Tipps & Tricks
Dieses Urteil zur Grundsteuer solltest Du kennen
Deutschlands oberstes Finanzgericht hat erstmals ein Urteil zur Grundsteuer gefällt. Das musst Du wissen.

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Deutschlands oberstes Finanzgericht hat erstmals ein Urteil zur Grundsteuer gefällt. Das musst Du wissen.


Grundsteuer: Wird in mehreren Bundesländern mit dem „Bundesmodell“ berechnet
Streit: Dagegen haben Menschen aus NRW, Sachsen und Berlin geklagt
Urteil: Die Klagen wurden abgewiesen – mit Folgen für acht weitere Bundesländer
Der Bundesfinanzhof hat drei Klagen zur Grundsteuer abgewiesen. Die Verfahren kamen aus Nordrhein-Westfalen (Az. II R 25/24), Sachsen (Az. II R 31/24) und Berlin (Az. II R 3/25). In allen drei Fällen ging es um das sog. Bundesmodell für die Berechnung des Grundsteuerwerts.
Dieses Modell nutzen noch mehr Bundesländer, es gilt auch in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Finanztip war für Dich bei der Urteilsverkündung in München vor Ort.

Die Kläger störten vor allem die Bodenrichtwerte und pauschalen Nettokaltmieten, die zur Berechnung des Grundsteuerwerts genutzt werden. Solche Durchschnittswerte reichen aber nach Ansicht des Bundesfinanzhofs aus, sie sind „verfassungsrechtlich vertretbar“.
Dass der Staat verallgemeinernde Regeln festlegt und Werte wie Nettokaltmieten oder Bodenrichtwerte nutzt, verstößt nach Ansicht des Gerichts nicht gegen den Grundsatz, alle gleich zu behandeln. Praktikabilität kann hier den Vorzug vor Genauigkeit bekommen, damit die Steuer umgesetzt werden kann.

Der Grundsteuerwert ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer, die Du für Deine Immobilie bezahlen musst. Dabei geht es aber nur um die Bewertung der Immobilie. Wie stark sich die Grundsteuer erhöht hat, spielt bei den Klagen keine Rolle.
Falls Du ebenfalls mit der Berechnung im Bundesmodell unzufrieden bist, hast Du eine Alternative: Die 40-%-Regel.
Liegt Dein Grundsteuerwert um mind. 40 % über dem gemeinen Wert – also dem Verkehrswert Deines Grundstücks – kannst Du den Verkehrswert für die Steuer ansetzen. Dafür musst Du aber den nötigen Nachweis für das Finanzamt erbringen. Alle Infos dazu findest Du im Ratgeber zum Einspruch Grundsteuerbescheid.
Wenn Deine Immobilie in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen liegt, hat das Urteil keine Konsequenzen. Diese Bundesländer nutzen eigene Modelle, um die Grundsteuer festzulegen. Unser Ratgeber gibt Dir einen Überblick über alle Modelle. Allerdings gibt es auch hier Klagen, über die der Bundesfinanzhof 2026 entscheiden wird – und über die wir Dich natürlich informieren werden.
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