Urheberrecht: neues Gesetz

Das neue Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz UrhG) enthält einige wichtige Inhalte für den privaten Nutzer von Musik-CDs:

Einzelne Unternehmen haben angekündigt, dass sie gegen das neue Urheberrecht klagen werden. Begründung: Das neue Urheberrecht sei verfassungswidrig, weil es einer Enteignung gleichkomme. Der § 95a des neuen UrhG untersagt das Erstellen einer Privatkopie von Werken unter "Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers". Damit begeht jeder Nutzer, der mit einem Brenner eine kopiergeschütze Audio-CD, DVD oder eine Software für den eigenen Laptop oder das Auto brennen will, eine rechtswidrige Handlung und könnte ggf. strafrechtlich belangt werden.

Fazit: Das letzte Wort haben mal wieder die Richter.

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