Früher oder später musst Du Dich wahrscheinlich mit den Themen Erbschaft und Erbrecht auseinandersetzen. Besonders heikel ist es, wenn Du auch oder nur Schulden erbst. Deswegen geht es hier zur Abwechslung mal um die Frage, wie man nicht erbt.
Was ist der Unterschied zwischen Ausschlagung und Verzicht?
Im Endeffekt ist es nur eine Frage des Zeitpunkts: Wenn Du als Erbe nicht am Nachlass beteiligt werden möchtest, kannst Du vor dem Erbfall per Vertrag mit dem Erblasser einen Erbverzicht vereinbaren. Das Erbe ausschlagen kannst Du hingegen immer erst nach dem Tod des Erblassers.
Was ist besser?
Das kommt drauf an. Ist der Nachlass überschuldet, ist es besser, das Erbe auszuschlagen (nach dem Tod). Wegen möglicher Schulden vorzeitig auf das Erbe zu verzichten, ist nicht sinnvoll. Denn die Vermögenslage zwischen Vertragsabschluss und Tod kann sich ja noch ändern – auch zum Positiven. Nach dem Erbfall kannst Du immer noch entscheiden, ob Du das Erbe (inkl. potenzieller Schulden) möchtest oder nicht.
Ein anderes Beispiel: Finanztip-Leserin Conny ist alleinstehende Inhaberin eines Unternehmens. Für den Fall, dass ihr etwas zustößt, soll ihre Schwester die Firma übernehmen. Ihre Eltern sollen auf keinen Fall erben. In diesem Fall ist es sinnvoll, wenn Connys Eltern schon vorher auf ihren Erb- und Pflichtteil verzichten.
Tipp: Mit einem Erbverzicht kannst Du schon zu Lebzeiten Deinen Nachlass gestalten und einen Erben ganz ausschließen, sodass er auch keinen Pflichtteil bekommt. Allerdings muss der Verzichtende in einem notariellen Vertrag zustimmen – oft mit Abfindung.
Eine Erbschaft ist logischerweise auch immer mit einem nicht so schönen Thema verbunden: dem Tod. Worauf Du achten musst, wenn ein Angehöriger verstirbt, liest Du in unserem Ratgeber (inkl. Checkliste).