Krankenhaustagegeld-Versicherung Auf Krankenhaustagegeld kannst Du verzichten
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Als Kassenpatient musst Du für einen Tag im Krankenhaus 10 Euro bezahlen (§ 61 Satz 1 SGB V). Dazu kommen weitere Kosten, etwa für das Telefon am Bett oder den Fernseher. Mit einer Krankenhaustagegeld-Versicherung bekommst Du für jeden Tag im Krankenhaus eine vorher vereinbarte Summe ausbezahlt, mit der Du diese Kosten abdecken kannst. So eine Versicherung klingt zwar verlockend, ist aber in aller Regel überflüssig.
Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt nur bei einem medizinisch notwendigen, stationären Aufenthalt im Krankenhaus (§ 192 Abs. 4 VVG). Bei ambulanten Behandlungen oder Operationen ohne Krankenhausaufenthalt gibt es daher kein Geld – ebenso wenig, wenn Du eine Kur oder Reha machst.
Die Versicherung zahlt Dir das Tagegeld aus, sobald ihr die Bescheinigung des Krankenhauses über die Dauer des Klinikaufenthalts vorliegt.
Die Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt für jeden Tag, den Du im Krankenhaus liegst, einen festgelegten Betrag. Die Tage der Aufnahme und der Entlassung aus der Klinik werden auch angerechnet. Bist Du gesund, bekommst Du die Versicherung meistens schon für unter 10 Euro im Monat.
Wie hoch der Tagessatz sein soll, den Du während eines Klinikaufenthalts bekommst, kannst Du frei mit der Versicherung vereinbaren. Wie viel Euro pro Tag Du höchstens versichern kannst, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Bei manchen beträgt der maximale Tagessatz 60 Euro, bei anderen 150 Euro. Oft musst Du wenigstens 10 Euro Tagessatz versichern.
Der vereinbarte Betrag wird Dir steuerfrei, also ohne Abzüge, ausbezahlt. Über das Geld von der Versicherung kannst Du frei verfügen. Was Du damit bezahlst, ist Deine Privatsache.
Bei vielen Anbietern gibt es jedoch eine Wartezeit von drei Monaten nach Abschluss der Versicherung. Musst Du in dieser Zeit ins Krankenhaus, zahlt die Versicherung nicht – es sei denn Du hattest einen Unfall. Gut zu wissen: Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag entfällt, wenn die gesetzliche Unfallversicherung den Krankenhausaufenthalt zahlt. Das ist der Fall, wenn Du auf der Arbeit oder beispielsweise auf dem Weg dorthin einen Unfall erleidest.
Die Höhe des Tagessatzes bestimmt maßgeblich, wie teuer die Versicherung ist. Auch Dein Alter, Beruf und Gesundheitszustand haben Einfluss auf den Beitrag. Beim Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung musst Du in der Regel einige Gesundheitsfragen beantworten. Hast Du bereits Vorerkrankungen, kann es passieren, dass die Versicherung einen Risikozuschlag fordert. Oder sie vereinbart mit Dir einen Leistungsausschluss wegen bestimmter Krankheiten. Dann leistet sie nicht, wenn Du wegen dieser Krankheiten in einem Krankenhaus aufgenommen wirst.
Ausgaben für den Hundesitter, die Taxifahrt Deiner Familie zu Besuchen im Krankenhaus oder Gebühren für Telefon, Fernseher und Wlan – wenn Du Dich über eine Krankenhaustagegeld-Versicherung informierst, liest Du viel über mögliche Zusatzkosten im Krankenhaus.
Tatsache ist: Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, musst Du 10 Euro pro Krankenhaustag aus eigener Tasche zahlen. Das allerdings höchstens 28 Tage lang (§ 39 Abs. 4 SGB V). Die gesetzliche Zuzahlung liegt also schlimmstenfalls bei 280 Euro. In den Jahren 2020 bis 2022 dauerte ein Krankenhausaufenthalt laut Statistischem Bundesamt außerdem durchschnittlich nur sieben Tage. Hast Du in einem Jahr schon viele Krankheitskosten finanzieren müssen, kannst Du eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Für solche überschaubaren Beiträge brauchst Du keine Versicherung abschließen. Auch wenn Zusatzkosten im Krankenhaus im Portemonnaie schmerzen, in der Regel treiben sie Dich nicht in den finanziellen Ruin. Für solche Fälle solltest Du Dir besser einen Notgroschen auf einem Tagesgeldkonto ansparen.
Und Gebühren für Telefon oder Wlan lassen sich oft vermeiden, wenn Du ohnehin einen leistungsstarken Handyvertrag hast. Mit den passenden Streaming-Diensten kannst Du Dir möglicherweise auch den kostenpflichtigen Fernseher im Krankenhaus sparen.
Finanztip hält eine Krankenhaustagegeld-Versicherung deshalb für verzichtbar. Aus unserer Sicht gibt es bessere Alternativen.
Wenn Du zusätzliche Kosten für den Fall, dass Du krank wirst, mit einer Versicherung abdecken möchtest, solltest Du lieber eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Sie nennt sich zwar sehr ähnlich wie die Krankenhaustagegeld-Versicherung, funktioniert aber anders und ist wesentlich sinnvoller. Die Krankentagegeld-Versicherung gleicht Deinen Einkommensverlust aus, wenn Du längere Zeit arbeitsunfähig bist.
Allerdings zahlt die Vesicherung erst, wenn die sogenannte Karenzzeit vorbei ist – abhängig vom Vertrag sind das meist die ersten sieben bis 43 Tage der Krankheit. Bist Du angestellt, hast Du aber die sechs Wochen davor einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.
Für Angestellte kann eine Krankentagegeld-Versicherung dennoch interessant sein. Das Krankengeld beträgt nämlich maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Das sind aktuell also 3622,50 Euro brutto im Monat – auch wenn Du wesentlich mehr verdienst. Du solltest daher unbedingt prüfen, welche monatliche Lücke Dir im Krankheitsfall entsteht und diese im Zweifel mit einer Krankentagegeldversicherung absichern. Zur Erinnerung: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens (§ 47 Abs. 1 SGB V).
Auch für Selbstständige kann eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll sein. Sie erhalten nicht automatisch Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Über die gesetzliche Krankenkasse können sie aber einen kostenpflichtigen Wahltarif abschließen. Dann bekommen sie wie ein Angestellter Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Mit einem Ergänzungstarif der Krankenkasse kann es sogar schon früher Krankengeld geben. Reicht das Krankengeld der Kasse nicht aus, sollten sich Selbstständige ebenfalls um ein zusätzliches Krankentagegeld kümmern. Wie Du Dich am besten für den Krankheitsfall absicherst, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Krankengeld für Selbstständige.
Privatversicherte schließen die Krankentagegeldversicherung meist direkt in Kombination mit der privaten Krankenversicherung ab. Das ist aber kein Muss. Die Krankentagegeldversicherung kannst Du auch bei einem anderen Anbieter abschließen.
Für Selbstständige und manche Angestellte ist ein Krankentagegeld bei langer Krankheit sinnvoll.
Von uns empfohlenes Portal für den Tarifvergleich: Acio
Legst Du Wert darauf, im Krankenhaus wie ein Privatversicherter behandelt zu werden, kannst Du eine Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen. Sie zahlt hohe Honorare für die Behandlung durch Spezialisten und Chefärzte und je nach Vertrag die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Die Zusatzversicherung stockt also die Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf.
Mit dieser Versicherung bekommst Du teure Behandlungen beim Spezialisten und ein komfortableres Zimmer bezahlt.
Von uns empfohlene Tarife: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).
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