Krankenhaustagegeld-Versicherung Auf Krankenhaustagegeld kannst Du verzichten

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt Dir für jeden Tag eines Krankenhausaufenthalts einen vorher vereinbarten Betrag.
  • Mit dem Geld von der Ver­si­che­rung kannst Du Extras in der Klinik, Fahrtkosten oder die gesetzliche Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten bezahlen.
  • Wir von Finanztip halten Krankenhaustagegeld für überflüssig.

So gehst Du vor

  • Spare lieber einen Notgroschen an, als eine Krankenhaustagegeld-Versicherung abzuschließen. Dann kannst Du Kosten für Fernsehen, Wlan oder besseres Essen in der Klinik selbst zahlen.
  • Legst Du im Krankenhaus Wert auf die Behandlung wie ein Privatpatient, kannst Du eine Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen. Wir empfehlen: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).
  • Bekommst Du bei längerer Krankheit kein Krankengeld oder reicht Dir das nicht aus, dann ist ein Krankentagegeld sinnvoll. Die Ver­si­che­rung zahlt nicht nur bei Klinikaufenthalten, sondern auch, wenn Du krank zuhause bist. Vergleiche Tarife bei Acio.

Als Kassenpatient musst Du für einen Tag im Krankenhaus 10 Euro bezahlen (§ 61 Satz 1 SGB V). Dazu kommen weitere Kosten, etwa für das Telefon am Bett oder den Fernseher. Mit einer Krankenhaustagegeld-Versicherung bekommst Du für jeden Tag im Krankenhaus eine vorher vereinbarte Summe ausbezahlt, mit der Du diese Kosten abdecken kannst. So eine Ver­si­che­rung klingt zwar verlockend, ist aber in aller Regel überflüssig.  

Wann zahlt die Krankenhaustagegeld-Versicherung?

Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt nur bei einem medizinisch notwendigen, stationären Aufenthalt im Krankenhaus (§ 192 Abs. 4 VVG). Bei ambulanten Behandlungen oder Operationen ohne Krankenhausaufenthalt gibt es daher kein Geld – ebenso wenig, wenn Du eine Kur oder Reha machst.

Die Ver­si­che­rung zahlt Dir das Tagegeld aus, sobald ihr die Bescheinigung des Krankenhauses über die Dauer des Klinikaufenthalts vorliegt.

Welche Leistungen bietet die Ver­si­che­rung?

Die Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt für jeden Tag, den Du im Krankenhaus liegst, einen festgelegten Betrag. Die Tage der Aufnahme und der Entlassung aus der Klinik werden auch angerechnet. Bist Du gesund, bekommst Du die Ver­si­che­rung meistens schon für unter 10 Euro im Monat.

Wie hoch der Tagessatz sein soll, den Du während eines Klinikaufenthalts bekommst, kannst Du frei mit der Ver­si­che­rung vereinbaren. Wie viel Euro pro Tag Du höchstens versichern kannst, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Bei manchen beträgt der maximale Tagessatz 60 Euro, bei anderen 150 Euro. Oft musst Du wenigstens 10 Euro Tagessatz versichern.

Der vereinbarte Betrag wird Dir steuerfrei, also ohne Abzüge, ausbezahlt. Über das Geld von der Ver­si­che­rung kannst Du frei verfügen. Was Du damit bezahlst, ist Deine Privatsache.

Bei vielen Anbietern gibt es jedoch eine Wartezeit von drei Monaten nach Abschluss der Ver­si­che­rung. Musst Du in dieser Zeit ins Krankenhaus, zahlt die Ver­si­che­rung nicht – es sei denn Du hattest einen Unfall. Gut zu wissen: Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag entfällt, wenn die gesetzliche Unfall­ver­sicherung den Krankenhausaufenthalt zahlt. Das ist der Fall, wenn Du auf der Arbeit oder beispielsweise auf dem Weg dorthin einen Unfall erleidest.  

Die Höhe des Tagessatzes bestimmt maßgeblich, wie teuer die Ver­si­che­rung ist. Auch Dein Alter, Beruf und Gesundheitszustand haben Einfluss auf den Beitrag. Beim Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung musst Du in der Regel einige Gesundheitsfragen beantworten. Hast Du bereits Vorerkrankungen, kann es passieren, dass die Ver­si­che­rung einen Risikozuschlag fordert. Oder sie vereinbart mit Dir einen Leistungsausschluss wegen bestimmter Krankheiten. Dann leistet sie nicht, wenn Du wegen dieser Krankheiten in einem Krankenhaus aufgenommen wirst. 

Ist ein Krankenhaustagegeld sinnvoll?

Ausgaben für den Hundesitter, die Taxifahrt Deiner Familie zu Besuchen im Krankenhaus oder Gebühren für Telefon, Fernseher und Wlan – wenn Du Dich über eine Krankenhaustagegeld-Versicherung informierst, liest Du viel über mögliche Zusatzkosten im Krankenhaus.

Tatsache ist: Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, musst Du 10 Euro pro Krankenhaustag aus eigener Tasche zahlen. Das allerdings höchstens 28 Tage lang (§ 39 Abs. 4 SGB V). Die gesetzliche Zuzahlung liegt also schlimmstenfalls bei 280 Euro. In den Jahren 2020 bis 2022 dauerte ein Krankenhausaufenthalt laut Statistischem Bundesamt außerdem durchschnittlich nur sieben Tage. Hast Du in einem Jahr schon viele Krankheitskosten finanzieren müssen, kannst Du eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Für solche überschaubaren Beiträge brauchst Du keine Ver­si­che­rung abschließen. Auch wenn Zusatzkosten im Krankenhaus im Portemonnaie schmerzen, in der Regel treiben sie Dich nicht in den finanziellen Ruin. Für solche Fälle solltest Du Dir besser einen Notgroschen auf einem Tagesgeldkonto ansparen. 

Und Gebühren für Telefon oder Wlan lassen sich oft vermeiden, wenn Du ohnehin einen leistungsstarken Handyvertrag hast. Mit den passenden Streaming-Diensten kannst Du Dir möglicherweise auch den kostenpflichtigen Fernseher im Krankenhaus sparen. 

Finanztip hält eine Krankenhaustagegeld-Versicherung deshalb für verzichtbar. Aus unserer Sicht gibt es bessere Alternativen.

Gibt es empfehlenswerte Alternativen zur Krankenhaustagegeld-Versicherung?

Wenn Du zusätzliche Kosten für den Fall, dass Du krank wirst, mit einer Ver­si­che­rung abdecken möchtest, solltest Du lieber eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Sie nennt sich zwar sehr ähnlich wie die Krankenhaustagegeld-Versicherung, funktioniert aber anders und ist wesentlich sinnvoller. Die Krankentagegeld-Versicherung gleicht Deinen Einkommensverlust aus, wenn Du längere Zeit arbeitsunfähig bist. 

Allerdings zahlt die Vesicherung erst, wenn die sogenannte Karenzzeit vorbei ist – abhängig vom Vertrag sind das meist die ersten sieben bis 43 Tage der Krankheit. Bist Du angestellt, hast Du aber die sechs Wochen davor einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Danach zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se Krankengeld.

Für Angestellte kann eine Krankentagegeld-Versicherung dennoch interessant sein. Das Krankengeld beträgt nämlich maximal 70 Prozent der Bei­trags­be­messungs­grenze. Das sind aktuell also 3622,50 Euro brutto im Monat – auch wenn Du wesentlich mehr verdienst. Du solltest daher unbedingt prüfen, welche monatliche Lücke Dir im Krankheitsfall entsteht und diese im Zweifel mit einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung absichern. Zur Erinnerung: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens (§ 47 Abs. 1 SGB V). 

Auch für Selbstständige kann eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll sein. Sie erhalten nicht automatisch Krankengeld von ihrer Kran­ken­kas­se. Über die gesetzliche Kran­ken­kas­se können sie aber einen kostenpflichtigen Wahltarif abschließen. Dann bekommen sie wie ein Angestellter Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Mit einem Ergänzungstarif der Kran­ken­kas­se kann es sogar schon früher Krankengeld geben. Reicht das Krankengeld der Kasse nicht aus, sollten sich Selbstständige ebenfalls um ein zusätzliches Krankentagegeld kümmern. Wie Du Dich am besten für den Krankheitsfall absicherst, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Krankengeld für Selbstständige

Privatversicherte schließen die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung meist direkt in Kombination mit der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung ab. Das ist aber kein Muss. Die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung kannst Du auch bei einem anderen Anbieter abschließen. 

Mehr dazu im Ratgeber Krankentagegeld-Versicherung

  1. Für Selbstständige und manche Angestellte ist ein Krankentagegeld bei langer Krankheit sinnvoll.

  2. Von uns emp­foh­lenes Portal für den Tarifvergleich: Acio

Zum Ratgeber

Legst Du Wert darauf, im Krankenhaus wie ein Privatversicherter behandelt zu werden, kannst Du eine Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen. Sie zahlt hohe Honorare für die Behandlung durch Spezialisten und Chefärzte und je nach Vertrag die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Die Zusatzversicherung stockt also die Standardleistungen der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung auf.

Mehr dazu im Ratgeber Krankenhaus-Zusatzversicherung

  • Mit dieser Ver­si­che­rung bekommst Du teure Behandlungen beim Spezialisten und ein komfortableres Zimmer bezahlt.

  • Von uns emp­foh­lene Tarife: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).

Zum Ratgeber

Autoren
Julia Rieder

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