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Nebenkostenabrechnung 2024: Diese 7 Fehler solltest Du kennen

Hast Du schon Deine Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung fürs letzte Jahr bekommen – und auf Fehler überprüft? Bei diesen Punkten lohnt es sich, genauer hinschauen.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön Recht
7 typische Fehler in Deiner Nebenkostenabrechnung

Wenn Du Deine Nebenkostenabrechnung für 2024 noch nicht bekommen hast, ist Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter ziemlich spät dran. Sie oder er hat noch bis Ende Dezember Zeit – danach ist Schluss.

Besonders ärgerlich wird es, wenn die Abrechnung erst in der Weihnachtszeit kommt und Du eine hohe Nachzahlung leisten musst. Trotzdem gilt: Prüf sie immer genau – oft kannst Du mehrere Hundert Euro sparen. Laut den Nebenkostenexpertinnen und -experten von Mineko sind rund 90 % der von ihnen geprüften Abrechnungen fehlerhaft.

Hier ein Überblick, was alles falsch sein kann:

1. Warmwasserkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet 

Hat Deine Vermieterin oder Dein Vermieter das Warmwasser nicht nach Verbrauch abgerechnet, sondern nur geschätzt oder nach einer Formel berechnet, darfst Du den Posten pauschal um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizKV).

2. Kosten abgerechnet, die nicht im Vertrag stehen 

Alle Kostenpositionen, die Deine Vermieterin oder Dein Vermieter abrechnet, müssen ausdrücklich im Mietvertrag stehen. Vergleich die einzelnen Kosten in Deiner Abrechnung mit den Angaben im Vertrag. Fehlen einzelne Kostengruppen wie z. B. der Aufzug, musst Du sie nicht bezahlen.

Welche Kosten überhaupt auf Dich umgelegt werden dürfen, erklären wir ausführlich in unserem Nebenkosten-Ratgeber.

3. Unzulässige Kosten abgerechnet

Hat Deine Vermieterin oder Dein Vermieter tatsächlich Kosten auf Dich umgelegt, die sie oder er eigentlich selbst tragen muss, kannst Du der Abrechnung widersprechen. Dazu gehören zum Beispiel Reparaturkosten, Mietkosten für Rauchmelder oder Feuerlöscher, Bankgebühren oder einmalige Posten wie eine Dachrinnenreinigung. Auch Beiträge für eine Mietausfall- oder Rechtsschutzversicherung dürfen Dir nicht in Rechnung gestellt werden.

4. Frist nicht eingehalten 

Du bekommst Deine Nebenkostenabrechnung für 2024 erst in 2026 – also mehr als zwölf Monate später? In dem Fall darf Deine Vermieterin oder Dein Vermieter keine Nachzahlung mehr von Dir verlangen. Du musst also nichts zahlen.

Steht Dir hingegen Guthaben zu, kannst Du es auch nach Ablauf der zwölf Monate einfordern.

5. Gewerberäume im Wohnhaus 

Gibt es in Deinem Wohnhaus auch eine Gewerbeeinheit? Dann muss das in Deiner Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden. Denn in aller Regel verursacht ein Gewerbe deutlich höhere Nebenkosten – zum Beispiel durch mehr Müll oder höhere Strom- und Heizkosten

Hat Deine Vermieterin oder Dein Vermieter diese gewerblichen Kosten nicht herausgerechnet, sondern auf alle Mietparteien umgelegt, solltest Du nachfragen und der Abrechnung widersprechen.

6. Falscher Abrechnungszeitraum 

Bist Du gerade erst eingezogen? Deine Vermieterin oder Dein Vermieter darf nur die Nebenkosten berechnen, die auf Deinen tatsächlichen Mietzeitraum entfallen – nicht pauschal auf das ganze Jahr.

7. Falscher Verteilerschlüssel 

Die Verteilerschlüssel müssen in der Abrechnung angegeben und korrekt angewendet sein. Vergleich die Angaben mit Deinem Mietvertrag. Es lohnt sich, die Wohnung einmal nachzumessen. Denn Nebenkosten, die nach Fläche abgerechnet werden, müssen sich nach den tatsächlichen Quadratmetern richten.

Hast Du Deine Nebenkostenabrechnung für 2024 kontrolliert und Fehler gefunden, kannst Du ihr widersprechen. Dafür hast du zwölf Monate Zeit. Bitte Deine Vermieterin bzw. Deinen Vermieter außerdem schriftlich um Klärung – am besten mit unserem Musterschreiben (Word-Dokument):

Zum Musterschreiben

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