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BaFin greift durch: Fehler im Girokontenvergleich werden teuer
Fehlende oder falsche Angaben im Girokontenvergleich sind kein Kavaliersdelikt. Die BaFin verhängt erstmals Bußgelder gegen Banken.

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Fehlende oder falsche Angaben im Girokontenvergleich sind kein Kavaliersdelikt. Die BaFin verhängt erstmals Bußgelder gegen Banken.


Meldet eine Bank ihre Girokonto-Konditionen nicht korrekt oder rechtzeitig an die BaFin, droht ihr ein Bußgeld. Genau das hat die Finanzaufsicht jetzt erstmals deutlich gemacht – und Strafen gegen zwei kleinere Genossenschaftsbanken aus Bayern verhängt.
Betroffen sind die Raiffeisenbank Lechrain, die 20.000 € zahlen muss, sowie die Alxing-Brucker Genossenschaftsbank mit einem Bußgeld von 12.500 €. Beide Institute hatten Angaben für den BaFin-Girokontenvergleich fehlerhaft oder gar nicht gemeldet.
Seit Januar 2025 betreibt die BaFin ein eigenes Vergleichsportal für Girokonten. Banken sind gesetzlich verpflichtet, neue Kontomodelle, Vertrags- oder Zinsänderungen innerhalb von drei Geschäftstagen zu melden.
Die Angaben werden zwar ungeprüft veröffentlicht, stichprobenartige Kontrollen gibt es aber trotzdem – und genau dabei fielen die beiden Banken auf.
Der Girokontenvergleich der BaFin ist kein freiwilliger Service. Wer Meldepflichten ignoriert oder auf die leichte Schulter nimmt, muss mit Konsequenzen rechnen – auch als kleine Regionalbank.
Für Dich als Bankkundin oder -kunde ist das ein gutes Zeichen: Klare Regeln und Kontrollen sorgen dafür, dass Preise und Konditionen nachvollziehbar bleiben.
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