicherung bestimmten Beeinträchtigungen einen sogenannten Grad der Invalidität zu. Je höher der Invaliditätsgrad ausfällt, desto mehr Geld zahlt die Versicherung.
Das erläutern wir Dir an einem Beispiel: Nach einem Unfall verliert ein Kind die volle Sehkraft auf einem Auge, was ein ärztliches Gutachten bestätigen kann. Nach der Gliedertaxe eines Versicherungsunternehmens liegt bei vollständigem Verlust der Sehkraft auf einem Auge ein Invaliditätsgrad von 65 Prozent vor. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro zahlt die Versicherung 65.000 Euro an die Eltern des Kindes aus. Wenn das Kind laut ärztlichem Attest beispielsweise noch die halbe Sehkraft hat, wird die Versicherungssumme entsprechend auf die Hälfte, also 32.500 Euro gekürzt.
Mehr dazu im Ratgeber Unfallversicherung
Eine Kinderinvaliditätsversicherung ist in der Regel keine eigenständige Versicherung. Meistens handelt es sich dabei um eine Kinderunfallversicherung mit einer Zusatzversicherung gegen krankheitsbedingte Invalidität. Die Versicherung zahlt dann auch bei durch Krankheit verursachter Invalidität oder Schwerbehinderung. Eine Kinderinvaliditätsversicherung bietet damit umfassenderen Schutz als eine Unfallversicherung.
Allerdings ist die Auswahl an Versicherern für eine Kinderinvaliditätsversicherung sehr überschaubar. Eine Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung kennen vermutlich die meisten. Die KIV ist dagegen eine eher unbekannte Versicherung. Versicherer wie die Basler oder Huk-Coburg nahmen die KIV wieder aus dem Angebot, da sie von den Kunden nur sehr zurückhaltend angenommen wurde. Die Basler Versicherung kündigte daher im Jahr 2019 alle bestehenden KIV-Verträge. Der geringen Anzahl an Versicherungsverträgen standen zu hohe Kosten im Versicherungsfall gegenüber.
Bei einer Google-Recherche haben wir folgende Anbieter finden können, die eine Kinderinvaliditätsversicherung anbieten. Diese Liste ist jedoch nicht abschließend:
Bei den Leistungen der Kinderinvaliditätsversicherung unterscheiden sich die Versicherer: Manche Versicherer zahlen bei krankheitsbedingter Invalidität eine einmalige Kapitalzahlung oder eine monatliche Rente. Den besten Schutz bieten die Versicherungen, die beides – also Einmalzahlung und Rente – kombinieren. So erhalten Familien eine dauerhafte monatliche Unterstützung und können gleichzeitig einen behindertengerechten Umbau oder kostspielige medizinische Hilfsmittel finanzieren.
Je nach Tarif zahlen die Versicherer ihre vollen Leistungen entweder bei Invalidität ab 50 Prozent oder bei Schwerbehinderung des Kindes. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Invalidität oder Schwerbehinderung auf einem Unfall oder einer Krankheit beruht.
Stellt der Versicherer auf eine Schwerbehinderung des Kindes ab, dann orientiert er sich an der Einstufung durch das Versorgungsamt. Bescheinigt dieses einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent, gilt das Kind als schwerbehindert.
Manche Zusatzversicherungen sehen vor, nur bei bestimmten schweren Erkrankungen wie Krebs, Rheuma oder Epilepsie zu zahlen. Von diesen Versicherungen raten wir ab. Sie bieten nur unzureichenden Schutz, wenngleich der Schutz besser als bei einer reinen Unfallversicherung ist. Wenn ein Kind eine andere Krankheit erleidet, die nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt ist, gehen Eltern im schlimmsten Fall leer aus.
Unfallversicherungen für Kinder haben wir bereits für 38 Euro im Jahr im günstigsten Tarif finden können. Kinderinvaliditätsversicherungen sind im Vergleich teurer. Wer für ein einjähriges Kind eine KIV mit monatlicher Rente von 1.000 Euro und Einmalzahlung von 25.000 Euro absichern möchte, muss mit Jahresbeiträgen um die 300 bis 400 Euro im Jahr rechnen. Je nach Tarif und Zusatzleistungen kann sich der Beitrag auch erhöhen.
Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann eine sinnvolle Absicherung für Dein Kind sein. Sie ist aber kein Muss: Prüfe zunächst, ob Du selbst alle wichtigen Versicherungen abgeschlossen hast. Überlege auch, ob Du monatlich Geld Du für Deine Kinder sparen oder anlegen möchtest. Erst dann solltest Du über eine KIV als Zusatzversicherung nachdenken. Reine Kinderunfallversicherungen halten wir dagegen für wenig sinnvoll.
Laut Statistischem Bundesamt werden 90 Prozent der schweren Behinderungen durch eine Krankheit verursacht. Nur knapp 1 Prozent der Behinderungen sind auf einen Unfall zurückzuführen. Aus diesem Grund bieten Kinderinvaliditätsversicherungen besseren Schutz als Unfallversicherungen.
Dennoch haben Kinder zum Glück nur ein geringes Risiko für eine Schwerbehinderung: Nur 3 Prozent der Schwerbehinderten waren zum Jahresende 2021 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wenn es allerdings zu einem schweren Schicksalsschlag kommt, dann sind die finanziellen Konsequenzen erheblich: Wer ein schwerbehindertes Kind hat, muss möglicherweise seine Arbeitszeiten reduzieren oder seinen Job komplett aufgeben. Ein schwer krankes Kind ist vielleicht sein Leben lang auf die Hilfe seiner Eltern angewiesen. Vielleicht kommen Kosten für die Betreuung oder für einen behindertengerechten Umbau hinzu.
Außerdem kann ein behindertes Kind unter Umständen niemals selbst eigenes Einkommen erzielen. Diese Kosten können die gesamte Familie vor eine finanzielle Herausforderung stellen. Es gibt zwar staatliche Unterstützung für behinderte Kinder – diese reicht aber oft nicht aus, um alle Kosten im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung zu decken.
Eine Kinderinvaliditätsversicherung ist aber auch teurer als eine Unfallversicherung. Daher kommt sie nur dann in Frage, wenn Du die wichtigsten Versicherungen bereits abgeschlossen hast und Dir die zusätzlichen Beiträge noch leisten kannst. Zu den wichtigen Versicherungen gehören in jedem Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und eine Haftpflichtversicherung. Damit sicherst Du nicht nur Deine finanzielle Sicherheit, sondern gleichzeitig die Deiner Kinder. Eine Risikolebensversicherung sichert ein Kind für den Fall ab, dass ein Elternteil oder sogar beide Elternteile versterben.
Vielleicht möchtest Du auch Geld für das spätere Leben Deines Kindes ansparen. Ausbildung, Studium oder die erste eigene Wohnung können sehr kostspielig sein. Denke daher zunächst über eine Geldanlage für Kinder nach, bevor Du an den Abschluss einer KIV gehst. Das geht etwa mit einem Kinderdepot und ETF-Sparplan für Kinder.
Wenn Du bereits ausreichend versichert bist und das Thema Geldanlage für das eigene Kind ebenfalls geklärt ist, dann kannst Du in einem weiteren Schritt über eine Kinderinvaliditätsversicherung nachdenken.
Um den Nachwuchs bestmöglich abzusichern, solltest Du einige Dinge beachten. Nachfolgend zeigen wir Dir die wichtigsten Punkte bei der Kinderinvaliditätsversicherung.
Krankheiten absichern - Eine Versicherung, die ausschließlich Unfallfolgen absichert, ist nur wenig sinnvoll. Achte darauf, den Vertrag um einen zusätzlichen Schutz gegen Krankheiten zu erweitern. Weiter oben haben wir Dir bereits eine Auswahl an Anbietern zusammengestellt, die eine solche Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung anbieten. Versicherungen, die ausschließlich bestimmte Krankheiten wie Krebs oder Rheuma absichern, halten wir dagegen für wenig sinnvoll.
Früh abschließen - Wer sein Kind gegen Invalidität versichern möchte, sollte das so früh wie möglich tun. Viele Versicherer bieten ihre Verträge schon im ersten Lebensjahr des Kindes an.
Hat Dein Kind bereits Beschwerden oder Krankheiten, wird es schwierig, die Gesundheitsprüfung bei der Versicherung zu bestehen. Je gesünder der Nachwuchs ist, desto einfacher ist es, die Gesundheitsfragen zu beantworten und umso günstiger sind in der Regel auch die Beiträge.
Das Höchstalter für den Versicherungsbeginn liegt meist bei 15 oder 16 Jahren. Mit Volljährigkeit des Kindes wird der Tarif dann oft auf eine gewöhnliche Unfallversicherung umgestellt. Wir raten dazu, zu einem späteren Zeitpunkt über eine BU für Schüler nachzudenken. Sie zahlt, wenn Dein Kind aus gesundheitlichen Gründen schul- oder berufsunfähig wird. Damit bietet sie besseren Schutz als eine Unfallversicherung.
Unfallrente vereinbaren - Wir empfehlen in jedem Fall eine monatliche Rente zu vereinbaren. Vielleicht musst Du wegen der Erkrankung Deines Kind Deine Arbeitszeiten reduzieren oder kostspielige medizinische Behandlungen bezahlen. Außerdem kann ein schwerbehindertes Kind im schlimmsten Fall niemals selbst einen Beruf ausüben und Geld verdienen. Mit einer monatlichen Unfallrente lässt sich zumindest ein Teil dieser finanziellen Lücke schließen.
Viele Versicherungen bieten statt einer Rente eine einmalige Zahlung an. Größere Geldbeträge können beispielsweise für einen behindertengerechten Umbau genutzt werden. Diese Versicherungen mit Kapitalzahlung sind meistens günstiger als Versicherungen mit einer fortlaufenden Rentenzahlung. Doch das Geld aus einer einmaligen Leistung ist früher oder später aufgebraucht.
Eine Rentenzahlung wird hingegen so lange bezahlt, wie die Invalidität oder Schwerbehinderung bei Deinem Kind besteht. Bedenken solltest Du allerdings, dass die Rente eingestellt wird, sobald das Kind nicht mehr als invalide oder schwerbehindert gilt. Eine Einmalzahlung aus der Versicherung kannst Du hingegen behalten, wenn das Kind wieder gesund ist, beispielsweise nach einer Krebsbehandlung.
Im besten Fall suchst Du also eine Versicherung aus, die beides leistet: eine Rente und eine einmalige Kapitalzahlung.
Höhe der Rente - Die meisten Kinderinvaliditätsversicherungen zahlen Unfallrenten nur bis zu einer bestimmten Höhe. Je höher die monatliche Rente, desto teurer sind auch die Versicherungsbeiträge. Wir empfehlen Dir eine möglichst hohe Rente abzusichern. Im Worst Case soll diese Rente einen Teil Deines monatlichen Einkommens und zusätzliche Kosten für die Pflege Deines Kindes decken. Am besten lässt Du Dir die Versicherungsbeiträge für verschiedene Rentenhöhen durchrechnen. Wähle dann die Absicherung, die Du Dir auch über einen langen Zeitraum leisten kann.
Wenig Leistungsausschlüsse - Ein guter Versicherer sollte grundsätzlich alle Krankheiten absichern. Bestimmte Erkrankungen werden jedoch von den meisten Versicherungen ausgeschlossen. Dazu gehören vor allem psychische Erkrankungen, soweit diese nicht auf hirnorganische Schäden zurückzuführen sind. Einen 100-prozentigen Schutz gegen alle Erkrankungen gibt es also bei der Kinderinvaliditätsversicherung nicht.
Angeborene Krankheiten, von denen Du beim Abschluss der Versicherung nichts wusstest, dürfen nicht vom Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung ausgeschlossen werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: UV ZR 252/06).
Gesundheitsfragen beantworten - Beim Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung musst Du eine Reihe von Gesundheitsfragen für Dein Kind beantworten. Insbesondere dann, wenn Du Dein Kind zusätzlich gegen Krankheiten absichern möchtest, wird die Versicherung genau nachfragen. Dabei fragt der Versicherer unter anderem, ob Krankheiten bestehen und ob es in der Vergangenheit bereits Krankenhausaufenthalte gab. Die Gesundheitsfragen solltest Du am besten mit ärztlichen Unterlagen und der Patientenakte Deiner Krankenkasse beantworten. Beantworte alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig. Sonst bekommst Du im schlimmsten Fall keine Leistung, wenn Dein Kind tatsächlich krank wird.
Wenn Dein Kind einen Unfall oder eine Schwerbehinderung erleidet, unterstützt Dich der Staat mit verschiedenen Leistungen. Viele dieser Leistungen müssen aber zum Teil von den Eltern mitfinanziert werden.
Für gesetzliche Versicherte springt bei Unfällen in der Schule oder bei Wegeunfällen die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sie zahlt die Kosten für ärztliche Behandlungen nach einem Unfall, wie auch bei Arbeitnehmern. Außerdem zahlt sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unfallrente oder Pflegegeld.
Wenn ein Kind krank wird und ein Elternteil daher nicht zur Arbeit gehen kann, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Kinderkrankengeld. Im Jahr 2022 gibt es wegen der Corona-Pandemie länger Kinderkrankengeld: pro Elternteil und Kind 30 Tage anstatt zehn. Privatversicherte bekommen kein vergleichbares Kinderkrankengeld.
Die Gesetzliche Krankenkasse kommt außerdem für medizinische Dienstleistungen auf, die der Arzt verordnet, also Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie. Daneben beteiligt sie sich an den Kosten für Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen. Manchmal übernehmen die Kassen auch die Kosten für eine vorübergehende häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe.
Wenn ein behindertes Kind pflegebedürftig ist, zahlt auch die gesetzliche Pflegeversicherung verschiedene Leistungen. Pflegegeld zahlt die Versicherung dann, wenn Eltern die Pflege selbst zuhause übernehmen. Das monatliche Pflegegeld wird je nach Pflegegrad gestaffelt und reicht von 316 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 901 Euro bei Pflegestufe 5 (Stand: 2022). Außerdem können Eltern einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro bekommen. Für Umbaumaßnahmen gibt es einen einmaligen Zuschuss von 4000 Euro.
Du siehst also: Wenn Dein Kind schwer erkranken sollte, gibt es viele Hilfen durch den Staat. Doch eine umfassende Absicherung ist das nicht. Möchte sich einer der beiden Elternteile vollständig um das Kind kümmern und seine Arbeit niederlegen, dann reichen die staatlichen Hilfen oft nicht aus, um den Wegfall eines Gehalts auszugleichen. Wenn Du dann noch zusätzlich einen Immobilienkredit abzuzahlen hast, kann es finanziell sehr schnell eng werden. Die Kinderinvaliditätsversicherung gleicht zumindest einen Teil des fehlenden Einkommens aus und hilft, kostenaufwändige medizinische Behandlungen mitzufinanzieren.
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