Halbwaisenrente Wann Kinder eine Waisenrente bekommen

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Versterben Vater oder Mutter, steht den Kindern oft eine Halbwaisenrente zu.
  • Die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt bei Halbwaisen 10 Prozent und bei Vollwaisen 20 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen.
  • Kinder bekommen eine Waisenrente grundsätzlich bis zu ihrem 18. Geburtstag. Wer eine Ausbildung macht oder studiert, kann den Anspruch bis zum 27. Geburtstag verlängern.

So gehst Du vor

  • Du musst für Dein minderjähriges Kind oder als volljährige Waise oder Halbwaise für Dich selbst die Hinterbliebenenrente beim jeweiligen Rententräger beantragen.
  • Lass Dich bei der Antragstellung unterstützen und beraten. Ansprechpartner findest Du auf der Website der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung oder bei der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung.

Für ein Kind ist der Tod von Vater oder Mutter immer eine traumatische Situation. Der Verlust ist schmerzhaft, Trauerarbeit ist wichtig. Durch eine Errungenschaft der Sozialgesetzgebung sind die meisten Kinder seit Beginn des 20. Jahrhunderts zumindest finanziell abgesichert. Sie bekommen eine Halbwaisenrente oder Waisenrente.

Wer hat Anspruch auf Waisenrente?

Kinder, die ihre Eltern verloren haben, bekommen in aller Regel eine monatliche finanzielle Unterstützung: eine Halbwaisenrente, wenn ein Elternteil noch lebt, oder eine Vollwaisenrente, falls beide Eltern verstorben sind.

Solche Hinterbliebenenrenten werden von unterschiedlichen Trägern gezahlt. Der wichtigste Rententräger ist die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung, aber auch berufsständische Versorgungswerke oder die gesetzliche Unfall­ver­sicherung sind für Waisenrenten zuständig. Zudem bekommen auch Hinterbliebene von Beamten im Rahmen der Beamtenversorgung ein sogenanntes Waisengeld.

Eine Waisenrente aus der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung bekommen Kinder und Jugendliche, deren verstorbener Vater oder Mutter gesetzlich rentenversichert war (§ 48 SGB VI). Diese besondere Form der Hinterbliebenenrente wurde nach den statistischen Daten der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung im Jahr 2021 an rund 285.000 Menschen gezahlt. Im Durchschnitt bekamen die Waisen oder Halbwaisen monatlich knapp 316 Euro.

Für den Anspruch auf Waisenrente macht es keinen Unterschied, ob es sich um eheliche, angenommene oder nichteheliche Kinder handelt. Auch Stiefkinder und Pflegekinder werden berücksichtigt, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren. Sogar Enkel oder Geschwister können eine Hinterbliebenenrente bekommen, wenn sie mit dem Verstorbenen in einem Haushalt gelebt haben oder er sie überwiegend unterhalten hat (SG Dortmund, Urteil vom 22. April 2009, Az. S 15 (2) R 155/06).

Gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung - Hast Du Deine Frau oder Deinen Mann verloren, musst Du für Dein minderjähriges Kind einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen und eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde einreichen. Das richtige Formular findest Du auf der Webseite der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung (Antrag R0500). Für Dich selbst solltest Du einen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente stellen. Ausführliche Informationen dazu findest Du in unserem eigenen Ratgeber Witwenrente.

Gesetzliche Unfall­ver­sicherung - Ist Dein Mann oder Deine Frau bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit verstorben, dann bekommst Du für Dein Kind eine Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung (§ 67 SGB VII). Du musst Dich an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden. Welche das ist, richtet sich nach der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens, in dem der Verstorbene beschäftigt war. Nähere Auskünfte erteilt der Arbeitgeber oder die Deutsche Gesetzliche Unfall­ver­sicherung (DGUV). Für alle Informationen kannst Du Dich an die kostenfreie Rufnummer 0800 60 50 40 4 wenden.

Beamtenversorgung - Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Waisengeld voraussetzungslos von Amts wegen gewährt. Danach musst Du es beantragen. Wende Dich dazu an den Dienstherrn Deiner verstorbenen Mutter oder Vater.

Wie hoch ist die Waisenrente?

Jede Waisenrente wird individuell berechnet. Wieviel Du bekommst, hängt vom Träger ab, der die Hinterbliebenenrente zahlen muss.

Waisenrenten aus der Ren­ten­ver­si­che­rung

Entscheidend ist der Rentenanspruch des Verstorbenen, der auf den Todeszeitpunkt berechnet wird. Halbwaisen haben Anspruch auf 10 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen (§ 67 Nr. 7 SGB VI). Sind beide Eltern gestorben, verdoppelt sich der Betrag zur Vollwaisenrente auf 20 Prozent (§ 67 Nr. 8 SGB VI). Allerdings werden hier nicht 20 Prozent von beiden Renten der Eltern gezahlt, sondern nur von der höheren Rente.

Im Durchschnitt bekamen die Waisen oder Halbwaisen laut Deutscher Ren­ten­ver­si­che­rung im Jahr 2021 monatlich rund 316 Euro.

Einen Zuschlag gibt es für jeden Monat, den das verstorbene Elternteil in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt hat (§ 78 SGB VI).

Die Hinterbliebenenrente wird ohne Abschlag gezahlt, wenn die Mutter oder der Vater nach Vollendung des 65. Lebensjahres gestorben ist. Versterben die Eltern, bevor sie 63 Jahre alt sind, wird die Waisenrente um einen Abschlag gemindert (§ 77 Abs. 2 Nr. 4 SGB VI).

Waisenrente aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung

Der Träger der Unfall­ver­sicherung zahlt 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen an Halbwaisenrente an die hinterbliebenen Kinder, als Vollwaisenrente werden 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des verstorbenen Elternteils ausgezahlt (§ 68 SGB VII).

Beispiel: Vater Anton verstirbt infolge eines Arbeitsunfalls und hinterlässt seine minderjährigen Kinder Bastian und Charlotte. In dem Jahr vor dem Unfall verdiente Anton 40.000 Euro brutto. Die Halbwaisenrenten betragen je 20 Prozent des Jahresverdienst, also jährlich 8.000 Euro. Die zuständige Berufsgenossenschaft zahlt an die beiden Kinder eine monatliche Halbwaisenrente von 666,67 Euro.

Alle Hinterbliebenenrenten aufgrund des Todes der gleichen Person dürfen zusammen höchstens 80 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes betragen (§ 70 SGB VII). Es kann also sein, dass Du weniger an Rente bekommst, wenn neben Dir viele weitere Personen Rentenansprüche haben.

Die Rente aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung wird auf die Rente der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung angerechnet (§ 93 SGB VI). Insofern kann es zu einer Kürzung oder zum kompletten Entfall der Waisenrente aus der Gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung kommen.

Waisengeld für Beamtenkinder

Auch hinterbliebene Kinder von Beamten haben Anspruch auf Waisengeld. Das beträgt für Halbwaisen 12 Prozent und für Vollwaisen 20 Prozent des Ruhegehalts, das der oder die Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er oder sie am Todestag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden wäre.

Minderjährige Kinder bekommen die Rente nicht direkt ausgezahlt, die erhält der Erziehungsberechtigte.

Wichtig: Alle Waisenrenten müssen grundsätzlich versteuert werden. Diese werden in der Anlage R der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung eingetragen.

Eigenes Einkommen wird nicht angerechnet

Seit 2015 werden eigene Einkünfte auf die Waisenrente nicht mehr angerechnet. Du kannst also neben Deiner Ausbildung arbeiten, ohne dass Du Abstriche bei Deiner Hinterbliebenenrente in Kauf nehmen musst.

Welche Wartezeit muss bei der Waisenrente erfüllt sein?

Hinterbliebene Kinder erhalten die Waisenrente aus der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung nur, wenn der verstorbene Elternteil mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt hat – das ist die allgemeine Wartezeit.

Auf die allgemeine Wartezeit rechnet der Staat folgende Zeiten an:

  • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge),
  • Kindererziehungszeiten,
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten,
  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers (Minijobs).

Es gibt auch Fälle, in denen die Wartezeit nicht eingehalten werden muss, zum Beispiel bei einem tödlichen Arbeitsunfall. Dann zahlt der Unfall­ver­sicherungsträger die Waisenrente bereits, wenn der Verstorbene einen Monatsbeitrag in die Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt hat.

Wie lange wird Waisenrente gezahlt?

Kinder können bis zum 18. Geburtstag eine Waisenrente bekommen. Das gilt für alle Waisenrenten unabhängig davon, welcher Sozialversicherungsträger zuständig ist.

Danach kannst Du die Hinterbliebenenrente bis zu Deinem 27. Geburtstag weiter beziehen, wenn Du in einer der folgenden Lebenssituationen bist:

  1. Du gehst noch zur Schule oder bist in einer Berufsausbildung, wobei Du mehr als 20 Stunden in der Woche dafür verwenden musst.
  2. Du studierst.
  3. Du leistest ein freiwilliges soziales (FSJ), ökologisches (FÖJ), kulturelles Jahr (FKJ) im In- oder Ausland oder einen Bundesfreiwilligendienst ab. Welche Freiwilligendienste anerkannt sind, findest Du im Einkommenssteuergesetz (§ 32 Abs. 4 EstG).
  4. Du bist in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – zum Beispiel zwischen Abitur und Beginn eines Freiwilligendienstes oder eines Studiums. Dauert sie länger, fällt die Waisenrente weg und kann erst dann wieder gezahlt werden, wenn der neue Ausbildungsabschnitt beginnt.
  5. Du bist aufgrund einer Behinderung so eingeschränkt, dass Du nicht selbst für Deinen Unterhalt sorgen kannst.

Wichtig: Wenn Du zum Beispiel nach der Schule als Aupair im Ausland arbeiten willst oder eine Zeit lang Work and Travel planst, solltest Du bedenken, dass Du in dieser Zeit auf Deine Waisenrente verzichten musst.

Auch bei Praktika solltest Du vorsichtig sein. Ein Praktikum gilt nur als Ausbildung, wenn es nach der einschlägigen Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Willst Du ein anderes Praktikum machen, um Erfahrungen im Job zu machen, riskierst Du damit die Waisenrente.

Unterbrichst Du Deine Ausbildung, weil Du zum Beispiel ein Kind bekommst und in Elternzeit gehst, dann entfällt während der Elternzeit Dein Anspruch auf Waisenrente (BSG, Urteil vom 1. Juni 2017, Az. B 5 R 2/16 R).

Die Renten- oder Unfall­ver­sicherung stellt die Zahlung spätestens ein, wenn Du 27 Jahre alt bist (§ 48 Abs. 4 SGB VI, § 67 Abs. 3 SGB VII).

Keine Nachteile aufgrund der Corona-Pandemie

Durch die Corona-Pandemie konnten Ausbildungen zum Teil nicht angetreten werden oder ihr Beginn verschob sich. Mit Blick auf die Vier-Monats-Frist zwischen den Ausbildungsabschnitten hätte das für einige Bezieher von Waisenrenten zur Einstellung der Zahlungen führen können. Mit dem Sozialschutz-Paket II hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Zahlung von Waisenrente während der Pandemie nicht daran scheitern darf, dass mehr als vier Monate zwischen den Ausbildungsabschnitten liegen (§ 304 Abs. 2 SGB VI; § 218g Abs. 2 SGB VII).

Waisenrente auch bei Zweitausbildung

Auch wenn Du eine Ausbildung bereits erfolgreich vor dem 27. Lebensjahr abgeschlossen hast, kann Dir ein weiterer Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung zustehen, wenn Du Dich für eine Zweitausbildung entscheidest.

Geklagt hatte eine junge Frau, die zunächst erfolgreich ihre Berufsausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten beendete. Danach besuchte sie die Fachoberschule, um ihr Abitur abzulegen.

Der Unfall­ver­sicherungsträger lehnte es ab, ihr weiterhin eine Halbwaisenrente zu zahlen, da sie sich selbst unterhalten könnte und auch Eltern für eine Zweitausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig seien.

Das Bundessozialgericht gab der Klägerin Recht: Der Anspruch auf Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung ist nicht auf eine sogenannte Erstausbildung begrenzt (BSG, Urteil vom 7. Mai 2019, Az. B 2 U 27/17; vgl. auch BSG, Urteil vom 7. Mai 2019, Az. B 2 U 30/17). Es ist auch nicht von Bedeutung, dass Du Bafög grundsätzlich nur für eine Erstausbildung bekommst. Bei der Waisenrente aus der Unfall­ver­sicherung gibt es eine solche Einschränkung gerade nicht.

Wichtig: Anders wird das bei einer Waisenrente aus der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung beurteilt. Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt im Regelfall nur dann die Waisenrente weiter, wenn es einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen erster und zweiter Ausbildung gibt. Ein solcher Zusammenhang besteht, wenn das Kind nach dem Abitur eine Banklehre macht und gleich darauf Betriebswirtschaftslehre oder Jura studiert. Die Waisenrente würde auch weitergezahlt, wenn jemand nach der Ausbildung zum Bauzeichner Architektur studiert.

Antrag rechtzeitig stellen

Damit Du auch nach Deinem 18. Geburtstag Deine Waisenrente weiter bekommst, muss Du sie rechtzeitig beantragen und dem Ren­ten­ver­si­che­rungsträger entsprechende Nachweise schicken. Das richtige Formular findest Du auf der Website der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung (Antrag R0615).

Bekommst Du Deine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung, musst Du den Träger rechtzeitig darüber informieren, wie Deine Ausbildungspläne sind, nachdem Du volljährig geworden bist.

Kran­ken­ver­si­che­rung und Waisenrente

Seit 2017 bist Du als Bezieher einer Halbwaisenrente oder Vollwaisenrente grundsätzlich in der Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11b SGB V). Bis zum 25. Lebensjahr ist die Ver­si­che­rung beitragsfrei für Dich, wenn Du noch zur Schule gehst oder studierst.

Ab Deinem 25. Geburtstag musst Du von der Waisenrente Beiträge an die Kran­ken­ver­si­che­rung zahlen. Falls Du noch studierst, bist Du in der Kran­ken­ver­si­che­rung der Studenten versichert. Hierbei sind Beiträge von etwa 90 Euro pro Monat für Studierende unter 30 Jahren zu zahlen.

Autoren
Eric Brandmayer
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