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Tipps & Tricks

Dienstlich unterwegs? So setzt Du Verpflegung ab

Du bist beruflich unterwegs und Dein Arbeitgeber zahlt Dir nicht Deine Verpflegung? So bleibst Du nicht komplett auf den Kosten sitzen.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern
Dienstlich unterwegs? So setzt Du Verpflegung ab

Musst Du auf Dienstreisen Essen und Getränke selbst bezahlen, kannst Du Deine Kosten – den sogenannten Verpflegungsmehraufwand – steuerlich geltend machen. Und zwar so:  

So hoch sind die aktuellen Pauschalen

Der Verpflegungsmehraufwand ist in Deutschland über eine Pauschale geregelt. Wie viel Du ausgibst, spielt dabei keine Rolle, sondern wie lange Du beruflich (also z. B. auch für eine Fortbildung) unterwegs bist:

  • Bist Du länger als 24 Stunden von Deiner Wohnung und Deinem Arbeitsplatz entfernt, beträgt der Pauschbetrag 28€  
  • Bist Du keinen kompletten Tag, aber mehr als acht Stunden unterwegs, sind es 14€. So viel bekommst Du auch bei längeren Reisen am An- und Abreisetag

Im Ausland meist mehr  

Musst Du beruflich ins Ausland, sind die Verpflegungspauschalen meist sogar höher als bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands. Diese sogenannten Auslandstagegelder unterscheiden sich von Land zu Land – und zum Teil sogar von Region zu Region oder Stadt zu Stadt. Zum Beispiel:  

  • Für eine Dienstreise in London betragen die Pauschalen 66€/Tag bzw. 44€ am An- und Abreisetag
  • Im Rest des Vereinigten Königreichs gibt’s mit 52€ bzw. 35€ etwas weniger  

Wie viel Verpflegungsmehraufwand Du 2025 im Ausland bekommst, findest Du nach Ländern sortiert in dieser Liste des Bundesfinanzministeriums (PDF).  

Wann kannst Du die Verpflegungspauschale absetzen?

Wenn Dir Dein Arbeitgeber die Pauschalen nicht oder nur teilweise auszahlt, kannst Du den Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Bei Teilerstattungen gibst Du sowohl die Pauschale als auch den Teilbetrag an.  

Das gilt auch, wenn Du im beruflichen Kontext zu Mahlzeiten eingeladen wirst. Allerdings reduziert sich Deine Tagespauschale dann prozentual: beim Frühstück um 20%, beim Mittag- und Abendessen um je 40%.

Was Du grundsätzlich beachten solltest

Die Verpflegungspauschalen gehören zu den Reisekosten und die wiederum zu den Werbungskosten, für die es die Werbungskostenpauschale gibt – auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt. Seit 2023 liegt sie bei 1.230€ im Jahr.  

Den Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen kannst Du also erst, wenn er mit allen anderen Werbungskosten (z. B. Pendlerpauschale) addiert, die 1.230€ übersteigt.

Als Erinnerung: Die Pauschalen (oder einen Teil davon) von der Steuer abzusetzen, bedeutet nicht, dass das Finanzamt den Betrag komplett erstattet. Zum Beispiel: Beträgt die Pauschale für den Anreisetag 14€, bekommst Du abhängig von Deinem Steuersatz zwischen 2€ und 6€.

Bewirtungsbelege brauchst Du für die Berechnung der Steuer nicht. Denn egal wie teuer Dein Essen war, es greifen immer die Pauschalen. Trotzdem solltest Du sie als Beweise für Deine berufliche Abwesenheit aufheben, falls das Finanzamt danach fragt.

Zuschuss vom Arbeitgeber vs. selbst absetzen

Grundsätzlich ist es für Dich also besser, wenn Deine Firma die Verpflegung übernimmt. Ansonsten musst Du Dir das Geld über die Steuererklärung zurückholen und bekommst nur einen Teil Deiner Ausgaben erstattet.  

Für Deine Steuererklärung nutzt Du am besten eine Steuersoftware oder Steuer-App. Wir empfehlen unter anderem Wiso Steuer 2024, Steuersparerklärung oder Tax 2024.

Auch wenn Du viel im Homeoffice arbeitest, kannst Du das von der Steuer absetzen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zur Homeoffice-Pauschale

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Von Anna Karolina Stock, und Larissa Glas

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