Tipps & Tricks

4 Steuertipps zum Jahresende: So senkst Du Deine Steuerlast

Zwar machst Du die Steuererklärung für 2025 erst im nächsten Jahr, doch Du kannst jetzt schon die richtigen Weichen dafür stellen. Welche Ausgaben sich noch im Dezember lohnen – und was Du besser ins neue Jahr verschiebst.

Jörg Leine Steuern
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Zum Jahresende kannst Du mit ein paar einfachen Entscheidungen noch Deine Steuer für 2025 beeinflussen. Denn viele Ausgaben haben Jahreshöchstbeträge. Wenn Du sie erreichst, kannst Du sie steuerlich geltend machen.

Deshalb lohnt es sich, jetzt genau zu prüfen, wo Du 2025 stehst – und welche Ausgaben Du noch ins alte Jahr holen solltest, um Deine Steuerlast zu senken.

Diese vier Punkte bringen Dir am meisten:

1. Werbungskosten

Bei den Werbungskosten ist die wichtigste Grenze die Werbungskostenpauschale (auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag). 2025 liegt sie bei 1.230 €. Diesen Betrag zieht das Finanzamt automatisch von Deinem Einkommen ab. Erst wenn Deine tatsächlichen Kosten darüber liegen, lohnt sich das Sammeln von Belegen.

Zu den Werbungskosten gehören z. B. berufliche Fahrtkosten, die Homeoffice-Pauschale, Ausgaben für Fachliteratur oder andere Arbeitsmittel.

Liegen Deine Ausgaben bisher knapp unter der Pauschale, können Anschaffungen im Dezember sinnvoll sein. Hast Du dagegen größere berufliche Ausgaben erst fürs nächste Jahr geplant, kann es besser sein, die Zahlungen auf 2026 zu verschieben.

Wichtig: Für das Finanzamt zählt immer der Zahlungszeitpunkt. Selbst wenn eine Fortbildung erst im nächsten Jahr stattfindet, kann sich eine An- oder Vorauszahlung 2025 steuerlich für Dich lohnen.

2. Krankheitskosten

Krankheitskosten wie Zahnersatz, Sehhilfen, Psycho- und Physiotherapie zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Ob sie absetzbar sind, hängt davon ab, ob Du Deine zumutbare Belastung überschreitest. Ihre genaue Höhe kannst Du online beim Bayerischen Landesamt für Steuern berechnen. Den Rechner kannst Du nutzen, auch wenn Du nicht in Bayern wohnst.

Damit Deine Krankheitskosten steuerlich wirken, lohnt es sich, größere Ausgaben möglichst in ein Kalenderjahr zu bündeln. Frag deshalb z. B. Deine Arzt- oder Physiopraxis nach einer Gesamtrechnung, statt getrennten Abrechnungen für 2025 und 2026. So steigt die Chance, dass Du die Grenze knackst.

3. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen

Eine weitere Kategorie sind Kosten, die im Zusammenhang mit Deiner Wohnung bzw. Deinem Haushalt entstehen. Beide Posten haben eigene Höchstbeträge – wichtig ist deshalb, wie viel Du 2025 bereits gezahlt hast und was 2026 noch ansteht.

  • Bei Handwerkerkosten kannst Du 20 % von der Steuer absetzen. Maximal möglich sind 1.200 €, was einer Gesamtausgabe von 6.000 € entspricht. Wichtig: Steuerlich absetzbar sind nur Arbeits-, Fahr- und Maschinenkosten – Materialkosten zählen hingegen nicht dazu
  • Bei haushaltsnahen Dienstleistungen (z. B. Pflege eines alten oder kranken Menschen im eigenen Haushalt, Kinderbetreuung oder die Kosten für eine Putzhilfe) kannst Du ebenfalls 20 % absetzen – bis zu 4.000 € im Jahr (bei maximal 20.000 € Kosten)

4. Spenden

Besonders zu Weihnachten häufen sich Spendenaufrufe. Und für Deine Steuer lohnen sie sich auch.

Bis zu 20 % Deiner Einkünfte kannst Du als Sonderausgaben sofort steuerlich geltend machen. Als Nachweis reicht in der Regel der Kontoauszug mit der überwiesenen Spende. Das gilt genauso für Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen, wenn sie jeweils höchstens 300 € betragen. Auch Partei- oder Sachspenden sind grundsätzlich absetzbar.

Übrigens: Für Spenden auf Sonderkonten in Katastrophenfällen gilt der vereinfachte Nachweis für Beträge in unbegrenzter Höhe.

Den vollständigen Überblick und alle Kategorien im Detail findest Du im Steuertipps-Ratgeber.

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Von Anna Karolina Stock, und Larissa Glas
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