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Entschädigungsansprüche auch bei Teilflügen

Finanztip-Expertin für Recht
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Wenn Du mehrere Teilflüge bei verschiedenen Fluglinien buchst, hast Du bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung nach den EU-Fluggastrechten. Das hat der BGH am Dienstag für einen Flug von Stuttgart über Zürich und Philadelphia nach Kansas City entschieden.
Das gilt z. B., wenn Du über ein Reisebüro eine Verbindung mit mehreren Flügen bei verschiedenen Airlines buchst, dafür aber eine einzige Buchungsnummer bekommst. Hat dann einer der direkten Anschlussflüge Verspätung – auch außerhalb der EU – und Du musst z. B. an einem Flughafen lange warten, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung. Und zwar rückwirkend für drei Jahre bis zum Jahresende. Wie viel Entschädigung Dir zusteht, kannst Du mit unserem Rechner herausfinden.
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