1. Du meldest Dich nicht mehr
Der laut dem Analysehaus Morgen & Morgen mit fast 38% häufigste Grund, warum Versicherer BU-Renten ablehnen, scheint banal: Die Versicherten melden sich nach ihrem Antrag einfach nicht mehr. Aber warum? Vermutlich, weil sich einige mit dem komplizierten und langwierigen Antragsprozess überfordert fühlen und aufgeben. Hol Dir deshalb Hilfe von einer Anwältin oder einem Anwalt – immerhin geht’s hier potenziell schnell mal um mehrere 10.000€. Welche bundesweit tätigen Kanzleien wir Dir empfehlen, liest Du hier.
2. BU-Grad nicht erreicht
Beim mit 35% zweithäufigsten Grund wird es kniffliger: Um eine BU-Rente zu bekommen, musst Du in der Regel zu mind. 50% berufsunfähig sein – also die Hälfte Deiner Arbeit nicht mehr schaffen. Doch manchmal kommt die Versicherung mithilfe ihrer Gutachter zu dem Ergebnis, dass das bei Dir doch noch nicht der Fall ist. Besonders oft passiert das bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout.
Gerade wenn es bei Dir um solche Krankheiten geht, solltest Du Dich deshalb an eine Kanzlei wenden, die sich medizinrechtlich auskennt. Die versucht das Thema zuerst außergerichtlich zu klären. Klappt das nicht, wird die Kanzlei klagen. Das Gericht holt dann ein unabhängiges Gutachten ein. Passende Kanzleien findest Du unter unseren oben verlinkten Empfehlungen. Du siehst also: Neben einer BU kann auch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
3. Vorerkrankung nicht angegeben
Damit hast Du vielleicht eher gerechnet: Die „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ kommt mit ca. 8% aller Ablehnungen aber erst auf dem dritten Platz. Darum geht’s: Wenn Du bei den Gesundheitsfragen vor dem BU-Abschluss etwas vergessen hast, kann Dein Versicherer später vom Vertrag zurücktreten und sich weigern, die Rente zu zahlen. Füll den Fragenbogen also gründlich aus und besorg dafür Deine Patientenakten. Schon zu spät? Dann hast Du trotzdem noch drei Chancen:
- Dein Versicherer darf nur abspringen, wenn die vergessene Erkrankung auch einen Einfluss darauf hat, dass Du berufsunfähig bist. Hast Du z. B. eine Rücken-Behandlung vergessen und bist nun wegen eines Schlaganfalls berufsunfähig, muss er zahlen.
- Dein Versicherer kann nur innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss zurücktreten.
- Du kannst von Formfehlern profitieren, z. B. wenn Dein Versicherer Dich beim BU-Abschluss nicht deutlich informiert hat, was passiert, wenn Du gegen die Anzeigepflicht verstößt.
Anders sieht’s aus, wenn Du eine Erkrankung absichtlich verschwiegen hast. Dann darf der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten – auch wenn Du wegen einer anderen Erkrankung berufsunfähig bist. Dass Du gelogen hast, muss er Dir aber beweisen können. Und auch hier gibt‘s eine Frist: Zehn Jahre nach Abschluss kann nichts mehr passieren.
Alle Details, wie es mit dem Antrag auf Deine BU-Rente klappt, liest Du in unserem Ratgeber.
(jfe)