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Tipps & Tricks

Fahrrad beim Deutschlandticket mitnehmen? Wo das möglich ist

Das Deutschlandticket bringt Dich für relativ wenig Geld überall hin – und manchmal darfst Du sogar das Fahrrad mitnehmen. Wo genau, liest Du hier.

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Fahrrad beim Deutschlandticket mitnehmen? Wo das möglich ist

Mit dem Deutschlandticket kannst Du für 58€ im Monat deutschlandweit den ÖPNV nutzen. Ob Du Dein Fahrrad mitnehmen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.  

Grundsätzlich gilt: Das Ticket gilt nur für Dich – und schließt nicht automatisch Dein Fahrrad mit ein. Musst Du in Deinem Verkehrsverbund neben einer Fahrkarte für Dich auch eine extra Fahrradkarte kaufen, gilt das auch für Fahrten mit dem Deutschlandticket. Du darfst Dein Fahrrad also nicht einfach so mitnehmen.  

Wo und wann Dein Fahrrad kostenlos mitfährt

In manchen regionalen Verkehrsverbünden ist das aber anders geregelt: Auf ausgewählten Strecken oder in ganzen Tarifgebieten ist die Fahrradmitnahme grundsätzlich erlaubt. Dann brauchst Du auch mit Deinem Deutschlandticket nichts zuzuzahlen. 

Was in den einzelnen Bundesländern gilt, liest Du hier im Überblick: 

  • Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und Hessen erlauben in vielen Verkehrsmitteln die kostenlose Fahrradmitnahme. Es kann allerdings Ausnahmen geben, in Baden-Württemberg z. B. an Werktagen zwischen 6 und 9 Uhr.
  • In Bayern musst Du im ÖPNV meist zahlen, wenn Du Dein Fahrrad mitnehmen möchtest. Auf einigen Bahnstrecken am Bodensee ist die Mitnahme allerdings rund um die Uhr kostenlos. Im Raum Ingolstadt grundsätzlich auch, ausgenommen werktags von 6:30 Uhr bis 8:30 Uhr. Ein besonderes Angebot in Bayern ist “BaSTi” (Bayerisches Schienenpersonennahverkehrsticket Rad), mit dem Du für die Fahrradmitnahme 1€ zahlst. Es handelt sich um ein gefördertes Tarifangebot und gilt für eine einfache Fahrt mit den Regionalzügen und S-Bahnen innerhalb Bayerns. Du kannst das Angebot an Werktagen zwischen 9 und 3 Uhr (morgens) nutzen. Vom 15. März bis 3. Oktober gibt es dann mehr Einschränkungen: An Wochenenden (beginnend am Freitag um 12 Uhr) und an bayerischen Feiertagen (sowie am 15. August) kannst Du es in diesem Zeitraum gar nicht nutzen. Einige Regionalstrecken sind sogar komplett ausgenommen.
  • In Berlin und Brandenburg ist es grundsätzlich kostenpflichtig, Dein Fahrrad mitzunehmen. Ebenso in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
  • Niedersachsen, Bremen und Hamburg: Im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN) kannst Du Dein Fahrrad kostenlos mit in den Bus nehmen. Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) erlaubt die kostenlose Mitnahme in U-, S-, A-Bahnen, Bussen und Fähren – ausgenommen sind Werktage von 6 bis 9 Uhr und 16 bis 18 Uhr. Ebenso kannst Du Dein Fahrrad zu bestimmten Zeiten kostenfrei im Üstra-Tarifgebiet (Zonen A, B und C) mitnehmen: werktags von 8:30 bis 15 Uhr und von 19:00 bis 6:30 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen.
  • Sachsen: Hier ist die Mitnahme nur im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) kostenlos.

Auf einzelnen Strecken kann es Ausnahmen geben. Plus: Innerhalb der Bundesländer gibt es teils unterschiedliche Verkehrsverbünde mit jeweils eigenen Regelungen. Hier findest Du näher Informationen dazu.

Wie Du Dein Fahrrad versicherst und ob Du dafür eine extra Fahrradversicherung brauchst, liest Du in diesem Ratgeber

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Von Anna Karolina Stock, und Larissa Glas

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