Endfälliges Darlehen Tilgungsfreier Kredit – endfälliges Darlehen

Dirk Eilinghoff
Finanztip-Experte für Baufinanzierung und Immobilien

Endfälliges Darlehen

Ein endfälliges Darlehen ist ein Kredit, der am Ende der vereinbarten Laufzeit in einer Summe zur Rückzahlung fällig wird. Daher auch der Begriff „endfällig“. Weil während der Laufzeit des Darlehens keine Tilgung erfolgt, wird dieser Kredit per Definition auch als tilgungsfreies Darlehen bezeichnet. Als Folge muss der Kreditnehmer während der Kreditvertragsdauer auch nur die vereinbarten und fälligen Kreditzinsen zahlen, denn eine Darlehenstilgung erfolgt während der Kreditlaufzeit nicht.

Die Finanzbranche koppelt derartige endfällige Darlehen gern mit dem Abschluss einer Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung oder eines Bausparvertrages, in die der Verbraucher während der Laufzeit einzahlt. Wenn das Darlehen zur Rückzahlung fällig wird, soll es dann durch eine fällige Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung oder einen Bausparvertrag abgelöst werden.

Nicht nur die Verbraucherschutz-Zentralen und andere Verbraucherschutz-Verbände raten von einer derartigen Koppelung von Finanzgeschäften ab. Der Grund ist einleuchtend: Um einen Kredit zu tilgen musst Du bei dieser Finanzierungsvariante in einen anderen Vertrag (Quasi Sparvertrag) einzahlen. Das verursacht zusätzliche Verwaltungskosten und es ist häufig nicht sichergestellt, dass Fälligkeit des Sparvertrages und der Tilgungstermin auch zusammenfallen. Außerdem sind in der Regel auch die Kreditzinsen höher als die erzielbaren Zinsen für die Geldanlage.

Die zu zahlenden Zinsen können variabel oder fest ausfallen. Endfällige Kredite werden häufig zur Zwischenfinanzierung eingesetzt. Zur Sicherheit lassen sich die Kreditinstitute in der Regel die Verträge, die später zur Tilgung des Darlehens verwendet werden, abtreten.

Ein endfälliges Darlehen wird vorrangig in der Hausfinanzierung eingesetzt. Der Bauherr oder Hauskäufer hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten seine Immobilie zu finanzieren. Er kann einmal sein Baudarlehen in regelmäßigen Raten tilgen. Diese Form wird Annuitätendarlehen oder Tilgungsdarlehen genannt. Oder er entscheidet sich für einen tilgungsfreien Kredit (endfälliges Darlehen). Bei einem Vergleich sollte nicht nur auf die Höhe des Zinssatzes geschaut werden. Der „gekoppelte“ Sparvertrag ist in der Regel in der Gesamtfinanzierung eher nachteilig.

Ein endfälliges Darlehen ist (besser war) in der Regel nur bei einer vermieteten Immobilie sinnvoll. Bei einer vermieteten Immobilie sind die Zinsen auf die Fremdfinanzierung steuerlich absetzbar. Manche Steuersparer neigen daher dazu, die Zinsen wegen der steuerlichen Absetzbarkeit künstlich hoch zu halten. Da aber die früheren Steuervorteile aus einer Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung weitgehend entfallen sind, ist im Zweifel grundsätzlich von einem derartigen tilgungsfreien Darlehen abzusehen.

Bei Eigenheimern entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit. Daher wird hier generell das sogenannte Annuitätendarlehen (Tilgungskredit) präferiert. Ein tilgungsfreies Darlehen ist bei Eigenheimern daher in aller Regel schon wegen der Zinsmarge nachteilig, es sei denn, der Eigenheimer hätte eine sichere Alternativanlage mit höherer Verzinsung.
Tilgungsfreie Zeiten lassen sich bei einigen Banken im Gespräch über Hypothekendarlehen aushandeln, und im Notfall kann der Tilgungsbetrag ausgesetzt oder über einen kurzfristigen Ratenkredit finanziert werden. 

17. September 2020


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