Die Wohnsituation klären: Welche Fehler Du vermeiden solltest

Nach einer Trennung stellt sich schnell die Frage: Wer zieht aus – und wer darf bleiben? Wir zeigen Dir, welche Regeln gelten und welche Fehler Du unbedingt vermeiden solltest.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Von Dr. Britta Beate Schön und Amelie Junk

Bei einer Trennung braucht man meist auch räumlichen Abstand vom Partner oder der Partnerin. Deshalb solltet Ihr früh klären, wer in der gemeinsamen Wohnung oder im Haus bleibt. Das ist oft emotional – vor allem, wenn Kinder da sind. Das solltet Ihr dabei beachten:

Auszug aus der Mietwohnung: Das sind die Regeln

In vielen Ehen haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Zieht einer von Euch aus, läuft der Vertrag trotzdem unverändert weiter. Keiner kann ihn einfach allein kündigen – das geht nur gemeinsam.

Das Problem: Zieht einer von Euch aus, bekommt er seinen Kautionsanteil nicht zurück und bleibt darüber hinaus trotzdem voll verantwortlich für die Mietzahlungen und mögliche Schäden – eine ziemlich ungünstige Situation.

So könnt Ihr die Lage fairer gestalten

  1. Kündigt die Wohnung: Das könnt Ihr nur gemeinsam machen. Dann müsst Ihr beide umziehen und eine neue Wohnung finden. Im Trennungsjahr kann niemand den anderen dazu zwingen, zu kündigen. Danach kannst Du eine gemeinsame Kündigung durch eine Klage erzwingen
  2. Passt den Mietvertrag an: Erkundige Dich, ob Dich Deine Vermieterin oder Vermieter aus dem Mietvertrag entlässt. Wenn alle einverstanden sind, steht einer Vertragsänderung nichts mehr im Wege

    Besteht Euer Vermieter darauf, dass beide weiterhin Mieter bleiben, damit er bei Zahlungsschwierigkeiten einen zweiten Schuldner hat? Dann habt Ihr noch folgende Möglichkeiten:

  3. Vereinbart eine Freistellung: Das bedeutet, Ihr haltet schriftlich fest, dass der in der Wohnung Bleibende den anderen von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis befreit
  4. Stellt einen Antrag auf Wohnungszuweisung: Das Gericht kann dann bestimmen, dass das Mietverhältnis künftig nur noch mit demjenigen Ehegatten fortgesetzt wird, der noch in der Wohnung wohnt. Vermietende müssen das akzeptieren

Eigene Immobilie: Wer bleibt – und wer bekommt Geld?

Habt Ihr ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung, gehört Euch die Immobilie weiterhin zusammen. Daran ändert die Trennung nichts.

Zieht einer aus, kann er vom anderen Geld verlangen – eine sogenannte Nutzungsentschädigung, z. B. in Form von einer monatlichen Überweisung. Diese Aufforderung muss aktiv passieren, rückwirkend könnt Ihr kein Geld voneinander fordern. Außerdem gilt, dass diese Zahlung dem anderen Partner zumutbar sein muss.

Verkauf oder Auszahlung: Trefft keine schnellen Entscheidungen

Früher oder später müsst Ihr entscheiden, wie es mit der Immobilie weitergeht. Einer kann den anderen auszahlen – oder Ihr verkauft das Haus. Wichtig zu wissen: Wenn Ihr Euch nicht einigt, kann die Immobilie zwangsweise versteigert werden. Deshalb solltet Ihr hier nichts überstürzen und Euch Zeit für eine gemeinsame Lösung nehmen.

Diese Fehler solltest Du vermeiden

Zieh nicht einfach aus, ohne die Folgen zu kennen. Du bleibst sonst oft weiter finanziell verpflichtet – ohne Nutzen davon zu haben.

Kündige außerdem nichts allein und triff Absprachen nicht nur mündlich. Und ganz praktisch: Denk daran, Dich umzumelden und Verträge wie Strom und Internet anzupassen oder Dich beim Rundfunkbeitrag umzumelden.

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