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Tipps & Tricks

Ferien- oder Minijob? Was Dein Kind (nicht) darf

Dein Kind möchte sich was dazu verdienen? Hier erfährst Du, welche Jobs Minderjährige ausüben, wie lange sie arbeiten und wie viel sie verdienen dürfen.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Taschengeld aufbessern, erste berufliche Erfahrungen sammeln, Kontakte knüpfen: ein Ferien- oder Minijob kann schon im Jugendalter Vorteile mit sich bringen. Allerdings gibt es hier ein paar Grenzen, die Du und Dein Kind kennen sollten. Denn abhängig vom Alter dürfen Minderjährige z. B. nicht in jedem Job und zu jeder Tageszeit arbeiten.

Was erlaubt ist und was nicht, steht im Jugendarbeitsschutzgesetz. Das Wichtigste haben wir hier für Dich zusammengefasst:

  • Unter 13: Kinder unter 13 dürfen laut Gesetz generell nicht arbeiten.
  • Ab 13: Sobald Dein Kind 13 ist und Du als Elternteil einverstanden bist, darf es einfache Tätigkeiten übernehmen, die dem Alter entsprechen. Zum Beispiel Babysitten, Nachhilfe geben, Gassi gehen oder Zeitungen austragen. Allerdings nur für höchstens zwei Stunden pro Tag und nur zwischen 8 und 18 Uhr.
  • Ab 15: Jugendliche, die 15 und vollzeitschulpflichtig sind, dürfen während der Schulferien arbeiten – insgesamt nicht mehr als 20 Tage pro Kalenderjahr, maximal fünf Tage pro Woche und maximal 8 Stunden am Tag. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche verboten. Für bestimmte Branchen (z. B. Gastronomie, Landwirtschaft, Gesundheitsdienst und Bäckerhandwerk) gelten Ausnahmen.
  • Ab 18: Volljährige Schülerinnen und Schüler unterliegen nicht mehr dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dürfen in den Ferien, neben der Schule und auch nachts arbeiten. 

Auch noch wichtig für Schülerinnen und Schüler:

  • Körperlich belastende Tätigkeiten: Dein Kind darf im Job keine schweren Lasten tragen, ziehen oder heben. Es darf auch keine gefährlichen oder komplizierten Maschinen wie Säge- oder Fräsmaschinen bedienen. Arbeiten bei besonderer Hitze, Nässe oder Kälte sind für Jugendliche unter 18 Jahren auch nicht erlaubt.
  • Pausen: Bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeit hat Dein Kind ein Recht auf 30 Minuten Pause, ab 6 Stunden Arbeit auf 60 Minuten.
  • Ver­si­che­rung: Dein Kind ist bei einem Ferien- oder Minijob über den Arbeitgeber unfallversichert. Wie viel es verdient oder wie lang es arbeitet, ist egal. Dein Kind bleibt trotz der Anstellung über die Familie krankenversichert.
  • Arbeitsschutzmittel: Braucht Dein Kind für die Arbeit zum Beispiel einen Sicherheitshelm oder -schuhe, muss der Arbeitgeber diese kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Lohn: Das Mindestlohngesetz gilt nicht für minderjährige Schülerinnen und Schüler ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Es ist also möglich, dass Dein Kind weniger als den Mindestlohn verdient. Trotzdem sollten es mindestens zwei Drittel des in der Branche üblichen Lohns sein.

Diese Minijob-Möglichkeiten hat Dein Kind

Möchte Dein Kind in den Ferien jobben, kann es zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob wählen. Letzterer lohnt sich besonders als Ferienjob, da er auf höchstens drei Monate bzw. 70 Arbeitstage ausgelegt ist. Kurzfristige Minijobs sind sozialversicherungs- und beitragsfrei, aber steuerpflichtig. Eine Verdienstgrenze gibt es nicht, sodass der Lohn Deines Kindes theoretisch nicht gedeckelt ist.

Wenn Schülerinnen und Schüler nicht nur in den Ferien, sondern auch während der Schulzeit jobben möchten, ist ein Minijob mit Verdienstgrenze besser geeignet. Damit dürfen sie bis zu 538€ im Monat verdienen bzw. 6.456€ im Jahr. Sie können sich von der Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht, die normalerweise bei Minijobs besteht, befreien lassen. 

Wenn Dein Kind in seinem Ferienjob Steuern gezahlt hat, lohnt sich eine Steu­er­er­klä­rung. Wie es sich das Geld vom Staat zurückholt, erfährst Du in unserem Ratgeber Steu­er­er­klä­rung

Von Anna Karolina Stock, und Giulia Tita

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