Der wichtigste Sofort-Tipp für werdende Eltern
Finanzen mit Kind zu meistern, ist leichter als gedacht – wenn Du ein paar einfache Tools nutzt und Deine Leistungen kennst.
Finanzen mit Kind zu meistern, ist leichter als gedacht – wenn Du ein paar einfache Tools nutzt und Deine Leistungen kennst.
Die Monate rund um die Geburt sind aufregend – und gleichzeitig müsst Ihr einige finanzielle Entscheidungen treffen. Eine besonders wichtige betrifft die Steuerklasse. Sie kann Einfluss darauf haben, wie hoch Euer Elterngeld später ausfällt. Deswegen solltet Ihr in der Zeit rund um die Geburt mit diesem ersten Schritt in die konkrete Finanzplanung Eurer Familie starten.
Das Elterngeld orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt. Und dieses Netto hängt unter anderem von der Steuerklasse ab. Wenn sich das monatliche Netto erhöht, kann sich das auch positiv auf die Höhe des Elterngelds auswirken. Genau deshalb kann ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel für Euch als Eltern sinnvoll sein.
Seid Ihr verheiratet, kann es sinnvoll sein, dass die Person mit dem höheren geplanten Elterngeldanspruch in Steuerklasse 3 wechselt. Ob sich das lohnt, hängt aber davon ab, wer mehr verdient und wie Ihr die Elternzeit aufteilt. Damit kann das Elterngeld später je nach Einkommen 300 bis 400 € pro Monat höher sein als ohne den Steuerklassenwechsel. Auf ein Jahr gerechnet sind das 3.600 bis 4.800 € – nur durch einen Antrag beim Finanzamt.
Einen Steuerklassenwechsel können nur bestimmte Personengruppen beantragen:
Unverheiratete Paare können ihre Steuerklassen nicht ändern. Für sie gilt trotzdem: Das aktuelle Netto im Bemessungszeitraum ist entscheidend für die Elterngeldberechnung.
Wenn es nicht ums Elterngeld geht, kommt der Steuerklassenwechsel vor allem dann infrage, wenn Ihr verheiratet seid und unterschiedlich viel verdient. In diesem Fall sollte die Person mit dem höheren Einkommen in die Steuerklasse 3 wechseln. Dann hat die andere Person in Steuerklasse 5 aber sehr hohe Abzüge. Wollt Ihr die Lohnsteuer gerecht aufteilen, solltet Ihr Euch beide für die Steuerklasse 4 mit Faktor entscheiden.
Den Steuerklassenwechsel beantragt Ihr direkt beim Finanzamt, in der Regel online. Der Antrag ist unkompliziert und kostenfrei. Wenn Ihr frühzeitig prüft, ob ein Wechsel für Euch infrage kommt, verschafft Ihr Euch mehr Planungssicherheit für die Zeit rund um die Geburt.
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