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BAföG-Reform: Wer bekommt 1.000€ Startkapital?

1.000€ zum Studienstart? – Klingt verlockend. Wer das Geld bekommt und wie Du es beantragen kannst, erfährst Du hier.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Laptop

Die BAföG-Reform hat für Erstsemester mit wenig Geld eine finanzielle Hilfe zum Studienstart eingeführt: Sie bekommen zum Wintersemester 2024/25 einmalig 1.000€, die sie nicht zurückzahlen müssen. Du kannst die Studienstarthilfe ab sofort online bis zum 30. November 2024 hier beantragen. Hat Dein Studium schon am 1. September begonnen, musst Du es bis zum 31. Oktober beantragen.

Startkapital: Wer, was, wie? 

Wenn Du oder Deine Eltern vor dem Studium Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bekommen haben, hast Du Anspruch auf einmalig 1.000€.  

Es soll Dich bei Ausgaben unterstützen, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind, beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution und Co. Das Geld musst Du nicht zurückzahlen. Außerdem ist es ganz unabhängig vom späteren BAföG, es wird Dir nicht darauf angerechnet. 

Die Starthilfe kannst Du als Erstsemester-Studentin oder -Student online über das Portal BAföG Digital beantragen – und zwar ab sofort bis zum 30. November 2024. Dazu brauchst Du nur den Nachweis über eine Sozialleistung und Deine Immatrikulationsbescheinigung.  

Mehr Flexibilität für Studis 

Neben der Studienstarthilfe kommt auch das sogenannte Flexibilitätssemester: Damit kannst Du auch noch ein halbes Jahr, nachdem die Regelstudienzeit abgelaufen ist, BAföG bekommen. So hast Du z. B. mehr Zeit für Deine Abschlussarbeit.  

Du bist aber auch in Bezug auf einen Studienwechsel flexibler: Mit der BAföG-Reform hast Du bis zu Beginn des vierten – und nicht wie bisher bis zu Beginn des dritten – Semesters Zeit, Dich für ein anderes Studienfach umzuentscheiden. 

BAföG-Freibeträge werden erhöht 

Und zwar um 5%. Das bedeutet: Deine Eltern, aber auch Du als Empfängerin oder Empfänger dürfen künftig mehr verdienen und fallen nicht gleich aus der BAföG-Förderung heraus. Weitere Infos findest Du in unserem Ratgeber zum BAföG 2024.

Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita

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