Tipps & Tricks
Ferien- oder Minijob? Was Dein Kind (nicht) darf
Dein Kind möchte sich was dazu verdienen? Hier erfährst Du, welche Jobs Minderjährige ausüben, wie lange sie arbeiten und wie viel sie verdienen dürfen.
Finanztip-Expertin für Recht
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Dein Kind möchte sich was dazu verdienen? Hier erfährst Du, welche Jobs Minderjährige ausüben, wie lange sie arbeiten und wie viel sie verdienen dürfen.
Das Taschengeld aufbessern, erste berufliche Erfahrungen sammeln, Kontakte knüpfen: ein Ferien- oder Minijob kann schon im Jugendalter Vorteile mit sich bringen. Allerdings gibt es hier ein paar Grenzen, die Du und Dein Kind kennen sollten. Denn abhängig vom Alter dürfen Minderjährige z. B. nicht in jedem Job und zu jeder Tageszeit arbeiten.
Was erlaubt ist und was nicht, steht im Jugendarbeitsschutzgesetz. Das Wichtigste haben wir hier für Dich zusammengefasst:
Auch noch wichtig für Schülerinnen und Schüler:
Diese Minijob-Möglichkeiten hat Dein Kind
Möchte Dein Kind in den Ferien jobben, kann es zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob wählen. Letzterer lohnt sich besonders als Ferienjob, da er auf höchstens drei Monate bzw. 70 Arbeitstage ausgelegt ist. Kurzfristige Minijobs sind sozialversicherungs- und beitragsfrei, aber steuerpflichtig. Eine Verdienstgrenze gibt es nicht, sodass der Lohn Deines Kindes theoretisch nicht gedeckelt ist.
Wenn Schülerinnen und Schüler nicht nur in den Ferien, sondern auch während der Schulzeit jobben möchten, ist ein Minijob mit Verdienstgrenze besser geeignet. Damit dürfen sie bis zu 538€ im Monat verdienen bzw. 6.456€ im Jahr. Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht, die normalerweise bei Minijobs besteht, befreien lassen.
Wenn Dein Kind in seinem Ferienjob Steuern gezahlt hat, lohnt sich eine Steuererklärung. Wie es sich das Geld vom Staat zurückholt, erfährst Du in unserem Ratgeber Steuererklärung.
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