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Diese wichtige Versicherungsklausel wurde gekippt

Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Rente Du im Alter aus einer privaten Rentenversicherung bekommst. Dazu ist ein wichtiges Urteil gefallen – zu Deinen Gunsten.

Martin_Klotz
Martin Klotz Vorsorge
Das ändert sich bei Deiner Rente

Wenn Du eine private Rentenversicherung hast, hat der BGH eine für Dich wichtige Klausel gekippt. Dabei geht es um den Rentenfaktor und die Frage, ob Versicherer ihn nachträglich senken dürfen.

Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Rente Du pro 10.000 € Guthaben im Vertrag bekommst. Im konkreten Fall (Az. IV ZR 34/25) ging es um eine Klausel in einem fondsgebundenen Riester-Vertrag der Allianz.

Die Klausel erlaubt, den Rentenfaktor nachträglich zu senken, wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen verschlechtern – solange Du noch keine Rente aus dem Vertrag bekommst.

Heißt: Läuft es für den Versicherer am Kapitalmarkt schlecht, kann er den Faktor kürzen. Du bekommst dann später weniger Rente. Läuft es besser, bekommst Du aber nicht mehr – dazu verpflichtet die Klausel den Versicherer nicht.

Das ist laut BGH eine unangemessene Benachteiligung. Die Klausel der Allianz ist daher unwirksam. Für Dich bedeutet das: Wurde bei Dir der Rentenfaktor gesenkt, hat das keine rechtliche Grundlage. Deshalb solltest Du unbedingt Widerspruch gegen die Rentenkürzung einlegen. Das geht auch, wenn sie schon Jahre her ist. Betroffen sind nach Allianz-Angaben ca. 1 Mio. Verträge, die von Juli 2001 bis Juni 2013 abgeschlossen wurden. 

Nutz für den Widerspruch in der Ansparphase  dieses Musterschreiben, in der Auszahlphase dieses. Wenn Du noch  Du hast einen Vertrag bei einem anderen Versicherer? Auch dann kannst Du versuchen, Dich mit dem Widerspruch auf das Urteil zu beziehen. Dass Du Erfolg hast, ist allerdings nicht garantiert. Alles Weitere findest Du in unserem Ratgeber zum Rentenfaktor

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